Hallo,
folgende mögliche Situation. Ein leck am Wasserrohr was außerhalb des Hauses ist, aber auf eigenem Grundstück. Das Leck verursacht eine feuchte Kellerwand, Gemeinde kommt nicht auf für die Instandsetzung, laut Gemeindesatzung auch nachweißbar.
Die WGV weigert sich auch für die Instandsetzung aufzukommen.
Im Vertrag steht aber:
„Versichert ist das im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude sowie Zubehör , das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient , soweit es sich im Gebäude befindet oder daran außen angebracht ist.“
Also ich verstehe daraus, dass die Versicherung dafür aufkommen muss. Wie wäre den Eure Meinung dazu?
Gruß
juschimitsu