Wohl bekomms!

Hallo,

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,284172,00.html

Lustig: „Die Richter erkannten im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft keine niedrigen Beweggründe.“

Wie ich immer zu sagen pflege: Mahlzeit!

Gruß

Sancho

Hallo Sancho,

ich finde das Urteil eigentlich sehr gut und fand die Anklage auf Mord völlig überzogen und unrealistisch (toll, dass die unfähige Staatsanwaltschaft jetzt noch einen Prozess auf Kosten der Allgemeinheit verlieren will…).

Lustig: „Die Richter erkannten im Gegensatz zur
Staatsanwaltschaft keine niedrigen Beweggründe.“

Wie ich immer zu sagen pflege: Mahlzeit!

Also mal im Ernst: Welche niedrigen Beweggrund erkennst Du denn?

Grüße,

Anwar

Hallo Sancho,
wenn wir das mit unseren wenigen Informationen durch die Medien von hier aus beurteilen könnten, wären die Richter Arbeitslos. Oder hast Du im Gerichtssaal gesessen, alle Fakten gesehen und die nötige Ausbildung, das dann auch richtig zu bewerten?
Ich würde mir das nicht zutrauen.
cu Rainer

Hallo,

Wie ich immer zu sagen pflege: Mahlzeit!

ich finde es gut, daß der Spiegel wieder investitgativen Journalismus betreibt und uns Zugang zu Informationen verschafft, von denen wir sonst nie etwas mitbekommen hätten. So ist dieser Satz jeden Buchstaben wert:
„Dort ließ er sich von M. entmannen und wollte das Geschlechtsteil mit ihm gemeinsam essen, was sich jedoch wegen ungeahnter Zähigkeit als unmöglich herausstellte.“

Tja, etwas Ahnungslosigkeit ist uns allen nun endlich genommen *g*

Gruß,
Christian

Hi,

Lustig: „Die Richter erkannten im Gegensatz zur
Staatsanwaltschaft keine niedrigen Beweggründe.“

Also mal im Ernst: Welche niedrigen Beweggrund erkennst Du
denn?

Ich bin kein Jurist, aber ich glaube mich zu erinnern, daß die Morddefinition unter anderem beinhaltet, daß die Tat „zur Befriedigung des Geschlechtstriebes oder sonst aus niedrigen Beweggründen“ vollzogen wird. Der Angeklagte hat hier ja wohl dargelegt, daß die Befriedigung seines Geschlechtstriebes nicht im Vordergrund stand, allerdings schon dei Befriedigung seiner Lust. Was sind denn „sonst niedrige Beweggründe“, wenn nicht solche?

Aber klar, ich geb Euch Recht: ich bin kein Psychiater und war auch nicht dabei. Lustig finde ich das trotzdem.

P.S. Nein, ich bin kein Fan von Verurteilungen und brachialen Strafen. Ich habe mich auf das Urteil hier schon gefreut, da die Tat eben juristisches Neuland betraf.

Klärung
Hallo,

Ich bin kein Jurist, aber ich glaube mich zu erinnern, daß die
Morddefinition unter anderem beinhaltet, daß die Tat „zur
Befriedigung des Geschlechtstriebes oder sonst aus niedrigen
Beweggründen“ vollzogen wird.

Der genaue Wortlaut (wird sowieso früher oder später jemand nach fragen):

Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Der Angeklagte hat hier ja wohl
dargelegt, daß die Befriedigung seines Geschlechtstriebes
nicht im Vordergrund stand, allerdings schon dei Befriedigung
seiner Lust. Was sind denn „sonst niedrige Beweggründe“, wenn
nicht solche?

Hier liegt meines Erachtens sowieso ein schwerwiegender logischer Fehler im Gesetz vor, da das Gesetz ja überhaupt erst definieren soll, was ein Mord ist, zur Definition aber das zu definierende Objekt („Mordlust“) selbst heranzieht.
Die anderen „üblichen Verdächtigen“ für niedrige Beweggründe: Rache, Sadismus et al. scheiden ja auch aus. Dann kann ich doch wohl fragen, welcher definitive Bewegrund denn nun gemeint ist, oder?

Aber klar, ich geb Euch Recht: ich bin kein Psychiater und war
auch nicht dabei. Lustig finde ich das trotzdem.

Nun ja, „lustig“ finde ich es eher nicht, aber jedem seine Meinung.
Dann schon eher „interessant“. Mal schauen was an Diskussionen über die Urteilsbegründung so rauskommt.

Grüße,

Anwar

Hallo,

Hier liegt meines Erachtens sowieso ein schwerwiegender
logischer Fehler im Gesetz vor, da das Gesetz ja überhaupt
erst definieren soll, was ein Mord ist, zur Definition aber
das zu definierende Objekt („Mordlust“) selbst heranzieht.

interessante Frage, ob hier wirklich eine Selbstbezüglichkeit vorliegt (warst Du damals derjenige, der eine ähnliche Frage zum Grundgesetz im Rechtsbrett gespostet hat ?). Zerlegt man das Wort „die Lust zu morden“ ist das in der Tat so, man könnte das aber auch als Tötung ohne trifftigen Grund und Spaß an der Tötung an sich lesen.

Gruss
Enno

lol (kT)
kein Text, nur Gelächter.

Na, da haben sich wohl zwei arme Seelen gesucht und gefunden. Einer wollte unbedingt geschlachtet und gegessen werden, der andere wollte es machen. Also, ein fairer deal,oder? Na ja,die deutsche Justiz kann damit nicht umgehen,wie wohl auch jede andere demokratische Justiz. Mord war es nicht, das ist klar. Ein Mord geschieht, soweit ich weiß, ohne ausdrückliche Zustimmung bzw. Verlangen des Ermordeten/Opfers. Sterbehilfe ist ja auch so ein Thema, ist es Mord oder Totschlag? Na ja,auf jeden Fall hatten die Gazetten und diversen Magazine mal wieder einen fetten Aufhänger. „Kannibale“ kommt immer gut…

Gesamtergebnis
Betrachte doch das Gesamtergebnis:

von zwei Perversen ist nur noch einer
übrig, und der ist auch noch für die
nächsten paar Jahre aus derm Verkehr.

Vielleicht verputzt er ja noch mal
einen, wenn er wieder rauskommt …

Gruss, Marco

Nicht mehr ganz aktuell …
… aber durchaus anpaßbar:

http://www.titanic-magazin.de/postcard/images/202309…

(Ob diese Überlegung beim Urteilsspruch mit einfloß *g*).

Gruss
Enno