Hallo!
Ich schlage mich derzeit mit dem Wohngeldamt herum und habe einige Fragen bezüglich der Wohnungsgröße und meinem „Einkommen“
Ich bin Studentin und habe kein Anrecht auf Bafög (Negativbescheid liegt vor)
Mein Hauptwohnsitz ist derzeit angemeldet in Sachsen-Anhalt bei meinen Eltern (Negativbescheid des zuständigen Wohngeldamtes des Hauptwohnsitzes liegt vor.
Mein Nebenwohnsitz liegt in Bamberg - hier studiere und arbeite ich (weshalb ich mittlerweile auch hier die meiste Zeit verbringe). Für eben diesen Nebenwohnsitz habe ich nun Wohngeld beantragt. (Bisher sind es nur zusätzliche Informationen von mir)
Nun meine Fragen:
1.Wie groß darf meine Wohnung sein, damit ich Wohngeld bekomme?
Info: Ich habe 3 Mitbewohner, jeder von uns hat einen eigenen Mietvertrag. In meinem Mietvertrag miete ich 2 Zimmer (Gesamtgröße sind 16 qm) - die Wohnung insgesamt hat 110 qm (davon kann ich natürlich einige Zimmer nicht betreten - diese sind ja explizit auch an meine Mitbewohner vermietet. Ich bilde mit meinen Mitbewohnern keine Bedarfsgemeinschaft, nutze jedoch Küche, Flur und Bad mit ihnen zusammen.
Ist die Wohnung nun insgesamt zu groß um Wohngeld zu bekommen? - Denn eigentlich kann ich allen 50 qm davon gar nicht nutzen und den Rest auch nur zu 1/4!
- Um mir die Wohnung und das Studium leisten zu können, habe ich 2 Nebenjobs. In keinem verdiene ich monatlich Geld - es kommt drauf an, wie viel Zeit ich eben habe. In dem einen bezogen auf das letzte Jahr, habe ich durschnittlich 193 Euro bekommen, im anderen 128 Euro. Meine Eltern bekommen zusätzlich für mich Kindergeld (184 Euro) überwiesen mit dem sie direkt meine Miete bezahlen - das restliche Kindergeld und mehr (insgesamt 200 Euro) überweisen sie mir als Unterhalt. Würde man mir dies alles anrechnen, bekäme ich monatlich 705 Euro oder, wenn man das Kindergeld rauslässt 521 Euro. Ist dies zu viel um Wohngeld zu bekommen? (Meine Warmmiete beträgt 160 Euro - Kaltmiete, Nebenkosten etc. gibt es nicht!)
Ich frage hier, da meine Sachbearbeiterin offensichtlich nicht so viel Ahnung davon hat - sie hatte mich telefonisch abgewiesen und meinte, ich solle keinen Antrag stellen, ich bekäme, weil ich Studentin bin, sowieso nichts. (Was ja offensichtlich nicht stimmt)
Zudem habe ich meinen Antrag im Oktober 2010 gestellt und bisher weiß ich immer noch nichts.
Es wäre toll, wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte oder mich an jemanden verweisen könnte, der mehr Ahnung hat!
Verzweifelte Grüße