Hallo zusammen,
bei der Wohngebäudeversicherung kann man bspw. Herrn Hans Müller oder Ehepartner Elke und Hans Müller als Versicherungsnehmer hinterlegen.
Ich bilde mir ein irgendwo gehört zu haben, dass es sinnvoller ist, nur eine Person (bei Ehepartnern) als Versicherungsnehmer zu haben.
Grund: Der Ehepartner (der ebenfalls Versicherungsnehmer ist) würde als Repräsentant gelten und der Versicherer könnte Dinge die der Ehepartner wüsste, negativ im Schadenfall auslegen, als wenn er kein Versicherungsnehmer ist.
Ich habe mich evtl. etwas komisch ausgedrückt, aber vielleicht weiß jemand was ich damit meine und könnte mir sogar hierzu ein Beispiel nennen.
Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
Pitufino