Moin Experten,
bei diversen Berechnungen des „1914“ Werts wird man nach der Wohnfläche gefragt. Wie berechnet sich diese eigentlich - besonders im DG bei den Schrägen? So wie bei Mietwohnungen? Oder jeder Zipfel bis zum Kniestock?
Gruß
Stefan
Moin Experten,
bei diversen Berechnungen des „1914“ Werts wird man nach der Wohnfläche gefragt. Wie berechnet sich diese eigentlich - besonders im DG bei den Schrägen? So wie bei Mietwohnungen? Oder jeder Zipfel bis zum Kniestock?
Gruß
Stefan
Das wird wohl immer Geheimnis der Versicherer bleiben
Nach echten Quadratmetern dürfte am Gängigsten sein, kann Ihnen aber theoretisch auch egal sein, da es sich um eine Neuwertversicherung handelt.
Das wird wohl immer Geheimnis der Versicherer bleiben
Nach echten Quadratmetern dürfte am Gängigsten sein, kann
Ihnen aber theoretisch auch egal sein, da es sich um eine
Neuwertversicherung handelt.
Dachschrägen und Wohnfläche:
Flächen unter Schrägen zählen nicht zur Wohnfläche, wenn sie unter 1m unter der Dachschräge sind.
Zählen hälftig zur Wohnfläche, wenn sie zwischen 1m und 2m unter Dachschrägen sind und komplett, wenn sie mehr als 2m Höhe haben.
Dachschrägen und Wohnfläche:
Flächen unter Schrägen zählen nicht zur Wohnfläche, wenn sie
unter 1m unter der Dachschräge sind.
Zählen hälftig zur Wohnfläche, wenn sie zwischen 1m und 2m
unter Dachschrägen sind und komplett, wenn sie mehr als 2m
Höhe haben.
Ja, so ist das wohl bei Mietverträgen!
Leider gilt dies nicht analog in der Wohngebäudeversicherung, da dort auch gerne nach der Grundfläche gefragt wird. Wir sehen also, die Deregulierung gibt hier gewisse Spielräume.
Leider gilt dies nicht analog in der Wohngebäudeversicherung,
da dort auch gerne nach der Grundfläche gefragt wird. Wir
sehen also, die Deregulierung gibt hier gewisse Spielräume.
dann sollte aber auch nach einer grundflächenberechnung und nicht nach einer wohnflächenberechnung gefragt werden. ;o)
bei der wohnflächenberechnung wird zumindest IMMER so gerechnet wie hier schon gesagt wurde. ;o)
bei diversen Berechnungen des „1914“ Werts wird man nach der
Wohnfläche gefragt.
Die brauchst Du nur, um den Neubauwert des Hauses abzuschätzen. Entscheidend ist, dass die Versicherungssumme richtig bestimmt wird. Wenn man sich mit den Baupreisen nicht auskennt, kann man eben mit der Krücke x m2 multipliziert mit y € / m2 arbeiten. Es ist also in Dein Belieben gestellt, wieviel m2 Du in die Berechnung einbringst. Du solltest Dich allerdings vor einer Unterversicherung hüten. Das spart zwar Beitrag, macht aber im Schadensfall richtig Ärger.
hallo
man schaue einfach in den antrag bzw. die bedingungen der betreffenden gesellschaft. da steht explizit drin, wie es die gesellschaft denn gerne hätte und dann frohes rechnen
mfg
snake
Das spart zwar
Beitrag, macht aber im Schadensfall richtig Ärger.
denn dann is essig mit unterversicherungsverzicht 8(
denn dann is essig mit unterversicherungsverzicht 8(
Das stimmt so nicht. Den Unterversicherungsverzicht bekommst Du, wenn Du ein vom Unternehmen akzeptiertes Wertermittlungsverfahren anwendest. Wir haben derer 3, nur eines davon fußt auf der Wohnfläche.
Nur ein Anhaltspunkt - wir rechnen bei uns wie folgt:
Wenn dir die Wohnfläche nicht bekannt ist dann rechne Breite x Länge. Davon dann 80%. Dieses ist die Fläche des Erdgeschosses. Für die Fläche es DG rechnen wir 2/3 der Erdgeschoßfläche.
Das Ermittlungsverfahren solltest Du aber direkt von deiner Versicherung erfragen sonst riskierst du den Unterversicherungsschutz!
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hi
Das stimmt so nicht. Den Unterversicherungsverzicht bekommst
Du, wenn Du ein vom Unternehmen akzeptiertes
Wertermittlungsverfahren anwendest. Wir haben derer 3, nur
eines davon fußt auf der Wohnfläche.
stimmt. da war mal was (in grauer vorzeit).
*ist das ein scheiß wenn man nur für ein unternehmen arbeitet ^^
man verliert vollkommen den überblick*
bei uns gibts nur den summenermittlungsbogen für wert 1914…
hallo snake , hallo experten!
Einspruch: Der Begriff Wohnfläche ist nicht in den Bedingungen für 1914-Versicherungen erklärt. zumindestens nicht in dem Bezug, wie es denn mit der Dachschräge bestellt ist. Über Kellerflächen, Treppen etc wird sich schon geäußert. (Bitte korrigieren, falls ihr es nachvollziehbar besser wisst! [am besten auf irgendein konkretes 1914 Bedingungswerk beziehen]
Nur in den Bedingungen nach den Wohnflächenmodell sind diese beschrieben. In diesem Modell wird meist die normale Grundfläche gemeint. Aber desöfteren lassen sich manche dieser bedingungen es nicht gerade klar raus, wie man es nun mit den Dachschrägen meint. Sind da zweideutig.
Das 1914-Modell benutzt zur Summenermittlung u.a. das Formular VdS 720, welches ausgefüllt dann zum Vertragsbestandteil wird. Dort wird regelmäßig nicht erklärt, was man unter den Begriff Wohnfläche zu verstehen hat. Nach längerer Recherche habe ich dann heraus gefunden, das auch bei der Wohnfläche1914/dem VDS-Formular 720 die Grundfläche gemeint ist.
Alles Wohnfläche???!
Auch beim Abschluss von Hausratbedingungen weiß man oft genug nicht, wies die versicherer den verstanden haben wollen. Andere drücken sich klar aus.
praktischer fakt ist bei vielen bestandsverträgen:
Wohnfläche Versicherung ist alles andere als Wohnfläche gemäß Mietrecht!
Viele verträge fussen fälschlicherweise auf den falschen Begriff der Wohnfläche gemäß Mietrecht… und die Sachabteilungen der V. wissen das auch, so meine Vermutung. _Meistens argumentiere ich ja gegen Behauptungen wie „versicherungen sind nur böse“, aber hier ergibt sich mir so der Eindruck.
Viele Vertreter erliegen hier den selben Trugschluss wie ihre Kunden. Vermittler fragt? Kunde antwortet! Zack, schon wieder ein Vertrag mit Unterversicherung. Auch wird der Folgevertreter wieder die falsche Fläche eintragen, da er ja froh ist, dass er mit ach und krach den Altvertrag „geschlagen“ hat. Bevor der Einfirmenvertreter hier lange mit dem kunden über Flächen diskutiert und den Kunden dann noch eine höhere Prämie präsentiert, bleibt er bei der falschen Fläche.
Infos gesucht:
Genaue Unterstützung könnte uns nun ein Sachverständiger geben, der den Unterversicherungen beruflich nachspürt. Außerdem such ich nach Urteilen, die genau diese Problematik Wohnfläche mal zum Thema hatten. Hab selber keiner gefunden.
So, das waren meine Nachtgedanken !
Ciao
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]_
Hallo xeonit,
Einspruch: Der Begriff Wohnfläche ist nicht in den Bedingungen
für 1914-Versicherungen erklärt. zumindestens nicht in dem
Bezug, wie es denn mit der Dachschräge bestellt ist. Über
Kellerflächen, Treppen etc wird sich schon geäußert. (Bitte
korrigieren, falls ihr es nachvollziehbar besser wisst! [am
besten auf irgendein konkretes 1914 Bedingungswerk beziehen]
ich kann mich leider nur auf die gesellschaften beziehen bei denen ich bisher gearbeitet habe. zumindest bei diesen wurde der begriff wohnfläche im antrag erläutert (D.A.S./Victoria und HUK/HUK24). ich gehe davon aus, das bei anderen gesellschaften das ganze wenigstens im tarif geregelt ist.
Das 1914-Modell benutzt zur Summenermittlung u.a. das Formular
VdS 720, welches ausgefüllt dann zum Vertragsbestandteil wird.
Dort wird regelmäßig nicht erklärt, was man unter den
Begriff Wohnfläche zu verstehen hat. Nach längerer Recherche
habe ich dann heraus gefunden, das auch bei der
Wohnfläche1914/dem VDS-Formular 720 die Grundfläche gemeint
ist.
so kannst du leider nicht pauschalisieren. ich denke jeder vr hat hier sein eigenes formular und seine eigene berechnung. außerdem kann es auch im antrag drin sein. und im zweifelsfall würde ich mir die berechnungsgrundlage samt quelle von der gesellschaft nennen lassen
praktischer fakt ist bei vielen bestandsverträgen:
Wohnfläche Versicherung ist alles andere als Wohnfläche
gemäß Mietrecht!
da geb ich dir recht.
Viele verträge fussen fälschlicherweise auf den falschen
Begriff der Wohnfläche gemäß Mietrecht…bleibt er bei der falschen
Fläche.
hier geb ich dir auch recht. allerdings glaub ich nicht, dass das wissentlich passiert. viele vertreter/sachbearbeiter setzen einfach im gespräch voraus, dass der vn sich mit dem thema auskennt und sich praktisch auf der selben „wissensebene“ wie der berater befindet. hier fehlt einfach das geschick des beraters ein paar gänge zurück zu schrauben und sich auf das niveau des kunden zu begeben. das ist leider nicht so einfach wenn man erstmal ein „fachidiot“ ist. seh ich selber oft genug an mir selber ^^
mfg snake
Danke an Alle! (owT)
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