Wohngebäudeversicherung

eine Nochfrau und ich befinden uns derzeit im Trennungsjahr. Sie bewohnt momentan mit unseren gemeinsamen Kindern das gemeinsame Haus. Ich bin vorübergehend in eine Wohnung gezogen. Die Kreditraten für das Haus zahle weiterhin ich. Hausnebenkosten wie Strom, Abwasser und Telefon zahlt meine Nochfrau. Nun steht die jährliche Zahlung der Hausratversicherung, der Wohngebäudeversicherung und der Grundsteuer an. Wer muß diese Kosten übernehmen. Geh ich richtig in der Annahme, daß wir diese Kosten zu gleichen Teilen tragen müssen? Was ist mit Kosten für den Schornsteinfeger und anfallenden Reparaturkosten, z.B. für die Heizanlage?
Vielen Dank schonmal im voraus.

Hallo,
das ist keine Frage für das Versicherungs-sondern das Rechtsbrett.
Ich empfehle, dabei FAQ:1129 zu beachten.
Den Beitrag für die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung schuldet gegenüber dem Versicherungsunternehmen der/die Versicherungsnehmer-(in); dies gilt unabhängig davon, wie ansonsten die rechtliche Situation ist.
Wird der Beitrag für die genannten Versicherungen nicht gezahlt, egal aus welchem Grund, so riskiert man den Versicherungsschutz.
Gruß J.K.