Hallo,
Hat bitte jmd einen Anhaltspunkt mit wieviel Wohngeld eine geflüchtete Familie aus der Ukraine mit 2 kleinen Kindern und eher bescheidenen Einkommen, von etwa 1600 netto rechnen kann ?
Das zuständige Amt hier hält sich mit konkreten Aussagen zurück, das könnten 10Eurs oder auch 500Eurs ein, mit einem Onlinerechner komme ich auf 675Eurs für 2023 - das wäre mehr als die Kaltmiete ??
Danke ! Peter
Hallo,
wie soll das gehen? Muss man nicht beim Onlinerechner die tatsächliche Miete angeben?
Wozu wird der Anhaltspunkt benötigt? Sie können doch den Antrag stellen, und dann sehen sie, wieviel sie bekommen (oder auch nicht). Was bringt das im Vorfeld?
Gruß
Christa
Hallo
das Wohngeld (ohne Heizkostenzuschuss) kann nicht höher sein, als die tatsächliche Kaltmiete … um dir seriös antworten zu konnten fehlen quasi alle Angaben, die auch ein Wohngeldrechner abfragen würde
Für Flüchtlinge und Asylanten gelten in Sachen Wohngeld dieselben Regeln und Gesetze wie für deutsche Wohngeldbezieher. insofern ist diese Angabe völlig für den Orkus und sorgt nur wieder für Hass/Hetze und Metadiskussionen
Gruß h
genau, und da das nicht jeder weiß habe ich mich konkret auf Ukraine Flüchtlinge bezogen. Für Vermieter ist wichtig die Finanzkraft eines Mieters einschätzen zu können und da sind staatliche Hilfen von Vorteil. Wohlbemerkt vor Abschluss eines Mietvertrages. Und für die Finanzplanung des Mieters ist es auch nicht ganz unwichtig mit welchen Beihilfen er rechnen kann. Das Wohngeld erleichtert die Wohnungsssuche für die Geflüchteten und ist eine große Hilfe, aber nur wenn darüber informiert wird.
Im übrigen sage ich nur: Böses tut wer böses denkt…
Das Amt sagt die Höhe der Miete sei nicht von Belang da das Wohngeld eine Beihilfe sei. Zu 2023 könne man aber noch gar nichts sagen weil 2023 alles anders sein wird und man da selbst noch keine genauen Infos habe.
Im Wohngeldrechner habe ich 650Eurs Miete und 2000Eurs Bruttolohn eingegeben, dann kommt 675Eurs Beihilfe heraus, für 2023. 4 Familienmitglieder, davon 3 ohne Arbeit, bzw Kleinkinder 2/3Jahre.
Dann hast du irgendwo etwas falsch angegeben. Hier exemplarisch für Hannover gerechnet (auf wohngeld.org):
Und genau deswegen kannst du es weglassen, weil es sowohl für den Anspruch als auch die Berechnung völlig unerheblich ist