Hallo an alle Wissenden
unser Verwaltervertrag besteht noch bis 31.12.15.
Der Verwalter verweigert die Aufnahem des TOPs Verwalterkündigung zur kommenden ETV im Sommer mit der Argumentation, dass über einen Verwaltervertrag erst frühestens 12 Monate vor Vertragsende entschieden werden kann. Der TOP könne daher auch erst zurm in 2015 kommednen ETV aufgenommen werden.
Stimmt diese Darstellung?
VG Anni