Wohngebäudeversicherung will nicht zahlen

Hallo,

folgende mögliche Situation. Ein leck am Wasserrohr was außerhalb des Hauses ist, aber auf eigenem Grundstück. Das Leck verursacht eine feuchte Kellerwand, Gemeinde kommt nicht auf für die Instandsetzung, laut Gemeindesatzung auch nachweißbar.

Die WGV weigert sich auch für die Instandsetzung aufzukommen.
Im Vertrag steht aber:
„Versichert ist das im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude sowie Zubehör , das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient , soweit es sich im Gebäude befindet oder daran außen angebracht ist.“

Also ich verstehe daraus, dass die Versicherung dafür aufkommen muss. Wie wäre den Eure Meinung dazu?

Gruß
juschimitsu

Hallo !

Nach meiner Kenntnis wäre das versichert(besser es gibt Wohngeb.VS,die es tragen). Aber die Klausel gibt das m.E. nach vom Text nicht her.

Mir sind Fälle bekannt,wo die Frischwasser-Hauszuleitung im Vorgarten brach und Wasser unterirdisch über einen Kellerlichtschacht in den Keller eindrang.
Schaden an Leitungsreparaturkosten und Wasserschadenbeseitigung war versichert. Aber ob das die klassische Wohngeb.VS war ?

Das übrigens im Unterschied zu „normalem“ Überschwemmungswasser aus Starkregen,Hochwasser,Schneeschmelze ! Das wäre nicht versichert.

Aber hier käme es m.E. auch darauf an,was das für Schaden wäre,denn „feuchte Kellerwand“ allein ? Dagegen muss man sich selbst bautechnisch schützen,denn es unterscheidet sich m.E. nicht von normaler Nässe durch versickerndes Regenwasser.

Und man muss auch prüfen,ob man nicht selbst für Instandhaltung(eigenes Grundstück!) verantwortlich war. Es ist üblich und vertraglich weit verbreitet,die Übergabestelle öffentlich/privat ist die Grundstücksgrenze,nicht der Hauskeller mit der Wasseruhr.
Das nur am Rande,für Schaden nicht wichtig,aber für die Reparaturkosten an Leitung.

MfG
duck313

Hallo,

Hallo,

folgende mögliche Situation. Ein leck am Wasserrohr was
außerhalb des Hauses ist, aber auf eigenem Grundstück.

Hier kommt es darauf an, was zu den Leitungswasserschäden in den Vertragsbedingungen steht.
Einige Versicherer leisten bei Leitungswasserschäden nur innerhalb des Gebäudes.

Ein Blick in die Vertragsbedingungen hilft oft.

Das
Leck verursacht eine feuchte Kellerwand, Gemeinde kommt nicht
auf für die Instandsetzung, laut Gemeindesatzung auch
nachweißbar.

Die WGV weigert sich auch für die Instandsetzung aufzukommen.
Im Vertrag steht aber:
„Versichert ist das im Versicherungsvertrag bezeichnete
Gebäude sowie Zubehör , das der Instandhaltung des Gebäudes
oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient , soweit es sich im
Gebäude befindet oder daran außen angebracht ist.“

Dies mag schon da stehen, bezieht sich allerdings nicht auf Leitungswasserschäden.

Also ich verstehe daraus, dass die Versicherung dafür
aufkommen muss. Wie wäre den Eure Meinung dazu?

Nein - siehe meine Antwort oben.

Gruß
juschimitsu

Gruß Merger

Hi,

um was für ein Rohr handelt es sich?

Greetz

zahao

Hallo,

es handelt sich um die Frischwasser Zuleitung ins Haus. Rundum um das Rohr rum, wo es durch die Wand kommt hat sich Feuchte Flecken gebildet.

Wasserinstallateur war da, Meinung eindeutig Leck im Rohr. Straße müsste aufgerissen werden um zu richten. Er kann da nichts machen Gemeinde Zuständigkeitsbereich.
Gemeinde sagt, für das Rohr von der Straße vom Absperrventil aus, was ins Haus durch eigenes Grundstück verläuft, kommt der Hauseigentümer für die Kosten auf.
Wohngebäudeversicherung sagt, es ist außerhalb des Hauses, somit ein Nein für die Übernahme der Kosten.

Außer dem erwähnten Passus, ist nichts Stichhaltiges im Vertag aufzufinden. Habt Ihr weitere Vorschläge?

Gruß
juschimitsu

Hallo,

wie bereits in meiner 1. Antwort geschrieben, kommt es auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an.
Bei einigen Versicherer sind Zuleitungen bzw. Ableitungen der Wasserversorgung nur innerhalb des Gebäudes abgedeckt.

Wie die Haftung der Gemeinde geregelt ist, kann hier nicht geprüft werden. Dies müsste jedoch in der jeweiligen Ortssatzung zu finden sein.
Mir sind diese beiden Regelungen bekannt:
Haftung des Grundstücksbesitzers ab Kanalmitte,
oder ab Grundstücksgrenze.

Nach dem Text zu urteilen, muss der Hauseigentümer für diese Kosten alleine aufkommen.

Ein Tipp für die Zukunft: die abgeschlossenen Versicherungen überprüfen lassen hinsichtlich der abgesicherten Leistungen.

Gruß Merger

wie bereits in meiner 1. Antwort geschrieben, kommt es auf die
jeweiligen Vertragsbedingungen an.

Hi,

100 % agree.

Die XXX weigert sich…

Diese Gesellschaft hat nicht gerade die besten Bedingungen, ist dafür billig.
(Nicht zu verwechseln mit preiswert)

Gruß Keki

Hallo,

kenne solche Bedingungen von einem ehemaligen Monopol-Versicherer aus Bayern.

Gruß Merger

Hallo,
leider gibt es auch Bedingungswerke, in denen die Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes ausgeschlossen sind.
Allerdings ist der Teil der Bedingungen den du geschrieben hast nicht hilfreich. Bräuchte den § Leitungswasser. Kannst du gerne auf [email protected] schicken.

Was den Folgeschaden an der Hauswand angeht, da bin ich mir nicht ganz sicher, da frage ich morgen mal nach.

Mfg

In den Bedingungen zur Gebäudeversicherung sollte unter

  • Versicherte Gefahren und Schäden
  • Leitungswasser
  • Bruchschäden außerhalb versicherter Gebäude

stehen, was hier konkret versichert ist.
Hierbei interessiert nicht was normalerwesie versichert sein könnte oder man hätte ja vielleicht dann doch, sondern … das wird ersetzt.