Wohngeld in Haushaltsgemeinschaft?

Die Situation ist folgende:

Ein junger Mann beschließt aus finanziellen Gründen mit in die Wohnung seines Bruders zu ziehen, quasi eine WG zu gründen. Laut Recherchen ist so ein Wohnverhältnis aber keine Wohngemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft, da beide Mitglieder aus finanziellen Gründen das Verhältnis eingehen und Kontoführung, als auch Haushaltsführung größtenteils getrennt stattfindet. Derjenige, der dazuziehen will, verdient (noch) kein Geld und ist lediglich Empfänger von Kindergeld, was aber nicht zum eigenständigen wohnen reicht. Der andere verdient anständig. Der Bruder ist als Untermieter bei seinem Bruder, der Hauptmieter ist, eingetragen

Die Frage ist nun; Handelt es sich bei diesem Verwandschaftsverhältnis tatsächlich um eine Haushaltsgemeinschaft? Und Steht dem „ärmeren“ der beiden Wohngeld zu, ohne, dass der andere finanziell dafür geradestehen muss?

hallo,

also …wohngeld kann nur der hauptmieter einer wohnung beantragen …in deinem fall wäre das dein bruder …

als haushaltsmitglieder zählen die personen die in der wohnung ihre feste meldeadresse haben…

das heist du musst dich zuerst beim einwohnermeldeamt ordentlich unter der adresse deines bruders anmelden (sofern du das noch nicht getan hast)

wenn dein bruder dann den antrag auf wohngeld ausfüllt muss er alles ausfüllen …und angaben zu dir machen …das heist er muss auch dein einkommen angeben …

ihr braucht für den antrag (mietvertrag ,lohnabrechnungen o.arbeitgeberbescheinigung ,kindergeldbescheid (oder kontoauszug reicht auch) ,eine vermieterbescheinigung die vom vermieter auszufüllen ist und die letzte nebenkostenabrechnung)

kleiner tip …mach bitte keinen untermietvertrag mit deinem bruder …sondern stellt den antrag als haushaltsgemeinschaft …den wenn du als untermieter angegeben bist …würdet ihr unter umständen gar nichts bekommen da du erstens kein einkommen hast und zweitens könnte der vermieter probleme machen bzgl.der untermiete !
zum anderen müsstet ihr alles getrennt bezahlen .miete,strom,nebenkosten usw—und ihr müsstet es auch nachweisen …das ist viel zu kompliziert!

daher geht den einfachen weg …das wohngeld wird eh auf das konto des antragstellers ausgezahlt !
den das wohngeld ist ja quasi eine beihilfe zum wohnen …und nicht zur finanzierung des eigenen lebensunterhalt gedacht!

Ps: ihr könnt euch die anträge aus den internet ausdrucken,kleiner tip ihr solltet den antrag bis spätestens 20. september abgeschickt haben …den kurz nach diesem zeitraum endet der rechenlauf beim amt …und ihr würdet unter umständen erst im november geld bekommen!

ich hoffe ich konnte helfen …liebe grüsse nancy

Da würde ich doch zur Rechtsberatung ins Rathaus gehen, wenn man auch Gefahr läuft, daß man aus dem Bauch heraus keine sachliche Antwort bekommt.

Grüße, Sabine

Vielen Dank, das war tatsächlich eine Hilfe. Ein paar Fragen hätte ich aber dann doch noch…

Und zwar:

Aus anderer Quelle hat man mir versichert, es würde sich trotz des Verwandschaftsverhältnisses NICHT um eine Hausgemeinschaft handeln, sondern immer noch um eine Wohngemeinschaft. Was von beiden ist es denn nun und was ändert das beim beantragen von Wohngeld?

was der unterschied ist …habe ich dir schon in der ersten nachricht beschrieben …

–untermietvertrag …

dein bruder soll den antrag stellen und dich als haushaltsmitglied angeben…ändern tut sich beim wohngeldantarg nichts ,…ausser das es nicht so kompliziert ist !

Für ihn wird sich die ganze Mietgeschichte erledigen, wenn er zur Kasse gebeten wird, bzw. die Unterstützung untersagt wird, weil er zu viel verdient.

Danke für deine Hilfe, ich gebe Rückmeldung, wies gelaufen ist.

im prinzip kann jeder wohgeld erhalten ,sogar leute die ein haus gekauft haben und dieses dann über eine finanzierung bezahlen (das nennt sich dann nur lastenzuschuss)

Du selber hättest keinen anspruch auf wohngeld da du kein eignes einkommen hast (kindergeld wird zwar angerechnet ist aber nur für die Plausibilitätsberechnung wichtig …hat aber trotzdem keine auswirkungen auf die zuschuss höhe !

vielleicht magst du mir ja angaben machen (wie gross die wohnung ist …wie hoch die miete ist ,das einkommen pi mal daumen von deinem bruder und dein alter …dann kann ich dir unter umständen mehr sagen

Fakt 1: es besteht hier wohl eine Haushaltsgemeinschaft, da der nichts verdienende Bruder seinen Bedarf an Essen, Mietanteil, Strom etc. nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Leider steht nicht beschrieben, ob der dazu ziehende Bruder noch Schüler ist oder weshalb er kein eigenes Einkommen hat und nicht bei den Eltern wohnt.
Fakt 2: der verdienende Bruder ist seinem jüngeren Bruder nicht zum Unterhalt verpflichtet, sehr wohl aber die Eltern.
Als Azubi kann der nichts verdienende Bruder kein Wohngeld beantragen.
Kann nur raten: am besten gehen beide Brüder miteinander zum Sozialamt bzw. zur Wohngeldstelle und erkundigen sich.
Es könnte unter Umständen ALG-II (Hartz-IV) beantragt werden, aber hier wird in jedem Fall geprüft, warum er nicht bei den Eltern wohnt und die keinen Unterhalt bezahlen.
Alles Gute!