Hallo,
Hallo,
ich habe zwei Fragen zur Wohngebäudeversicherungbedingung.
- Haben sich die Allgemeinen
Wohngebäudeversicherungbedingungen im Laufe der Jahre zum
Nachteil des Versicherungsnehmers geändert?
eher verbessert!
Mal angenommen, Vertragsgrundlage sind die Bedingungen von
2000.
Bedingungen von 2000 sind mir keine bekannt.
Mir liegen alte Unterlagen der VGB aus den Jahren 1962 / 1988 / 1996 / 2001 / 2002 vor.
Nun möchte der Versicherungsnehmer dem Kunden gerne die
Allgemeinen Wohngebäudeversicherungbedingungen von 2008
„aufschwatzen“.
Will der Vermittler wirklich die neuen besseren Bedingungen aufschwatzen,
oder möchte er sie dem Versicherungsnehmer empfehlen ?
Wäre das sinnvoll für den Kunden?
Auf jeden Fall, denn die Bedingungen haben sich verbessert und laut der Beratungspflicht des Vermittlers, muss dieser sogar den Kunden darauf hinweisen, dass er die Wohngebäudeversicherung in einen besseren Tarif ändern kann!
- Frage: Würde bei einer Sanierung/Erweiterung des Gebäudes
und daraus resultierender Neuberechnung des
Versicherungswertes nur die neuesten Versicherungsbedingungen
gelten oder könnte der Vertrag weiterhin mit den alten
Bedingungen weiterlaufen?
Bei uns wäre nur eine Änderung in den neuen Tarif möglich.
Vermutlich ist es so auch bei allen anderen Versicherer.
Gruß Merger
PS: es besteht auch die Möglichkeit, wenn der Vertrag nicht in die neuen Versicherungsbedingungen geändert werden kann, dass der Versicherer den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt.