Hallo,
meine Cousine ist verstorben und meine Mutter die nächste Verwandte.
Woher weiß ich, ob es da eine Erbe gibt?
Was muss ich tun?
Danke vorab MS
Hallo Schiele,
Eigentlich musst Du gar nichts tun.
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Du erbst aufgrund eines Testamentes
Dann wird sich das Amtsgericht oder der Notar bei dem das Dokument hinterlegt ist mit Dir in Verbindung setzen.
2. Du erbst aufgrund gesetzlicher Erbfolge
Auch da würde sich das Amtsgericht mit Dir in Verbindung setzen. Das scheidet hier aber aus, da Deine Mutter ja noch lebt und dann nur sie (und etwaige weitere Geschwister der Verstorbenen) gemeinsam erben würden. (Die Frage nach Eltern / Kindern / Ehepartner der Verstorbenen klammere ich mal aus, da es die ja hier nicht zu geben scheint. Der Pflichtteil scheint daher unbeachtlich).
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Dein,
Ebenezer
Vielen Dank für die Antwort.
Allerdings habe ich schon in Erfahrung gebracht, dass kein Testament vorliegt und in Nordrhein-Westfalen nicht nach Erben gesucht wird.
Und es geht ja auch tatsächlich um meine Mutter und nicht um mich.
Ich möchte nur wissen, was kann man denn tun, um mehr Infos zu bekommen. Wir wissen, dass es eine Eigentumswohnung gibt. Allerdings gibt es auch einen anscheinend nicht besonders glaubwürdigen Bekannten meiner Cousine. Dieser hat gesagt, dass es kein Testament gibt, aber er will die Wohnung vermieten. Alles ein bisschen undurchsichtig.
Und wir wissen nicht, wen wir fragen können. Das Nachlassgericht in Essen konnte mir dazu auch keine Auskunft geben. Die werden nur auf Antrag tätig.
Ebent.
Dann stellt Deine Mutter einen Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins und macht in diesem Antrag konkrete Angaben zur Verstorbenen inkl. Geburtsdatum und Adresse, zum Verwandtschaftsverhältnis und zu den übrigen noch lebenden Verwandten.
Auf diesen Antrag hin wird das Gericht tätig werden.
Schöne Grüße
MM
Danke für die Antwort aber da fangen die Probleme an. Wir haben keine Adresse, kein genaues Sterbedatum und keine Sterbeurkunde. Dazu kommt, dass es einem als Verwandter 3. Grades noch schwerer gemacht wird.
Wenn Du ein Erbe haben möchtest, musst Du Dich auch etwas bemühen.
Und wenn Du erzählst, welche Informationen Du hast, kann Dir vielleicht auch hier geholfen werden.
Welche Schwierigkeiten hat es denn hier mit dem Nachlassgericht bzw. dem dortigen Rechtspfleger gegeben?
Und bedeutet „keine Adresse“ = der genaue letzte Wohnsitz ist unbekannt oder die letzte Wohnsitzgemeinde ist unbekannt?
Schöne Grüße
MM