Wohngeld für Kind mit Zweitwohnsitz?

Hallo,

ich hoffe, es kennt sich Jemand mit Wohngeld gut aus.
Ehepaar in Trennung lebend (seit 1,5 Jahren - Scheidung einreicht). Kind wohnt beim Vater (dort auch gemeldet, Vater kriegt Kindergeld und Unterhalt - mit Titel vom Jugendamt (war freiwillig). Nun wollte die Mutter Wohngeld beantragen, für sie alleine verdient sie zu viel. Vorschlag vom Amt!!!: Die Tochter wird eh zu 1/3 von Mutter mitversorgt, also den Zweitwohnsitz bei Mutter anmelden. Gesagt, getan - nun Ablehnungsbescheid???
Begründung: „Das gemeinsame Sorgerecht ist nicht bestimmt und der Lebensmittelpunkt liegt beim Vater“.
Auf Nachfrage hieß es, die Mutter sei in der Nachweispflicht dass Eltern das gemeinsame Sorgerecht hätten!!! Wie soll die Mutter das Nachweisen ohne Scheidungsurteil, ausserdem hat der Vater bei der Anmeldung des Zweitwohnsitzes bei der Mutter auch mit unterschreiben müssen, das sollte doch ausreichen?
Im Gesetzbuch steht:
„(2) Üben die nicht nur vorübergehend getrennt lebenden Eltern ihr gemeinsames Sorgerecht derart aus, dass sie das Kind oder die Kinder annähernd zu gleichen Teilen betreuen und wird zusätzlicher Wohnraum für die Kinderbetreuung bereitgehalten, rechnet das jeweilige Kind bei beiden Elternteilen als zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied.“
UND
„(5) Die Behauptung, die ausgeübte Betreuung erfolge annähernd zu gleichen Teilen, ist für jedes Kind glaubhaft zu machen. Eine schriftliche Vereinbarung der Eltern allein ist hierfür nicht ausreichend.“

Wie soll das dann glaubhaft gemacht werden?
Sorry für den langen Text, hoffe Jemand kann mir helfen.
Danke und Gruß

Hallo,

ist freiwillig geregelt worden, dass das Kind beim Vater ist oder wurde dies mit dem Jugendamt so vereinbart?

Zudem ist nicht zu verstehen, warum die Mutter , obwohl sie zumindest nach den Einkommensgrenzen des Wohngeldes „zu viel“ verdient, jetzt versucht, das Kind mit in die Wohnung " zu nehmen", nur um staatliche Gelder zu erhalten, auf die sie vermutlich keinen Anspruch hat.

Dennoch schönen Tag noch.

Es wurde freiwillig vereinbart!

Die Mutter zahlt vom Teilzeitgehalt Unterhalt an das Kind (genau an der Grenze zum Selbstbehalt) und da das Kind von 7 Tagen sich 3 Tage bei ihr aufhält ist es durchaus berechtigt bzw. wurde vom Amt zuerst selbst vorgeschlagen, das Kind mit Zweitwohnsitz bei der Mutter anzumelden!
Übrigens: Netto-Einkommensgrenze für 1-Personen-Haushalt: 800 € ohne Berücksichtigung von Miete oder Unterhalt!

Schöne Grüße