Wohneigentumsrechte/ Kündigung Hausverwalter

Hallo an alle Wissenden :wink:

unser Verwaltervertrag besteht noch bis 31.12.15.

Der Verwalter verweigert die Aufnahem des TOPs Verwalterkündigung zur kommenden ETV im Sommer mit der Argumentation, dass über einen Verwaltervertrag erst frühestens 12 Monate vor Vertragsende entschieden werden kann. Der TOP könne daher auch erst zurm in 2015 kommednen ETV aufgenommen werden.

Stimmt diese Darstellung?

VG Anni

Ist das Dein Ernst?
Hallo,

a.) Verstoss gegen FAQ 1129

b.) Wohneigentum hat in den seltensten Fällen etwas mit Verkehrsrecht zu tun :wink:.

Tipp: Lösche den Artikel und erstelle ihn unter „Allgemeine Rechtsfragen“ erneut unter Berücksichtigung der FAQ 1129, die Dir ja beim Einstellen des Artikels ausführlich erläutert werden.

Gruß
vdmaster

danke für den Hinweis, ich bin keine Juristin, werde das hier löschen

ich habe gerade gelesen, dass ich meine Artikel nicht selbst löschen kann…
stimmt das? wenn ja, lösche du ihn bitte. danke.

Sinnlose Anträge muss der nicht mitnehmen. Sonst stellst du jedesmal einen neuen Antrag und forderst dann noch vom Ablauf des Vertrags eine Sonderversammlng.