Wohnen im Erdgeschoss oder im 1. OG?

Liebe Mitglieder,
ich möchte eine Wohnung kaufen und habe die Wahl zwischen Erdgeschoss mit Gartenanteil und 1. OG mit Balkon. Welche Vor- und Nachteile gibt es bei beiden Wohnungen?
Danke schon im voraus für die Antworten!
Jasmin

Erdgeschoss mit Garten - Vorteil: man kann schnell rein und raus und der Garten ist vermutlich größer als der Balkon - größere gärtnerische Gestaltung möglich.
Nachteil: EG leichter für Einbrecher erreichbar.

Ich persönlich würde die EG-Wohnung nehmen :wink:

LG Beatrix

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Welche Vor-
und Nachteile gibt es bei beiden Wohnungen?

Die Vorteile der Gartenwohnung wurden schon erwähnt.
Zusätzlich: Lift vorhanden? Falls nein oder falls ja und Lift kaputt: Kein Tragen von schweren Gegenständen über viele, viele Stufen.

Nachteil: Es fällt so allerhand Zeugs in Deinen Garten, es tummelt sich so allerhand Zeugs in Deinem Garten und der Einbruchspunkt wurde auch schon erwähnt (das Risiko kann aber mit rel. einfachen Mitteln minimiert werden).

Ich würde trotzdem die Gartenwohnung nehmen :wink:

Grüße,
Tomh (Gartenwohnungsmieter und in ca. 5 Jahren Gartenwohnungseigentümer)

Hallo Jasmin,

wenn es auch nur Mietwohungen waren, ich habe in mehreren Erdgeschosswohnungen gewohnt. Sie waren alle deutlich fußkälter als meine jetzige und die vorherigen beiden Wohnungen im einmal 1. und einmal 2. Obergeschoss.

Gruß Rotraut

Hallo,

falls Garten ja/nein dir persönlich egal ist und in absehbarer Zeit ein Wiederverkauf in Betracht kommt, würde ich mich auch mal nach den Wertverhältnissen vor Ort erkundigen.

Zwei Wohnungen mit gleichem Grundriss, eine im EG und eine im 1. OG, können deutlich unterschiedlich viel wert sein. Speziell in Ballungsräumen sind EG-Wohnungen manchmal schwerer verkäuflich (kann aber anderswo auch umgekehrt sein).

Gruß

Hallo,
ist bekannt, wie gross der Gartenanteil ist?
Es kann sein, dass unter dem Balkon im EG ein Stueck terasse zur Wohnung gehoert, und der weitere Gartenbereich nicht zu dieser Wohnung gehoert, sondern Gemeinschaftseigentum ist. Vorher im Teilungsplan informieren, nicht nach Optik und Hoffen entscheiden.
Gruss Helmut

Hallo,

Gärten sind immer Gemeinschaftseigentum, sie sind gar nicht sondereigentumsfähig. Meist ist noch nicht mal die Terrasse Sondereigentum (sie müsste ein Raum sein, um Sondereigentum sein zu können).

Auf die Sondernutzungsrechte kommt es an.

Gruß

Hallo,
ich kenen einen Fall ganz genau, da ist im 1.OG ein Balkon, und genau darunter eine Terasse, von der Flaeche groesser als der Balkon. Die Terasse gehoert im (durch den Balkon) ueberdachten Bereich zum Sondereigentum, der andere Teil der Terasse und der kleine eingezaeunte Garten davor (ohne anderen Zugang) sind Gemeinschaftseigentum ohne Sondernutzungsrecht.
Gruss Helmut

Hallo,

lustig, was manche Grundbuchämter akzeptieren. Ich habe auch schon mal was ähnliches gesehen, da wurde ein gerade mal zur Hälfte überdachter Pkw-Stellplatz als Sondereigentum akzeptiert.

Ändert aber nichts daran, dass „eigentlich“ nur abgeschlossene Räume sondereigentumsfähig sind. Unsere beiden Fälle sind bloß Ausreißer.

Gruß