Liebe/-r Experte/-in,
ist Wohn-Riester sinnvoll, wenn man bereits eine bezahlte Immobilie besitzt? Weder soll ein Darlehen beantragt noch überhaupt Wohneigentum erworben werden. Muss da evtl. später die staatliche Prämie zurückgezahlt werden, falls das Wohnhaus vielleicht sogar bereits verkauft wurde, wenn es zur Auszahlung kommt.
Gruß
Schneckchen
Hallo Schneckchen,
leider kenne ich mit damit nicht dezidiert aus.
Sorry
Viel Erfolg bei der Suche
Hallo,
zu Riester kann ich nichts sagen, da ich mich damit nicht beschäftige!
Gruß
Wolfgang
Hallo Schneckchen,
ich habe mich mit dem Wohn-Riester bisher überhaupt nicht beschäftigt. Aber m.W. sollte es Anreiz zum Häuslebau geben, wäre somit für bezahlte Immobilie nicht sinnvoll. Bei Schwäbisch Hall gibt es bei Wohnriester wohl gleich ein Darlehn. Ich würde mal einen zuverlässigen Berater einer Bausparkasse „ausfragen“. Wünsche noch einen schönen Feiertag. Lieber Gruß Jo
Bis zum Beginn der Auszahlungsphase dürfen Sie das Kapital unmittelbar zur Anschaffung einer Wohnung verwenden, ab der Auszahlungsphase auch zur Entschuldung.
Ein Verkauf der Wohnung ist unschädlich, aber wenn Sie keine Wohnung kaufen oder entschulden, können Sie Wohn-Riester nicht nutzen.
Sorry da kenne ich mich für eine detaillierte Info zu wenig aus.
Grüße
Mirko
Hallo,
meinen Sie die Frage ernst? Wohn-Riester ist an den Kauf einer Wohnung auf Darlehensbasis gekoppelt und selbstverständlich bekommt man die staatliche Prämie nur, wenn man die Voraussetzungen erfüllt bzw. muss sie ggfs. später zurück bezahlen.
Die Antwort auf diese Fragen finden Sie aber auch ohne weitere Probleme im Internet (z.B. bei focus.de).
Gruss Barbara
Hallo,
Wohnriester macht nur Sinn, wenn man eine Immobilie selbst bewohnt und noch nicht abbezahlt hat. Die staatlichen Förderungen und Zulagen sind nur für selbstgenutztes Eigentum vorbehalten.
Beste Grüße