meinst du, wenn der Ehepartner mit drin wohnt? Das ist natürlich erlaubt, sonst würden nur Alleinstehende davon profitieren können, was ich mir nicht vorstellen kann.
Genau, es geht darum, dass nur der Ehepartner in der Immobilie wohnt. Die Person mit dem Riestervertrag, um den es geht, wohnt weiter in der bisher gemeinsam genutzten Immobilie.
Ich finde das schon recht unüblich. Es sei denn, das Ehepaar befindet sich in Trennung, aber das ist dann immer eine begrenzte Zeit …
Ich finde, dass dann die eine Voraussetzung nicht erfüllt ist. Denn die zweite Voraussetzung lautet „ * Sie sind Eigentümerin oder Miteigentümerin der Immobilie.“, d. h., da ist explizit eine weitere Person vorgesehen, aber bei der ersten Voraussetzung nicht. Du kannst aber die ZfA Hotline anrufen, Nr. steht unten auf der von dir verlinkten Seite.