Wohngeld, frage antrag nebenkosten

wohngeldantrag, nebenkosten auflistung

hallo, ich will gerade wohgeld beantragen. dort muss man einmal die warmmiete angeben und einmal die nebenkosten auflisten dh. wasser, heizung usw. da ich aber pauschal nebenkosten bezahle bei denen alles enthalten ist, wie wasser, strom, heizung weiß ich nicht wie ich das auflisten soll. meine vermieter zahlen für das ganze haus in dem sie noch zwei wohnungen untervermieten die nebenkosten. ich habe sie mal drüberschauen lassen und sie können das auch nicht genau sagen. kann ich in dem antrag nur eine warm- bzw pauschalmiete angeben? schließlich haben meine vermieter keine möglichkeit genaue angaben zu machen. in dem sinn wäre es ja gelogen da ich ja nicht mal einen richtigen wasser oder stromzähler in der wohnung habe. kann mir einer helfen, was ich dort angeben soll ? wäre wichtig. :smile: mfg d.

hallo ,also

normalerweise müsstest du ja einmal im jahr eine „nebenkostenabrechnung“ von deinen vermietern bekommen --in der genau aufgelistet ist (wasserverbrauch,müll-entsorgung,winterdienst,abwasser gebäudeversicherung usw) diese kosten werden dann auf alle mieter umgelegt ,dementsprechend hat der mieter guthaben oder muss nachzahlen (das betrifft aber nur die nebenkosten --nicht die kaltmiete)

in dem antrag gibts du die kaltmiete an (zb,du zahlst 600€ warm dann beträgt die kaltmiete 400€ und 200€sind dann die nebenkosten ) die einzelnen kostenpunkte musst du nicht aufschreiben ,denn du brauchst für den wohngeldantrag sowiso eine vermieterbescheinigung ,die der vermieter ausfüllen muss das das reicht in der regel aus .

du brauchst ausserdem : wohngeldantrag,lohnbescheinigungen von den letzten 3 monaten, den mietvertrag,nebenkostenabrechnung ,vermieterbescheinigung!

ohje… ich hab gar keine drei lohnbescheinigungen… arbeite an meiner neuen arbeitsstelle erst seit 2 monaten. und nebenkostenabrechnung habe ich auch noch nie bekommen wohne erst seit einem halben jahr hier… weiß auch gar nicht ob ich je eine bekomme. reicht nicht mein arbeitsvertrag als lohnbescheinigung?
diese vermieterbescheinigung habe ich bei der wohngeldstelle auch nicht mit bekommen. hilfe, bürokratie :smile:

oje ,

die fehlenden formulare kannst du dir im internet runterladen und ausdrucken (www.stadtverwaltung.de du musst aber hinter stadtverwaltung noch deinen wohnort eingeben ,)auf der seite müsstest du dann unter "anliegen"die formulare ausdrucken können (jede seite ist allerdings anderst musst du mal schauen !

der arbeitsvertrag reicht leider nicht aus ,was aber geht ist eine arbeitgeberbescheinigung ,diese lässt du vom arbeitgeber ausfüllen dann brauchst du die lohnabrechnungen nicht !
vermietervescheinigung reicht auch ,aber die nebenkostenabrechnung müssstest du dann nachreichen wenn du sie bekommst!

schau mal unter
www.wohngeldantrag.de ,dort findest du alle infos die du brauchst und unter"formulare" kannst du dein bundesland wählen und dir alle nötigen vordrucke ausdrucken ,dann hast du alles beisammen !

Hallo,

kann ich in dem antrag nur eine warm- bzw pauschalmiete
angeben?

Ja, das kann man. In diesem Fall wird eine Pauschale für die Heizung und das Warmwasser angesetzt, die sich nach der Größe der Wohnung richtet.

Gruß!

Hallo,

kann ich in dem antrag nur eine warm- bzw pauschalmiete
angeben?

Ja, das kann man. In diesem Fall wird eine Pauschale für die Heizung und das Warmwasser angesetzt, die sich nach der Größe der Wohnung richtet.

Gruß!.

Hallo,

in erster Linie muß der Vermitter dafür Sorge tragen das Sie diese wichtigen Informationen erhalten ansonsten Ohne die können sich die Ämter quer stellen da dies doch sehr undurchsichtig ist. Wenn der Vermieter diese Informationen nicht bekannt geben will würde ich für die Zukunft auf das Recht eigene Zähler zu bekommen beharren. Man weiß ja nie ob man nicht gerade bei den Nebenkosten übers Ohr gehauen wird.

LG

Hallo,
einfach angeben welche Kosten in der Miete enthalten sind und das diese nicht beziffert werden können. Die Wohngeldstelle rechnet diese Kosten dann Pauschal an.