Nun, es entstand der Eindruck, dass deine recht einseitige und forsche Argumentation provozieren sollte.
Für deine Situation gibt es keine einfache Lösung.
Zur Privatinsolvenz:
Wenn diese unvermeidbar ist, dann beantrage die unverzüglich.
Wenn sie vermeidbar ist, dann betrachte sie nicht als „einfache Lösung“, sondern als das, was sie ist: Der letzte Ausweg, um es mit Geduld und Glück nochmal zu einem normalen Leben zu schaffen.
Zur Wohnung:
Eigentlich sollte es für den Vermieter leicht sein, neue Mieter zu finden (die vielleicht sogar eine höhere Miete bezahlen würden). Wenn man ihm klarmacht, dass seine Mieterin A die Miete nicht zahlen können wird und sein Mieter B kurz vor der Privatinsolvenz steht, dann sollte der mit sich reden lassen.
Die Ex-Freundin hat Angst vor Schulden? Dann wird sie ja wohl erst recht ein Interesse daran haben, den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen. Auch SIE kann vom Vermieter als Gesamtschuldnerin für die gesamten Zahlungen in die Verantwortung genommen werden. Als Vermieter würde man sich immer den aussuchen, bei dem am meisten Geld vermutet wird - und da würdest du mit drohender Insolvenz ja wegfallen.
Ich sehe hier eigentlich drei Leute, die vernünftigerweise alle dasselbe Interesse haben sollten: Einen Auflösungsvertrag des Mietvertrages zu unterzeichnen. Vielleicht ist es den Beteiligten nur noch nicht ganz klar?