Hallo zurück,
das ist ein ziemlich kompliziertes Thema. Es gibt im freien Wohnungsbau keine verbindliche Vorschrift zur Berechnung der Wohnfläche. Du zitierst unten die (veraltete) II. BV, welche durch die Wohnflächenverordnung ersetzt wurde. Diese ist aber nur im öffentlich geförderten Wohnungsbau zwingend anzuwenden. Es wird oft auch von DIN-Wohnfläche gesprochen, was definitiv Unsinn ist. DIN 283 kannte mal Wohnflächen, wurde aber 1983 vom Deuteschen Normenausschuss zurückgezogen. DIN 277 kennt nur Bruttogrundflächen, Nettogrundflächen und Konstruktionsgrundflächen.
Hallo,
ziehe gerade um, und möchte immer dabei einmal die Wohnfläche
kontrollieren, ein paar qm mehr oder weniger machen sich ja
schon
in der Miete bemerkbar.
Ich habe ein bisschen recherchiert und folgendes heraus
gefunden,
bitte um Korrektur falls ich mich irre:
Angerechnet wird:
- gesamte Fläche mit mindestens 2m Raumhöhe
- 50% der Fläche bei Raumhöhe ab 1m bis unter 2m
- 0% der Fläche mit Raumhöhe unter 1m
- 0% der Fläche unterhalb des Türrahmens
- 25%-50% der Fläche eines Balkons (HAT DER VERMIETER FREIE
WAHL?)
Die Grundflächen
[…]
4.von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte
anzurechnen.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/woflv/__4.html
Zur Hälft nur bei besonderer Qualität (z.B. tolle Überdachung)oder z.B.bei mehreren Wohnungen in einem Haus, wenn ältere Balkone noch zur Zeit der II. BV erstellt wurden. Sonst nur zu 25%.
- 0% von Abstellräumen außerhalb der Wohnung
(Mein Abstellraum ist nur über meinen Balkon zu erreichen,
gilt
das als außerhalb?)
Ich würde sagen nein, was aber persönliche Meinung ist ohne Quelle. Ist ja so eine Art Kellerersatzraum.
Dann habe ich noch folgendes gefunden:
„Zur Ermittlung der Wohnfläche können abgezogen werden
-bei einem Wohngebäude mit einer Wohnung bis zu 10 vom Hundert
der ermittelten Grundfläche der Wohnung“
Das klingt so, als wenn ich einfach nochmal 10% abziehen darf.
Oder beinhaltet die Grundfläche der Wohnung auch die Wände,
und
deshalb darf man was reduzieren?
Gibt es in der Wohnflächenverordnung nicht mehr. Wände sind nie in Wohnfläche enthalten, wohl aber in Bruttogrundfläche (s.o.)
Danke für Eure Hilfe!
Gerne geschehen.
Gruß zurück
Ted
Gruss,
Tigerheld