Hallo,
ich hoffe, es kennt sich Jemand mit Wohngeld gut aus.
Ehepaar in Trennung lebend (seit 1,5 Jahren - Scheidung einreicht). Kind wohnt beim Vater (dort auch gemeldet, Vater kriegt Kindergeld und Unterhalt - mit Titel vom Jugendamt (war freiwillig). Nun wollte die Mutter Wohngeld beantragen, für sie alleine verdient sie zu viel. Vorschlag vom Amt!!!: Die Tochter wird eh zu 1/3 von Mutter mitversorgt, also den Zweitwohnsitz bei Mutter anmelden. Gesagt, getan - nun Ablehnungsbescheid???
Begründung: „Das gemeinsame Sorgerecht ist nicht bestimmt und der Lebensmittelpunkt liegt beim Vater“.
Auf Nachfrage hieß es, die Mutter sei in der Nachweispflicht dass Eltern das gemeinsame Sorgerecht hätten!!! Wie soll die Mutter das Nachweisen ohne Scheidungsurteil, ausserdem hat der Vater bei der Anmeldung des Zweitwohnsitzes bei der Mutter auch mit unterschreiben müssen, das sollte doch ausreichen?
Im Gesetzbuch steht:
„(2) Üben die nicht nur vorübergehend getrennt lebenden Eltern ihr gemeinsames Sorgerecht derart aus, dass sie das Kind oder die Kinder annähernd zu gleichen Teilen betreuen und wird zusätzlicher Wohnraum für die Kinderbetreuung bereitgehalten, rechnet das jeweilige Kind bei beiden Elternteilen als zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied.“
UND
„(5) Die Behauptung, die ausgeübte Betreuung erfolge annähernd zu gleichen Teilen, ist für jedes Kind glaubhaft zu machen. Eine schriftliche Vereinbarung der Eltern allein ist hierfür nicht ausreichend.“
Wie soll das dann glaubhaft gemacht werden?
Sorry für den langen Text, hoffe Jemand kann mir helfen.
Danke und Gruß