Die Situation ist folgende:
Ein junger Mann beschließt aus finanziellen Gründen mit in die Wohnung seines Bruders zu ziehen, quasi eine WG zu gründen. Laut Recherchen ist so ein Wohnverhältnis aber keine Wohngemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft, da beide Mitglieder aus finanziellen Gründen das Verhältnis eingehen und Kontoführung, als auch Haushaltsführung größtenteils getrennt stattfindet. Derjenige, der dazuziehen will, verdient (noch) kein Geld und ist lediglich Empfänger von Kindergeld, was aber nicht zum eigenständigen wohnen reicht. Der andere verdient anständig. Der Bruder ist als Untermieter bei seinem Bruder, der Hauptmieter ist, eingetragen
Die Frage ist nun; Handelt es sich bei diesem Verwandschaftsverhältnis tatsächlich um eine Haushaltsgemeinschaft? Und Steht dem „ärmeren“ der beiden Wohngeld zu, ohne, dass der andere finanziell dafür geradestehen muss?