Hallo Paran,
http://www.gdv.de/versicherungen/wohngebaeudeversicherung/
falls das Gebäude in den ersten drei Jahren nach Totalschaden neu erstellt wird. Anderenfalls den gemeinen Wert (Zeitwert, vgl. VS-Bedingungen).
[Das verhindert die „warme Sanierung“ mit nachfolgendem Aufenthalt in der Südsee erheblich ]
Warum auch nicht, falls die für den Wiederaufbau noch weiterverwendet werden können. Bei einem Großschaden wird immer ein oder mehrere Sachverständige® die Reste in Augenschein nehmen. Und der Architekt wird sich schon rühren, wenn ein wackeliges Häufchen Steine eine angeblich noch unbeschädigte Wand sein soll.
Am „sinnigsten“ versichert man eine PV-Anlage so, dass der eintretende Schaden abgesichert ist (->Nostradamus, Glaskugel).
Gruß
vdmaster