Wohngebäudeversicherung - Hagel- / Sturmschaden

Hallo zusammen,
bin ein wenig irritiert ob verschiedener Aussagen.
Uns hat es letztens durch einen Tornado das halbe Dach entschärft, soll heißen - das eine Seite komplett erneuert werden muss. Nun scheiden sich jedoch die „Geister“ - manche sagen das alles komplett neu gemacht u. von der Versicherung bezahlt wird, andere hingegen behaupten, das nur die beschädigte Seite erneuert wird. Entscheidend soll wohl auch die Bedachung sein, Ziegel - oder Schindeldach etc.
Hat da jemand Erkenntnisse.
Dank im Voraus

reguliert wird nur die beschädigte Dachseite

Hallo topelino,

die art der bedachung dürfte keine rolle spielen. eine versicherung ist dafür da, einen versicherten Schaden (und der scheint ja vorzuliegen) zu bezahlen. Weshalb sollte die versicherung in dem fall, so wie du es schilderst ein komplett neues dach bezahlen wenn es nicht notwendig ist. wenn ihr einen tornado hattet haben eure handwerker eh genug zu tun. welcher seriöse handwerk deckt da ein intaktes dach ab und anschließend wieder neu?

optische differenzen musst du dir sicher gefallen lassen, dass eine seite dann neuer aussieht als die andere.

das argument es kann ja auf der anderen seite unter den ziegeln etwas kaputt gegangen sein, wir müssen mal abdecken um nachzusehen, ist doch auch blöde. warum sollte drunter evtl. etwas kaputt sein wenn oben kein schaden ist. ich klopfe auch keine trockene wand auf um zu sehen ob das wasserrohr doch eine leckage hat.

wenn du natürlich komplett neu eindecken lassen willst, dann sprich mit der versicherung, dass du den nicht schadenbedingten Teil selbst zahlst und das gerüst (falls notwendig) die versicherung übernimmt, da es ja evtl. eh gestellt werden muss.

good luck
grüsse marago

Hallo Toplino,
Maß der Dinge ist, was der entsprechende Sachverständige der Versicherung sagt. Sie sind als Versicherungsnehmer verpflichtet dazu beizutragen, dass der Schaden sich nicht vergrößert und die Kosten, soweit dies möglich ist, so gering wie möglich zu halten. Ich würde hier einfach abwarten, was die Versicherung sagt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass wenn ein Material (z.B. ihre Dachpfannen) nicht mehr erhältlich ist, das gesamte Dach auf Kosten der Versicherung wieder hergestellt werden muss. Gleichzeitig gilt, dass eine halbseitige Reparatur nur gemacht werden darf, wenn dies bautechnisch gewährleistet werden kann. Sie haben nach der Baumaßnahme, je nach Bauvertrag (nach BGB oder VOB), 5 bzw. 4 Jahre Gewährleistung. Die Gewährleistung würde ich, wenn es denn wirklich dazu kommt, aber immmer gegenüber der Versicherung und nicht gegenüber dem Bauunternehmer geltend machen. Im Falle einer Schadensbehebung fungiert die Versicherung als „Bauherr“.

Viele Grüße
Ingenieurbüro L.O.P., Worms

Tut mir leid, mit Wohngebäudevers. kenne ich mich nicht aus.Mein Gebiet ist die KFZ - Versicherung.
Gruß

Vielen Dank u. Schönes WE

Das ist aber schön, dann gleich mal ne Frage zum Auto:smile: Die „Beulenparade“ am Fahrzeug stammt vom Hagel u. fällt in die Teilkasko - größere Dellen auf Motorhaube u. Felge haben herabstürzende ziegel verursacht. (eigenes Grundstück) Übernimmt das ebenfals die KFZ-Versicherung?
Danke schon Mal u. schönes WE!

Tut mir leid, mit Wohngebäudevers. kenne ich mich nicht
aus.Mein Gebiet ist die KFZ - Versicherung.
Gruß

oha:wink: den Hagelschaden übernimmt auf jeden Fall die Teilkasko.
Wegen der herabfallenden Hausteile möchte ich vorher einen Kollegen befragen.Ich melde mich wieder :smile:

Hallo ich nochmal :smile:
Ist diese Regelung das Material betreffend irgendwo verankert? Wär nicht schlecht etwas vorzeigbares in der Hand zu haben - falls es zu Diskussionen kommt. Mein Dach ist ca. 16 Jahre alt u. ich bezweifle das es diese Dachpfannen noch gibt.

Hallo,
kann leider nicht helfen, ruf doch einfach mal bei der Versicherung an.
Norman

Kein Problem, Danke :smile:

Hallo,
kann leider nicht helfen, ruf doch einfach mal bei der
Versicherung an.
Norman

Es gibt Gerichtsurteile darüber. Einfach mal googeln. Ich würde mir aber keine Probleme machen wo noch keine sind.

Nee, nee - bin da völlig entspannt. Bischen Vorbereitung kann aber nicht zum Nachteil sein.:smile:
Danke

Es gibt Gerichtsurteile darüber. Einfach mal googeln. Ich
würde mir aber keine Probleme machen wo noch keine sind.

Hallo,
Natürlich wird nur eine Reparatur erstattet (nicht das komplette Dach, bei einem KFZ-Schaden wird doch auch nur der beschädigte Kotflügel z.B. rebariert u. lackiert. Und nicht das ganze Auto, oder?) Also Reparatur, minus des Selbstbehalt, sofern vereinbart. Zu der Art der Bedachung, das spielt keine Rolle. Denn es wurde der Wert des Gebäudes mit der Bedachung ermittelt und daraus die Versicherungsprämie berechnet.
Gruss, Egon

Versichert ist die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes in gleicher Art und Güte.
Das bedeutet, der durch den Sturm verursachte Schaden wird behoben und von der Versicherung bezahlt.
Nicht beschädigte Dachteile werden natürlich nicht bezahlt.
Viele Grüße Julius Jordan

Es wird immer zuerst die Raparatur angestebt.
vg

Hallo sprich doch einfach mit der Versicherung, im Regelfall wird nur die Reparatur des Schadens bezahlt, nicht das gesamte Dach!
Mfg Budweit

Hallo, bitte keine Experimente! Schadenmeldung und beim Versicherer anrufen. Je nach Schadenhöhe wird evtl. ein Gutachter kommen- dann wissen Sie mehr. Bitte nicht die Rechnung ohne den Wirt machen, das kann bös ins Auge gehen…
Ich kenne weder das Dach noch den Schadensumfang und so geht es ausser Ihnen wohl allen anderen, ggfs. wäre ein Kostenvoranschlag hilfreich hinsichtlich der „Verhandlungen“. Jedenfalls erfahren Sie dann sofort, ob es evtl. Differenzen gibt. Sprechne Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Versicherung und besorgen Sie die Reparaturfreigabe. So bleiben Sie nicht auf dem Schaden sitzen. Beachten Sie Ihre Schadensminderungspflicht.
Alles Gute.

Wenn der Schaden so groß ist wie Sie schreiben, wird von der Versicherung sicherlich ein Sachverständiger eine Einschätzung vornehmen, was gemacht werden muß. Setzen Sie deshalb am besten mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Grundsätzlich gilt aber immer, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Sofern Windstärke 8, ist der „Ziegelschaden“ am Kfz über Teilkaso mitversichert.
Wünsche auch ein schönes Wochenende :smile: