Wohngebäudeversicherung - wird tatsächlich der Neubauwert gezahlt?

Hallo,

Wohngebäudeversicherer legen ja als Berechnungsgrundlage den Neubauwert zu Grunde. Zahlen sie diesen auch bei Totalverlust (und wann ist ein Totalverlust einer? Nach einem Brand noch stehende Wände werden da ja gern abgezogen)?
Wie versichere ich am sinnigsten ein Wohnhaus mit Photovoltaikanlage (ohne Elementarschäden, da nicht zu befürchten)?

Gruß, Paran

Hallo Paran,

http://www.gdv.de/versicherungen/wohngebaeudeversicherung/

falls das Gebäude in den ersten drei Jahren nach Totalschaden neu erstellt wird. Anderenfalls den gemeinen Wert (Zeitwert, vgl. VS-Bedingungen).

[Das verhindert die „warme Sanierung“ mit nachfolgendem Aufenthalt in der Südsee erheblich :grin: ]

Warum auch nicht, falls die für den Wiederaufbau noch weiterverwendet werden können. Bei einem Großschaden wird immer ein oder mehrere Sachverständige® die Reste in Augenschein nehmen. Und der Architekt wird sich schon rühren, wenn ein wackeliges Häufchen Steine eine angeblich noch unbeschädigte Wand sein soll.

Am „sinnigsten“ versichert man eine PV-Anlage so, dass der eintretende Schaden abgesichert ist (->Nostradamus, Glaskugel).

Gruß
vdmaster

Hallo,
üblicherweise werden Gebäude zum sog. gleitenden Neuwert versichert. Der umfasst alles, was für einen vergleichbaren Neubau anfällt. Hast Du nachträglich eine Photovoltaik aufs Dach gesetzt, der Versicherung die aber nicht mitgeteilt, wird sie auch nicht ersetzt! Das gleiche gilt für „Schwarzbauten aller Art“.
Im Zweifel stellt der Versicherer einen Bauträger oder Sachverständigen, der entscheidet, ob noch Gebäudeteile wiederverwertbar sind.

Mit dem Begriff der Elementarschäden hat das vergleichsweise wenig zu tun. Das ist eine Definition der Schadenart. Eine typische Gebäudeversicherung umfasst in der Regel Brand- und Sturmschäden. Elementarschäden sind (andere) Schadenereignisse durch ungewöhnliche Naturereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmungen. Die kann man mitversichern, ein Versicherer kann aber in besonders davon betroffenen Gebieten eine solche Versicherung ausschließen. Dann zahlt er nix, wenn ein Gebäude durch einen nichtmitversicherten Elementarschaden zerstört wird.

Gruß vom
Schnabel