Hallo ,
wir haben ein 2 Familienhaus und eine Wohnung ist seit 2 jahren vermietet .
Im Mai hatten wir in der Mietswohnung im Bad einen Wasserschaden .
Die Versicherung hat nur die Materialkosten bezahlt .
Und dann wurden wir hochgestuft .
Geht das so mit rechten Dingen zu ?
Hallo,
die Frage kann so ganz einfach nicht beantwortet werden. Waren Sie zum Schadenzeitpunkt evtl. unterversichert? D.h., dass nicht alle Risiken einer Wohngebäudeversicherung eingeschlossen waren. Sind ggf. bei der Beantragung der Versicherung irgend welche Risiken nicht bekannt gemacht worden?
Üblicherweise erstattet eine Wohngebäudeversicherung in der auch Leitungswasserschäden mitversichert worden sind, den gesamten Schaden. Auch an der Prämie für die Versicherung ändert sich danach üblicher Weise nichts. Es sei denn, dass die Versicherung bei dem Gebäude ein gegenüber der abgeschlossenen Versicherung erhöhtes Risiko festgestellt hat.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo ,
danke für die Antwort .
Wir haben eine Topdeckung
Feuer Leitungswasser Sturm einschließlich Hagelschlag Die Versicherung Kostet im Jahr
400 € und war zum Schadenszeitpunkt bezahlt .
Wir haben auch alles sofort der Versicherung gemeldet und es wurden auch Fotos gemacht .
Danke für ihre Antwort .
MFG