Wohngeld - ja oder nein?

da kann ich Dir leider nicht helfen, aber Rat findest Du garantiert an der zuständigen Wohngeldstelle des Landratsamtes, hier kommst Du sowieso nicht dran vorbei

Hallo!

Ich schlage mich derzeit mit dem Wohngeldamt herum und habe
einige Fragen bezüglich der Wohnungsgröße und meinem
„Einkommen“

Ich bin Studentin und habe kein Anrecht auf Bafög
(Negativbescheid liegt vor)

Mein Hauptwohnsitz ist derzeit angemeldet in Sachsen-Anhalt
bei meinen Eltern (Negativbescheid des zuständigen
Wohngeldamtes des Hauptwohnsitzes liegt vor.

Mein Nebenwohnsitz liegt in Bamberg - hier studiere und
arbeite ich (weshalb ich mittlerweile auch hier die meiste
Zeit verbringe). Für eben diesen Nebenwohnsitz habe ich nun
Wohngeld beantragt. (Bisher sind es nur zusätzliche
Informationen von mir)

Nun meine Fragen:

1.Wie groß darf meine Wohnung sein, damit ich Wohngeld
bekomme?

Info: Ich habe 3 Mitbewohner, jeder von uns hat einen eigenen
Mietvertrag. In meinem Mietvertrag miete ich 2 Zimmer
(Gesamtgröße sind 16 qm) - die Wohnung insgesamt hat 110 qm
(davon kann ich natürlich einige Zimmer nicht betreten - diese
sind ja explizit auch an meine Mitbewohner vermietet. Ich
bilde mit meinen Mitbewohnern keine Bedarfsgemeinschaft, nutze
jedoch Küche, Flur und Bad mit ihnen zusammen.

Ist die Wohnung nun insgesamt zu groß um Wohngeld zu
bekommen? - Denn eigentlich kann ich allen 50 qm davon gar
nicht nutzen und den Rest auch nur zu 1/4!

  1. Um mir die Wohnung und das Studium leisten zu können, habe
    ich 2 Nebenjobs. In keinem verdiene ich monatlich Geld - es
    kommt drauf an, wie viel Zeit ich eben habe. In dem einen
    bezogen auf das letzte Jahr, habe ich durschnittlich 193 Euro
    bekommen, im anderen 128 Euro. Meine Eltern bekommen
    zusätzlich für mich Kindergeld (184 Euro) überwiesen mit dem
    sie direkt meine Miete bezahlen - das restliche Kindergeld und
    mehr (insgesamt 200 Euro) überweisen sie mir als Unterhalt.
    Würde man mir dies alles anrechnen, bekäme ich monatlich 705
    Euro oder, wenn man das Kindergeld rauslässt 521 Euro. Ist
    dies zu viel um Wohngeld zu bekommen? (Meine Warmmiete beträgt
    160 Euro - Kaltmiete, Nebenkosten etc. gibt es nicht!)

Ich frage hier, da meine Sachbearbeiterin offensichtlich
nicht so viel Ahnung davon hat - sie hatte mich telefonisch
abgewiesen und meinte, ich solle keinen Antrag stellen, ich
bekäme, weil ich Studentin bin, sowieso nichts. (Was ja
offensichtlich nicht stimmt)

Zudem habe ich meinen Antrag im Oktober 2010 gestellt und
bisher weiß ich immer noch nichts.

Es wäre toll, wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen
könnte oder mich an jemanden verweisen könnte, der mehr Ahnung
hat!

Verzweifelte Grüße

Hallo Anke,

zuerst eine Adresse von einen Wohngeldrechner.
www.geldspare.de/content/rechenmodule_mzweb2/Soziale…?

Ich habe heute extra unsere Wohngeldstelle angerufen um zu erfahren wie Ihr Problem zu lösen ist.

  1. Sie müssen sich dort mit Nebenwohnung anmelden.
  2. Sie können einen eigenen Antrag auf Wohngeld
    stellen unter ganz bestimmen Voraussetzungen.
  3. Die Größe der Wohnung spielt keine rolle.
  4. Wichtig ist es, ob es Ihre 1. Ausbildung oder
    die 2. Ausbildung ist.
  5. Wurde BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe )
    bzw.BAFÖG gestellt.
  6. Bei Ablehnung von BAB (Berufsausbildungsbeihilfe )
    bzw. BAFÖG muss Negativbescheid vorliegen.
  7. Wichtig ist auch, ob Ihre Eltern ein hohes bzw.
    niedriges Einkommen haben.

Gruß

Claus

Hallo,
Das klingt alles sehr kompliziert und da muss auch ich leider passen - soviel Ahnung habe ich leider davon auch nicht.
Hoffe von ganzem Herzen, dass Dir jemand anderes helfen konnte.
Viel Glück und einen schönen Sonntag
Puddelchen

Tut mir leid, weiß ich auch nicht. ich würde unter Voraussetzungen für die Gewährung von Wohngeld im Bundesland googeln.
Viel Glück!

Gruß, Sabine

Frage kann ich nicht beantworten, hier vor Ort gibt es allerdings spezielle Sachbearbeiter für Studi-Wohngeld, also scheinbar kompliziertere Materie!

Ich wünsche Ihnen, dass Ihr Problem mittlerweile gelöst werden konnte. Immerhin haben Sie doch endlich im Januar Nachricht bekommen mit den noch nachzureichenden Unterlagen. Habe da noch eine Anmerkung: Selbstverständlich kann jeder der Bewohner für sich einen Wohngeldantrag stellen. Es muss allerdings glasklar belegbar sein, wieviele m² Sie bewohnen (Ihr Zimmer) und wie groß die Räume sind, die alle benutzen (Küche, Bad, Flur), damit Ihr Anteil daran ersichtlich ist. Auch muss ersichtlich sein, wie hoch Ihr eigener Anteil an den Nebenkosten ist. Dann müsste die Berechnung eigentlich klappen.
Alles Gute von der Allgäu-Tante