Wohlverhaltensphase

Ich bin jetzt in der Wohlverhaltenphase. Aber eins hab ich nicht so recht verstanden:

Ich habe ein P-Konto. Ab einen gewissen Betrag (Tabelle) geht das Geld an den Treuhänder. Bei mir ist es so, dass ich weit drunter liege (700€) und es somit nichts zu pfänden gibt.

Wie ist das aber jetzt? Könnte ich mein Konto wieder umwandeln? (vorrausgesetzt die Bank macht das; ist aber nicht meine Frage ;)) Also könnte ich Geld auf dem Konto ansparen, da in der Wohlverhaltensphase ja nur vom Lohn gepfändet wird? Denn mein Konto geht den Treuhänder JETZT ja eigentlich nichts mehr an, oder habe ich das falsch verstanden und ich muss trotzdem die Freigrenze beachten

Ja.
Völlig falsch verstanden.

Insolvenzverwalter geht also das Konto gar nichts an. Egal ob da nun Geld eingeht oder nicht.
Lottogewinn, Geschenke von Verwandten, Rückzahlungen aus Guthaben, mehr Verdienst usw.

Alles egal ?

Müsste das einem sich nicht merkwürdig vorkommen, wenn es so wäre ?

Kann man auf dem P-Konto sparen?

Das P-Konto erlaubt es Kontoinhabern trotz Kontopfändung erstmals, Restguthaben aus dem nicht ausgeschöpften Freibetrag eines Monats einmalig in den nächsten Monat zu übertragen. Damit wird das Ansparen kleiner Rücklagen möglich. Wichtig: Im Folgemonat muss dann zunächst das angesparte Geld des Vormonats komplett verbraucht werden. Dafür kann das nicht verbrauchte neue Geld bis zur Höhe des nicht verbrauchten Freibetrags aus diesem Monat wieder in den nächsten Monat übertragen werden usw.

In der Praxis bedeutet das, dass längerfristige Ansparungen bei Einkünften unter dem Freibetrag auf diese Einkommenshöhe beschränkt sind. Bei Problemen mit dem Sparen auf dem P-Konto wenden Sie sich bitte an Ihre Verbraucherzentrale.

Achtung: Geht Ihr Geld, das sich innerhalb der Freibeträge bewegt, jeweils am Monatsende für den nächsten Monat ein, haben Sie damit die einmalige Übertragung in den Folgemonat bereits verbraucht. Eine weitere Übertragung zwecks Ansparen in den übernächsten Monat ist bei dieser Fallkonstellation nicht mehr möglich.

ok. Aber solange Verkäufe, Schenkungen, Gewinne etc. unter der Pfändungsgrenze liegen, ist alles i.O und ich kann es behalten?

so wars nicht gemeint! Dachte nur, dass es wichtig ist was ich verdiene in der WP. (und davon wurde gepfändet, wenn was zu pfänden wäre) Das sieht er ja anhand der lohnabrechnungen. Ich rede ja nicht von Unsummen an Gewinnen oder Ansparungen.
Nochmals eigentliche Frage: auch ohne P-Konto tritt die Pfändungstabelle in Kraft (Konto NICHT Gehalt)

???

Hallo emmapiepma78, post

am besten fragt du das bei deiner Sparkasse, die wissen das ganz genau.

LG Frank