In einem 8 Einheiten Wohngebäude aus dem Jahr 1999 / 2000 ist die offene, ca. 200 qm große Tiefgaragendecke zu den darüberliegenden Wohnungen ungedämmt. Die jährlichen Heizkosten dieser Wohnungen sind ca. doppelt so hoch wie die der restlichen Wohnungen.
Das Gebäude hat eine Wohnfläche von ca. 630 qm und einen jährlichen Heizkostenbedarf von ca. 8000 Euro. (Gaszentralheizung im Keller)
Meine Frage ist nun, welche Verordnung und hier welcher § die Notwendigkeit einer Dämmung der Tiefgaragendecke zutreffend ist.
Die Eigentümergemeinschaft wird nicht freiwillig in die Modernisierung investieren, daher wäre für mich die Untermauerung der Forderung mit einer behördlichen Vorschrift hilfreich.
Vielen Dank für die Hilfestellung MRE