Wohneigentum HV Informationpflicht

Wohneigentum HV Informationpflicht
Bin Eigentuemer einer Wohnung in einer WEG mit HV.
WoEigG § 20 etc.
Bei Fragen an die HV ueber Information/Details z. B. zur Versicherung, Fussweg- und Hausreinigung,
Waermemessdienst, und v. a. gibt es keine oder oft nur unzureichende/unprofessionelle Antworten.
Bei Direktkontakt mit den Dienstleistern wird Information abgelehnt, weil Auftraggeber die HV ist.
Macht vertraglich Sinn, aber nicht ganz logisch. Rechtsgrundlage?
Wer zahlt schliesslich die Musikke? Die HV oder ich?
Waehrend der ETV diskutiert, viel Verprechungen, ohne Resultate.
HV kuendigen/wechseln?
Andere Moeglichkeiten?
Danke.

Tag.
HV muss alles offen legen; die sind Auftragnehmer der ETG. Zahlen tut die HV- Abrechnung mit den TE jährlich mach WP.
HV wechseln nur nach Absprache/Beschluss ETV.
Keine weiteren Ideen.
Bitte.

Wenn dieser Zustand nicht nur bei Dir sondern auch
bei den Miteigentümern so ist, solltet Ihr Euch
eine andere HV suchen. Da gibt es doch viele am Markt,
die auch wissen, wer deren Gehalt bezahlt.

Viel Erfolg!

keinen schimmer