Wohngebäudeversicherung: Schäden durch Regenwasser

Moin Experten,

unserer Eigentümergemeinschaft wurde von der bisherigen Versicherung (Grundeigentümer) ein Zusatzpaket angeboten, welches Schäden durch eindringendes Schmelz- und Regenwasser abdeckt. Das ist für uns hochinteressant!

Jetzt sollte (und darf in einer WEG!) man ja nichts kaufen ohne vorherigen Vergleich…

Langer Rede kurzer Sinn: bevor ich mir jetzt einen Wolf suche in den Versicherungsbedingungen von *zig Anbietern… kennt jemand aus dem Lameng Wohngebäudeversicherungen, bei denen man solche Schäden mitversichern kann?

Danke im Voraus!

Gruß
Stefan

Hallo,
das ganze läuft unter dem Stichwort „Elementarschadenversicherung“. Dieses bietet eigentlich fast jede Gebäudeversicherung an. Du solltest auf den Deckungsumfang (versicherte Gefahren, Selbstbeteiligungen) achten und auch darauf, wie hoch die Versicherungssumme ist. Aus dem Stehgreif fallen mir mindestens mal die öffentlichen Versicherer, die R+V und die Allianz ein, die das anbieten.
Viele Grüße
Andreas

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Auch hallo,

Hallo,
das ganze läuft unter dem Stichwort
„Elementarschadenversicherung“.

Wenn ich den Fragesteller aber richtig verstanden habe, ging es in der Zusatzversicherung um eindringendes Regenwasser.
Dies ist aber im Rahmen der Elementarschäden nur im Falle von Überschwemmungen durch Oberflächenwasser (was wiederum durchaus durch Regen verursacht sein kann) mitversichert.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,
das ganze läuft unter dem Stichwort
„Elementarschadenversicherung“. Dieses bietet eigentlich fast
jede Gebäudeversicherung an. Du solltest auf den
Deckungsumfang (versicherte Gefahren, Selbstbeteiligungen)
achten und auch darauf, wie hoch die Versicherungssumme ist.
Aus dem Stehgreif fallen mir mindestens mal die öffentlichen
Versicherer, die R+V und die Allianz ein, die das anbieten.
Viele Grüße
Andreas

ich hatte auch zuerst daran gedacht. Auf den Seiten der Grundeigentümer steht dieses allerdings als Zusatzleistung (bis 8.000 EUR). Also definitiv keine Elementarschäden.

Moin Experten,

unserer Eigentümergemeinschaft wurde von der bisherigen
Versicherung (Grundeigentümer) ein Zusatzpaket angeboten,
welches Schäden durch eindringendes Schmelz- und Regenwasser
abdeckt. Das ist für uns hochinteressant!

Warum hochinteressant? Sicher enthält dieses Zusatzpaket doch auch noch andere Leistungen. Diese sind sicher ebenso wenn nicht noch interessanter (Schutz bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden zum Bsp.)

Wie stellst Du dir einen solchen Schaden verursacht durch Schmelz- und Regenwasser vor? Ich würde hier mal einen genauern Blick in die dann evtl. geltenden Bedingungen werfen, wie hier formuliert wurde und was evtl. ausgeschlossen ist und ob es dann immer noch hochinteressant ist.

Auch ich sehe im Regenwasser kein Elemantarschaden. Die Überschwemmung ja, aber ein Schaden, der z.B. durch das Regenwasser einer überlaufenden Dachrinne entsteht ist kein Elementarschaden. Adäquat Schnee. Ein Schaden durch Schnee alleine ist nicht gedeckt, aber der einer Lawine. Es zählt das Ereignis.

Grüße
Michael

nochmal hallo,

jetzt wo ich es nochmal gelesen habe, ist es tatsächlich nicht ganz sauber formuliert. Also Elementarschäden (Überschwemmung/Hochwasser) sind z.B. - Überschwemmung durch Starkregen (meine Interpretation von Regenwasser) und
auch Überschwemmung durch nicht abfließendes Wasser bei Schneeschmelze (hatte Schmelzwasser so verstanden).

viele Grüße
Andreas

Wenn ich den Fragesteller aber richtig verstanden habe, ging
es in der Zusatzversicherung um eindringendes Regenwasser.
Dies ist aber im Rahmen der Elementarschäden nur im Falle von
Überschwemmungen durch Oberflächenwasser (was wiederum
durchaus durch Regen verursacht sein kann) mitversichert.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Moin,

Warum hochinteressant? Sicher enthält dieses Zusatzpaket doch
auch noch andere Leistungen. Diese sind sicher ebenso wenn
nicht noch interessanter (Schutz bei grob fahrlässig
herbeigeführten Schäden zum Bsp.)

Die anderen Dinge in diesem Paket interessieren uns weniger - die müssen wir halt „mitkaufen“.

Wichtig ist uns:
„…In Ergänzung von §§ 4 Nr. 1b) und 6 Nr. 1 VGB 2000 sind
Schäden an Fußbodenbelägen aller Art, Tapeten und Farbinnenanstrichen
des versicherten Gebäudes, die durch
unmittelbare Einwirkung von Regenwasser, Schmelzwasser
von Schnee und Eis oder deren Folgen verursacht worden
sind mitversichert. Ausgeschlossen bleiben Schäden
durch witterungsbedingten Rückstau oder sonstige Überschwemmungen
des Grundstückes oder Gebäudes“

Wie stellst Du dir einen solchen Schaden verursacht durch
Schmelz- und Regenwasser vor?

Konkret: unser Haus hat zwei ins Dach eingelassene Balkons, deren Boden jeweils die Decke eines direkt darunterliegenden Wohnraums ist (weiß nicht wie der Fachbegriff dafür lautet). Wir wollen uns halt absichern für den Fall, dass es irgendwann durchtropft weil sich z.B. beim letzten Frost eine Fuge geöffnet hatte oder so. Genau das ist nämlich schon mal passiert und keine Versicherung hat gezahlt…

Wobei wir so richtig glücklich mit den Bedingungen nicht sind (warum so eingeschränkt? Wäre eine event. Holz-Deckenvertäfelung nicht versichert?) aber besseres/umfassenderes haben wir noch nicht gefunden.

Gruß
Stefan

Wichtig ist uns:
„…In Ergänzung von §§ 4 Nr. 1b) und 6 Nr. 1 VGB 2000 sind
Schäden an Fußbodenbelägen aller Art, Tapeten und
Farbinnenanstrichen
des versicherten Gebäudes, die durch
unmittelbare Einwirkung von Regenwasser, Schmelzwasser
von Schnee und Eis oder deren Folgen verursacht worden
sind mitversichert. Ausgeschlossen bleiben Schäden
durch witterungsbedingten Rückstau oder sonstige
Überschwemmungen
des Grundstückes oder Gebäudes“

letzteres sind auch die so genannten Elementarschäden.

Wie stellst Du dir einen solchen Schaden verursacht durch
Schmelz- und Regenwasser vor?

Konkret: unser Haus hat zwei ins Dach eingelassene Balkons,
deren Boden jeweils die Decke eines direkt darunterliegenden
Wohnraums ist (weiß nicht wie der Fachbegriff dafür lautet).
Wir wollen uns halt absichern für den Fall, dass es irgendwann
durchtropft weil sich z.B. beim letzten Frost eine Fuge
geöffnet hatte oder so. Genau das ist nämlich schon mal
passiert und keine Versicherung hat gezahlt…

Ist ja auch kein Leitungswasser gewesen! Was hat denn der Bauträger oder Architekt zu der Problematik gesagt?

Wobei wir so richtig glücklich mit den Bedingungen nicht sind
(warum so eingeschränkt? Wäre eine event.
Holz-Deckenvertäfelung nicht versichert?) aber
besseres/umfassenderes haben wir noch nicht gefunden.

Gruß
Stefan

wenn euer Balkon dreiseitg umschlossen und überdeckt ist nennt man ihn Loggia - das nur nebenbei :smile:

Ersetzt werden hierbei ja nur Bodenbeläge und Tapeten (inkl. Anstrich). Vertäfelung fällt raus - steht da ja nicht. Unmittelbare Einwirkung heißt für mich auch, dass das Wasser nicht erst noch irgendwo stehen darf und langsam versickert, sondern halt direkt den Schaden verursacht. Ist sicher nicht sehr eindeutig und Versicherunsnehmerfreundlich. Hatte mir schon gedacht, dass die nicht einfach so sämtliche Schäden bis 8.000,- EUR übernehmen. In eurem speziellen Fall kann ich mir da ganz evtl. noch nen Schaden drunter vorstellen - Balkone können da evtl. eine Schwachstelle sein. Ansonsten finde ich das schon ein wenig an den Haaren herbeigezogen.

Aber wie gesagt, die übrigen „Bausteine“ empfinde ich teilweise für wesentlich wichtiger - von daher sicher für euch sinnvoller Zusatzschutz.

Hallo Jens,

und schönen Dank für Deine Antworten.

Ist ja auch kein Leitungswasser gewesen! Was hat denn der
Bauträger oder Architekt zu der Problematik gesagt?

Das Haus ist schon etwas älter. Ein Fliesenleger hat mir mal gesagt: keine Fliesenfläche, die der Witterung ausgesetzt ist, bleibt dauerhaft dicht. Je nach Qualität des Material kann das 5-6 Jahre dauern - es kann aber auch schon nach dem ersten Winter durchsiffen. Deshalb sollte man solche Konstruktionen entweder vermeiden oder einen aufwändigen konstruktiven Wasserschutz unter(!) der Fliesenfläche installieren.

wenn euer Balkon dreiseitg umschlossen und überdeckt ist nennt
man ihn Loggia - das nur nebenbei :smile:

Die sind sogar vierflächig umschlossen: ein „L“ wird von der Hauswand gebildet und die restlichen Seiten von einer halbhohen Brüstungsmauer umschlossen. Aber nicht überdacht - sonst hätten wir wahrscheinlich die Probleme nicht…

Ersetzt werden hierbei ja nur Bodenbeläge und Tapeten (inkl.
Anstrich). Vertäfelung fällt raus - steht da ja nicht.

Die Logik erschließt sich mit nicht unbedingt, wieso u.U. ein sauteures Parket ersetzt würde, aber eine Deckentäfelung nicht.

Unmittelbare Einwirkung heißt für mich auch, dass das Wasser
nicht erst noch irgendwo stehen darf und langsam versickert,
sondern halt direkt den Schaden verursacht. Ist sicher nicht
sehr eindeutig und Versicherunsnehmerfreundlich.

„Versicherungsnehmerfreundlich“… gibt’s das überhaupt irgendwo? Langsam habe ich den Eindruck, dass von den Gesellschaften viel Zeit darauf verwendet wird, in solche Bedingungen so viele Hintertürchen wie möglich einzubauen. Da blickt doch kein Normalsterblicher mehr durch! *grummel*

Aber wie gesagt, die übrigen „Bausteine“ empfinde ich
teilweise für wesentlich wichtiger - von daher sicher für euch
sinnvoller Zusatzschutz.

Der aber auch nett Geld kostet. Und unser Motiv ist halt diese „Sickerwasserversicherung“ - die anderen Sachen sind nth’s. Hängt halt immer davon ab, wo man wohnt. Graffiti z.B.: wir wohnen auf dem Lande. Bei uns besäuft sich die Dorfjugend oder schubst Kühe um - aber besprüht keine Häuser. Oder „umstürzende Bäume“: der höchste Baum, der auch nur in der Nähe des Hauses steht ist ca. 150cm hoch…

Naja, ich werde mal weiter nach Alternativen suchen…

Gruß
Stefan

Wenn es in dieser Runde um „unmittelbar einwirkendes Regen- und Schmelzwasser“ geht, so handelt es sich um Schadenfälle, die bei Regen oder Schnee durch ein geöffnetes Fenster (oder halboffen) entstehen.
Mir sind aktuell nur Helvetia und Schleswiger bekannt, die das absichern.
Es gibt aber sicher noch andere Versicherer, die hierzu einen passenden Tarif anbieten.

Wie so oft, geht es hierbei um die genaue Definition. ?

Lieben Gruß
Martin