Wohngebäudeversicherung, Hagelschaden, spätere Meldung

Hallo,
es hat im letzten Sommer einen starken Hagel im Ort gegeben, bei dem, wie wir jetzt erst feststellten, einige Firstziegel zerbrochen sind, eigentlich fast alle.
Nachdem wir das Dach- bis auf den First- selber beidseitig nach dem Hagel gesichtet hatten, und keine Schäden sehen konnten hat uns jetzt der Kaminkehrer berichtet, dass ganz oben doch ein Schaden ist.
Um das zu sichten, hätten wir auf´s Dach klettern müssen. Wofür hier keiner qualifiziert ist.

Folgeschäden gibt es übrigens keine, das Dach ist ja nicht nur durch die Ziegel abgedichtet.

Natürlich gibt es die Wohngebäudeversicherung, wie ist so ein Fall zu beurteilen?
Darf man Regulierung erwarten, wenn man umgehend nach Kenntnisnahme des Schadens diesen meldet?
Auch, wenn das ein paar Monate nach dem Schadenereignis selber geschieht?

Zusatzfrage: Wo kann man Wetterereignisse im Nachhinein datieren? Natürlich wissen wir nicht mehr den genauen Tag des Hagels.

Grüße!
987

Mir fällt spontan der Deutsche Wetterdienst ein. Ob der aber genau für eure Region das festgehalten hat, ist natürlich die Frage und vermutlich kostet das auch.

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Das ist eine Idee!
Die haben dafür anscheinend in den Bundesländern „Klimabüros“.
Ruf ich mal an, wenn ich über die örtliche Facebookgruppe niemanden finde, der einen Schaden gemeldet und damit dokumentiert hat.
Danke!

DWD ist eine gute Adresse. Wenn man für sich schon einmal recherchieren möchte, gibt es u.a. bei kachelmann.de ein Wetterarchiv.

Das sieht dann bspw. so aus:
Kachelmannwetter.com

So kann man relativ schnell durch die Monate klicken und natürlich auch die Anfrage beim DWD etwas eingrenzen. Hilfreich wäre in jedem Falle, wenn jemand, der sich damit auskennt, bestätigt, dass es sich um einen Hagelschaden handelt. „Wir haben da ein paar kaputte Ziegel und glauben, dass das irgendwann zwischen heute um letztem Frühjahr wahrscheinlich bei irgendeinem Hagelschauer passiert ist“ könnte als Schadensmeldung von der Versicherung als etwas dünn aufgefasst werden.

Gruß
C.

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Deshalb würde ich schon bei der Meldung darauf hinweisen, dass der Schaden nur durch den Schornsteinfeger entdeckt wurde und deshalb erst verspätet eingereicht wird.
Schornsteinfeger dürften von der Versicherung als fachkundig für Dachschäden eingestuft werden.

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Facebook war ausnahmsweise mal hilfreich, es konnten sich sehr viele an das genaue Datum erinnern.

Das wäre ja auch der Dachdecker höchstselbst.

(Mir fiele aber auch eigentlich NICHTS auf der Welt ein, das mal eben die Hälfte aller Firstziegel am genau höchsten Punkt zerlegt.)

Gruß

Ist gar kein Problem - wir haben in diesem Sommer auch noch viel nachgemeldet vom Dach. Wurde anstandslos gezahlt. Gut sie nehmen ja auch gut ein und wenn das Datum des Unwetter in der Region allgemein bekannt ist, dann ist es eigentlich kein Problem egal wann man es meldet…

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Habe gerade irgendwo gefunden, dass Hagel ein Elementarschaden ist.
Bin aber froh, dass wir das vor ein paar Jahren mit rein genommen haben…

In der Wohngebäudeversicherung gilt Hagel nicht als Elementarschaden.

Das habe ich in der Praxis auch gelernt.
Die Wohngebäudeversicherung hat unkompliziert alles bezahlt.

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