Wohngebäudeversicherung Leitungswasserschaden Leckortung falsch

Ich habe einen Leitungswasserschaden, der Installateur hat mit Zustimmung meiner Versicherung einen Fachbetrieb zur Leckortung beauftragt. Gemäß dem Leckortungsunternehmen ist es aufsteigende Bodenfeuchtigkeit, daraufhin wurde von außen die Wand in Eigenleistung freigelegt (Pflaster entfernt und aufgebaggert), da war aber alles trocken, also nicht die Ursache. Letztendlich war es ein gerissener eingemauerter Spülkasten, den der Installateur dann ausgetauscht hat.

Was muß die Versicherung zahlen:

  1. Leckortungskosten
  2. Einbau neuer Spülkasten
  3. neuer Spülkasten
  4. neu verfliesen
  5. Wand außen freilegen (etwas für die Eigenleistung)
  6. Verfärbung von Bodenfliesen im Bad durch die Feuchtigkeit

Ich denke mal 1, 2 und 4 wird klar sein, das dies die Versicherung zahlen muss, wie ist es mit 3, 5 und 6?

Hallo Seidriver,

entscheidend für die Übernahme der Kosten ist, wer die Arbeiten in Auftrag gegeben hat. Falls die Versichrung den Leckageorter beauftragt hat, muss sie zahlen, auch, wenn das Ergebnis nicht zum Erfolg geführt hat.

MfG

Sukram

Danke für die Antwort, aber die Leckortungskosten sind geklärt, die übernimmt die Versicherung. Aber was ist mit den Kosten für 3, 5 und 6?

Gruß