Wohngeld - ja oder nein?

Hallo!

Ich schlage mich derzeit mit dem Wohngeldamt herum und habe einige Fragen bezüglich der Wohnungsgröße und meinem „Einkommen“

Ich bin Studentin und habe kein Anrecht auf Bafög (Negativbescheid liegt vor)
Mein Hauptwohnsitz ist derzeit angemeldet in Sachsen-Anhalt bei meinen Eltern (Negativbescheid des zuständigen Wohngeldamtes des Hauptwohnsitzes liegt vor.
Mein Nebenwohnsitz liegt in Bamberg - hier studiere und arbeite ich (weshalb ich mittlerweile auch hier die meiste Zeit verbringe). Für eben diesen Nebenwohnsitz habe ich nun Wohngeld beantragt. (Bisher sind es nur zusätzliche Informationen von mir)

Nun meine Fragen:
1.Wie groß darf meine Wohnung sein, damit ich Wohngeld bekomme?
Info: Ich habe 3 Mitbewohner, jeder von uns hat einen eigenen Mietvertrag. In meinem Mietvertrag miete ich 2 Zimmer (Gesamtgröße sind 16 qm) - die Wohnung insgesamt hat 110 qm (davon kann ich natürlich einige Zimmer nicht betreten - diese sind ja explizit auch an meine Mitbewohner vermietet. Ich bilde mit meinen Mitbewohnern keine Bedarfsgemeinschaft, nutze jedoch Küche, Flur und Bad mit ihnen zusammen.
Ist die Wohnung nun insgesamt zu groß um Wohngeld zu bekommen? - Denn eigentlich kann ich allen 50 qm davon gar nicht nutzen und den Rest auch nur zu 1/4!

  1. Um mir die Wohnung und das Studium leisten zu können, habe ich 2 Nebenjobs. In keinem verdiene ich monatlich Geld - es kommt drauf an, wie viel Zeit ich eben habe. In dem einen bezogen auf das letzte Jahr, habe ich durschnittlich 193 Euro bekommen, im anderen 128 Euro. Meine Eltern bekommen zusätzlich für mich Kindergeld (184 Euro) überwiesen mit dem sie direkt meine Miete bezahlen - das restliche Kindergeld und mehr (insgesamt 200 Euro) überweisen sie mir als Unterhalt. Würde man mir dies alles anrechnen, bekäme ich monatlich 705 Euro oder, wenn man das Kindergeld rauslässt 521 Euro. Ist dies zu viel um Wohngeld zu bekommen? (Meine Warmmiete beträgt 160 Euro - Kaltmiete, Nebenkosten etc. gibt es nicht!)

Ich frage hier, da meine Sachbearbeiterin offensichtlich nicht so viel Ahnung davon hat - sie hatte mich telefonisch abgewiesen und meinte, ich solle keinen Antrag stellen, ich bekäme, weil ich Studentin bin, sowieso nichts. (Was ja offensichtlich nicht stimmt)
Zudem habe ich meinen Antrag im Oktober 2010 gestellt und bisher weiß ich immer noch nichts.
Es wäre toll, wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte oder mich an jemanden verweisen könnte, der mehr Ahnung hat!

Verzweifelte Grüße

Hallo Vermithrax,

Studenten erhalten in der Regel kein Wohngeld.

Du hast eigentlich Anspruch auf Bafög, aber da Deine Eltern wahrscheinlich zu viel verdienen, wirkt sich das mit einem Negativbescheid auf Dich aus. Bei mir war das so, als ich als Azubi Wohngeld beantragt habe. Damals hatte ich eigentlich Anspruch auf BAB (Ausbildungsbeihilfe) - gleiche Situation wie bei Dir, wurde abgelehnt.

Die 3 Mitbewohner werden ja sicherlich auch Studenten sein, oder? Sonst könnte er bspw. den Antrag stellen, wenn er keinen Anspruch auf Bafög hätte …

Hier:

http://www.uni-pur.de/wohngeld.php

Liebe Grüße - Stephan.

Hallo,

wie ich schon schrieb: ich habe kein Anrecht auf Bafög und der Negativbescheid liegt vor. Ich habe die Förderungshöchstdauer überschritten und somit Anrecht auf Wohngeld …

hallo leider hat deine sachbearbeiterin recht …

auf die grösse der wohnung kommt es nicht ausschlaggebend an !

  1. Die angemietete wohnung muss der hautwohnsitz sein --du schreibst ja selbst das das dein nebenwohnsitz ist !

  2. du hast kein Einkommen ( kindergeld wird zwar angérechnet als einkommen -allerdings ist es ja kein einkommen aus einem arbeitverhältniss)

  3. auch die nebenkosten (heizung, müllabfuhr usw ) fliessen mit in die berechnung ein -nebenkosten zahlst du ja keine !

Für den antrag müsstest du folgende unterlagen einreichen - Mietvertrag,Vermieterbescheinigung (das wäre für dich sicher kein problem) allerdings brauchst du noch :
Nebenkostenabrechnung, Arbeitgeberbescheinigung , Lohnabrechnungen (und da happert es ja auch schon dran )

Wohngeld ist auch nur ein zuschuss der leuten gewährt wird die zwar über eigenes Einkonmnen verfügen aber die miete +nebenkosten so hoch sind das das geld nicht zum leben reicht -allerdings so hoch ist das kein anspruch auf alg leistungen besteht !Da es sich also nur um einen zuschuss handelt ,braucht auch niemand annehmen das man vom wohngeld die komplette miete bezahlen könnte!

sorry ich hätte dir gerne was anderes geschrieben !lieben gruss nancy

Schön, dass es schon zwei Antworten gibt! Aber leider glaube ich, dass das so nicht stimmt, wie ihr schreibt.

Denn: meine Sachbearbeiterin hat mich abgewiesen, ohne zu wissen, ob ich Bafög berechtigt bin, oder nicht (telefonisch) - sonst hat sie noch gar nichts dazu gesagt!

zu 1.: naja, das kann man schließlich ändern! kein Grund, mich abzulehnen!

zu 2. Ich habe sehr wohl ein Einkommen. 200 Euro von meinen Eltern, 193 Euro durschnittlich im Monat von meinem ersten Job, 128 Euro durschnittlich im Monat von meinem zweiten Job! Und: Doch, Kindergeld wird insofern angerechnet, da nicht ich es bekomme, sondern meine Eltern und die es als Miete überweisen. Daher wird es vermutlich mir angerechnet! (Nachzulesen hier: http://www.vnr.de/b2c/finanzen/private-finanzen/das-… )

zu 3. - da weiß ich nicht genau, was gemeint ist. Ich zahle schließlich 160 Euro Miete …

Eine Nebenkostenabrechnung habe ich nicht - nur die Mietbescheinigung in der meine Warmmiete vermerkt ist. Zwei Arbeitgeberbescheinungen habe ich - natürlich ist dort kein regelmäßiger monatlicher Verdienst zu erkennen, sondern mein Jahresverdienst!

Im Gegenteil: ich habe schon Angst, dass ich zu viel verdiene bzw. zu viel Geld zur Verfügung habe, um Wohngeld zu bekommen!

wenn du zweifel an meiner antwort hast und weder ich noch deine sachbearbeiterin recht haben …und du scheinbar alles besser weisst dann frage ich mich wofür du hier überhaupt die frage gestellt hast bei wer weiss was.de

Stell deinen antrag und du wirst sehen das du kein wohngeld bekommen wirst !

Nicht gleich beleidigt sein! (Auch wenn bei diesem Satz wohl eher noch mehr Trotz entsteht …)

Meine Sachbearbeiterin hat mich telefonisch abgelehnt, als sie das Wort „Studentin“ hörte - ohne irgendwas sonst zu wissen. Habe ich jedoch die Förderungshöchstdauer überschritten (was ich nachgewiesen habe), habe ich anrecht auf Wohngeld. ja, damit lag die Sachbearbeiterin falsch - das hat sie auch eingesehn! Wenn sie also schon in dieser Hinsicht nicht gut informiert ist, habe ich doch allen Grund, weiter an ihren Aussagen zu zweifeln - oder?

Der Antrag ist übrigens eingereicht, diverse Nachforderungen sind gekommen und nun warte ich - und versuche eben weitere Informationen zu sammeln.

In deiner Abtwort hattest du ja mehrere „kritische“ Punkte angemerkt - ich bin jedoch der Meinung, dass ich diese alle „widerlegen“ konnte. Immerhin habe ich ein Einkommen und auch Verdienstbescheinungen vom Arbeitgeber.
Jedoch habe ich immer noch die Sorge, dass ich einersseits zu viel Geld (705 Euro) zur Verfügung habe oder meine Wohnung als „zu groß“ eingestuft wird - immerhin 110 qm (aber ja auch nicht komplett von mir allein genutzt, zu einigen Zimmern hab ich keinen Zutritt usw.)
Bei allen anderen Dingen mache ich mir eher weniger Sorgen, da ich mich einlesen konnte in die Gesetzmäßigkeiten - nur eben meine Wohnungsgröße und mein so hohes Einkommen machen mir Sorgen …

An wen könnte ich mich da denn wenden?

Hallo,
leider kenne ich mich im Wohngeldgesetz nicht genügend aus aber ich weiß, dass Studenten, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG haben grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Wohngeld haben.
Wenn Du die Miete und Deine Kosten für den Lebensunterhalt nicht finanzieren kannst, frag doch mal bei der ARGE nach und beantrage ergänzende Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4). Ich würde beim Wohngeldamt eine Untätigkeitsklage einreichen, denn auch wenn letztendlich der Antrag auf Wohngeld abgelehnt wird (mit Begründung!) muß das in einem angemessenen Zeitraum (ca. 4 Wochen nach Eingang aller Unterlagen) beschieden sein.

Hallo!

Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Da einige Mitstudenten Wohngeld bekommen (eben weil sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben und demnach Anspruch auf Wohngeld haben (steht sogar in jedem Studienführer)), kann das zumindest kein Ablehnungsgrund sein. Eines weiß ich sicher: ich habe Anspruch, es könnte nur an den zwei Fragen scheitern, die ich gestellt habe. Die, nach der Wohnungsgröße und die, nach meinem Einkommen.

Nunja, meine Sachbearbeiterin hat wohl nur eine Halbtagsstelle, ist nur von 10.30-13 uhr erreichbar und war wohl einige zeit krank (und niemand hat sie vertreten). Daher würde wohl auch eine Klage abgelehnt werden … Und immerhin haben letzlich noch Unterlagen gefehlt, was mir dann aber erst am 28.1.11 mitgeteilt wurde und ich nun alles nachgereicht habe …

ich hab mir grad mal den spass gemacht und hab aufgrund deiner angaben (einkommen) durchgerechnet was du ungefair für wohngeld bekommen würdest wenn dein antrag bewilligt werden würde …es wären knapp 47 € also nicht wirklich viel .

was die „kritischen punkte“ angeht- ich kann nur von den informationen ausgehen die du mir gibst :smile: wenn du die sachen nachweisen konntest ist doch gut-und das du die förderunghöchstdauer überschritten hast -hast du vorher nicht erwähnt !

Beleidigt bin ich nicht …was meinst du wie viele anfragen ich bekomme von teenies die zb grad mal 17 sind und jetzt mit ihrem freund zusammen ziehen wollen —oder die jetzt 18 geworden sind und jetzt sofort zuhause ausziehen wollen weil sie denken ihnen würde wohngeld zustehen wovon man die komplette miete zahlen kann :stuck_out_tongue:

wohngeldstellen habe zwar alle die selben gesetze und richtlinien nach denen sie die anträge bearbeiten --aber amt ist nicht gleich amt und sachbearbeiter ist nicht gleich sachbearbeiter .

daher solltest du einfach mal abwarten wann dein bescheid kommt -es kann sein das du den erst am ende des monats bekommst da die wohngeldstelle sogennannte rechenläufe haben die meistens am 26 . eines monats enden !

)

Ja, natürlich ist für mich der Fall klar. Ich habe natürlich noch viel mehr Informationen und gebe nicht gleich alle Preis - einfach weil sie für mich als nicht relevant erscheinen… (und es dann viel zu viele Details auf einmal wären!) Für uns Studenten ist klar, wenn wir wir kein Anrecht auf Bafög haben, können wir Wohngeld beantragen (steht so in jedem Studienführer …)

Ich hatte ja eigentlich ganz andere Fragen bzw. Sorgen. Denn ich glaube man könnte mich ablehnen, weil die Wohnung zu groß ist oder mein Einkommen zu hoch ist.
Diese 47 Euro bekomme ich nur, wenn mir das Kindergeld nicht angerechnet wird - was es aber, denke ich würde. zumindest kann man es so nachlesen: "Das Kindergeld muss zwar im Antrag auf Wohngeld angegeben werden, zählt jedoch bei der Berechnung nicht als Einkommen und wird also nicht angerechnet, sofern das Kindergeld direkt von der Kindergeldkasse an das Kind überwiesen wird. Wird das Kindergeld von den Eltern empfangen und an das auswärts wohnende Kind weiter geleitet, handelt es sich um normalen Unterhalt, der entsprechend angerechnet wird. "

Und: für jemanden, der 600 Euro Studiengebühren zahlt, zwei Nebenjobs neben dem Studium hat, um sich eben dieses zu finanzieren, einen Freund hat, der 500 km weit weg wohnt, sind 47 Euro pro Monat schon ziemlich viel! Mir würde es jedenfalls helfen.
Aber wie gesagt, der Wohngeldrechner ist für meinen Fall einfach nicht geeignet, da zu viele Umstände, wie eben das Kindergeld, Wohnungsgröße, die Tatsache, dass ich mit dem Auto zur Uni und zu meinen Arbeitsstellen muss, nicht berücksichtigt werden!
Denn: von meinem Einkommen kann ich schließlich 920 Euro Werbungskosten jährlich(eben für das Pendeln jeden Tag, Bücherkosten und vllt ja sogar Studiengebühren) abziehen lassen, oder?

So viele Fragen … :frowning:

das im studienführer steht das eventuell ein anspruch auf wohngeld besteht …ok …in der realität sieht es aber meist anderst aus zumal die wohngeldgesetze regelmässig verändert werden …selten erfüllen studenten die vorrausetzungen für wohngeld -und bekommen nichts .

vielleicht ist es ja auch nur ein lockmittel um den jungen leuten das studieren schmackhaft zu machen den kaum einer kann sich die studiengebühren leisten !

die wohnungsgrösse ist nicht relevant bzw ausschlaggebend -die vorgabe ist nur das sie eine angemessene grösse (und die ist in jedem fall angemessen -ein palast ist es ja nicht gerade) und die miete sollte auch im rahmen sein –

zb ,.man wohnt als einzelperson in einem loft mit zb. 500qm wohnfläche --miete 3500€ ,einkommen 3700€ das ist unangemessen und es würde kein wohngeld geben !

Einkommen --egal ob du unterhalt bekommst ,kindergeld oder einkommen aus einen job hast --es muss alles angeben werden und es wird auch angerechnet .

die werbekosten werden zwar berücksichtigt(920€ pauschal) sind aber nicht ausschlaggeben , geltend machen kannst du die studiengebühren ,km-pauschale,bücherkosten usw …nur beim finanzamt in form éiner steuererklärung --dann würdest du auch die sachen anteilig erstattet bekommen …

allerdings auch nur wenn du von deinen jobs auch lohnsteuer bezahlst -das steht auf den abrechnungen !

Hallo

Ich bin Studentin und habe kein Anrecht auf Bafög
(Negativbescheid liegt vor)

Da stellt sich die Frage, WARUM kein BAFöG bewilligt wurde. War es, weil es sich z. B. um nicht um die erste, sondern um eine zweite Ausbildung handelt, oder war es, weil die Eltern zu viel verdienen?

Falls das zweite zutrifft, dann steht dir „dem Grunde nach“ BAFöG zu, und wenn einem „dem Grunde nach“ BAFöG oder BAB zusteht, dann bekommt man auch kein Wohngeld.

Da ich vermute, dass dies zutrifft, gehe ich auf die Einzelheiten unten gar nicht weiter ein. Wenn das nicht der Fall ist, kannst du ja gerne noch einmal fragen.

Übrigens bekommt man Wohngeld wohl nur für seinen Hauptwohnsitz.
Die Größe der Wohnung spielt keine Rolle. Es ist nur so, dass immer nur bis zu einer Miet-Obergrenze gefördert wird. Wenn man eine teurere Wohnung hat, muss man das, was diese Grenze überschreitet, selber ohne Hilfe von Wohngeld finanzieren, für den Teil der Miete, der unterhalb dieser Grenze liegt, bekommt man dann aber Wohngeld.

Viele Grüße

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Ich bekomme kein Bafög, weil die Förderhöchstdauer überschritten ist. Wie schon erwähnt: Wohngeld steht mir im Grunde zu.

Zum Hauptwohnsitz: das lässt sich ja ganz leicht ummelden - wie ich bereits sagte: mittlerweile verbringe ich sowieso mehr Zeit an meinem Studienort, als in meinem ehemaligen Hauptwohnsitz.

Ich denke wirklich, dass alles andere geklärt ist (zumindest für mich, auch wenn ich hier nicht alles so ausführlich darlegen konnte) - mich interessieren daher die Fragen, ob die Wohnung mit 110 qm (und 160 Euro Miete) zu groß, oder mein Einkommen mit 705 Euro zu hoch ist.

Hallo, leider kann ich dir auch nicht weiterhelfen, da ich mich in Wohngeldangelegenheiten nicht auskenn. Allerdings kannst du dich von einem Anwalt beraten lassen, die Beratung ist kostenlos, darüber kann er dich aber auch informieren. Darüberhinaus kannst du schon eine Untätigkeitsklage einreichen gegen die Behörde.
http://www.herbertmasslau.de/untaetigkeitsklage.html
dabei kann dir auch ein Anwalt helfen, wenn du dich nicht traust. Da du wenig Geld verdienst dürftest du Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
LG
irina

Die Bearbeitungszeit für Wohngeld ist in der Tat ungewöhnlich lang. Wenn sich tatsächlich bei der Berechnung ergeben hätte, dass Sie nichts bekommen würden, müssten Sie zumindest einen Ablehnungsbescheid bekommen. Dem müsste ein Berechnungsbogen beigefügt sein, damit die Berechnung nachvollziehbar ist. Nicht einfach nur eine telefonische Absage akzeptieren.
Kann es sein, dass Sie zur Vorlage weiterer Unterlagen (z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Mietquittungen, Bescheinigung Ihrer Eltern über bezahlten Unterhalt, in dem das KIndergeld enthalten ist, usw.) aufgefordert wurden? Lieber einmal zu viel nachweisen als zu wenig. Die bisher nie abgerechneten Nebenkosten können durchaus in Form einer Pauschale angesetzt werden von der Wohngeldstelle beim Berechnen. Die gelelgentlichen Jobs sind auf jeden Fall als Einkommen nachzuweisen und zu belegen, notfalls jeden Monat separat und wenn Sie denn auch belegen, dass Sie in Monat XY nichts verdient haben, weil z.B. Prügungsvorbereitung… Müssen Sie Studiengebühren bezahlen? Das wären dann zumindest weitere feste Ausgaben, die angegeben werden können. Sehe ich das richtig? Sie bekommen kein Bafög, weil vermutlich die Eltern zu viel verdienen. Dann könnten die doch theorethisch mehr Unterhalt leisten als (jetzt 184,–+200) momentan.
Ist aus Ihrem Mietvertrag genau ersichtlich, welche der Teile zu Ihrer ausschließlichen Verfügung stehen und welche Sie mitbenützen (Küche/Bad)?
Bestehen Sie auf der Berechnung - lassen Sie sich nicht telefonisch abweisen. Und: auf jeden Bescheid kann man Widerspruch einlegen (immer schriftlich und sehr schnell). Die nachbearbeitende Stelle ist meist ein anderer Sachbearbeiter als der erste… Fragen Sie doch beim Studentenhilfswerk um Infos…
Alles Gute!

Hallo, schonmal vielen Dank für die Antwort!
Zum einen: natürlich habe ich einen Antrag gestellt und mich nicht abweisen lassen. Am 28.1. habe ich dann noch eine Zuschrift bekommen, was ich alles nachreichen soll. Da ein paar extravagante Dinge dabei waren, konnte ich noch nicht alles nachreichen (1 Verdienstbescheinigung fehlt noch) - danach kann dann wohl die eigentliche Berechnung erfolgen. Ich belege also meinen Verdienst, der natürlich wirklich sehr unregelmäßig ist.
Inwiefern kann ich Studiengebühren denn von irgendwas abziehen? Oder anrechnen? Gilt das auch für Kosten für Benzin, die ich habe, weil ich außerhalb der Stadt wohne, die Busse zu selten fahren und ich daher zur Uni und zur Arbeit mit dem Auto fahren muss?
Ich bekomme kein Bafög, weil die Förderungshöchstdauer überschritten ist. Meine Eltern verdienen gut (Bafög habe ich daher auch sehr wenig bekommen) - aber Kredite werden vom Einkommen bei der Bafög-Berechnung nicht abgezogen. Dh: Eigentlich haben meine Eltern 50.000 Euro noch abzuzaheln, dieser laufende Kredit wird aber nicht vom Einkommen abgeuogen, daher so wenig Bafög damals. Und daher können sie mich auch jetzt nicht mehr unterstützen, im Gegenteil. Am besten wäre es eigentlich, wenn sie mich nicht mehr unterstützen müssten - es ist manchmal doch recht eng.
Laut Mietvertrag darf ich Küche, Bad und Balkon mitbenutzen - und eben meine 2 Zimmer.

Aber nun besteht, wie gesagt, immer noch meine Sorge, dass ich mit 705 Euro zu viel verdiene um Bafög zu bekommen oder, dass meine Wohnung zu groß ist…

Hallo Vermithrax,

Sie leben in einer Wohngemeinschaft, d.h.dass nur ein Wohngeldantrag für die ganze Wohnung gestellt werden darf.
Einer von den Bewohnern, welcher ist egal, muss den Wohngeldantrag stellen, da einige Räume gemeinschaftlich genutzt werden, muss jeder Bewohner bei Wohngeldantrag sein Mietvertrag, Einkommen usw. angeben.
Gehen Sie bitte bei Google und rufen Sie den Wohngeldrechner auf, mit den können Sie sich Ihr Wohngeld selbst errechnen.

Gruß

Claus

Hallo!

Schonmal vielen Dank für die Antwort!
Der Rechner beantwortet mir leider meine Fragen nicht - denn es gibt bestimmt eine Begrenzung der Wohnfläche (die da aber nicht aufgeführt ist) und auch sagt es mir nicht, welche Einkommen tatsächlich als Einkommen gerechnet werden etc.
Denn: nein, ich bilde keine Bedarfsgemeinschaft mit meinen Mitbewohnern. Ich darf werder ihre gemieteten Zimmer betreten, noch teilen wir Salz oder Klopapier - alles ist getrennt. Wir nutzen zwar Strom in der selben Küche, aber das gehört zur Miete.
Jedenfalls: nein, von meinem Mitbewohnern muss ich wohl lediglich die Namen angeben, sie gehören nicht zu meinem Haushalt.

Ist ihnen denn etwas zur Wohnungsgröße bekannt? Oder eben zur Frage nach meinem Einkommen?

Beste Grüße,
Anke

Hallo

mich interessieren daher die Fragen, ob die Wohnung mit 110 qm (und 160 Euro Miete) zu groß, oder mein Einkommen mit 705 Euro zu hoch ist.

Kindergeld wird nicht angerechnet, Unterhalt wohl. Insofern wäre es günstig, sich das Kindergeld direkt überweisen zu lassen.

Die Größe der Wohnung spielt keine Rolle, das schrieb ich ja schon.

Es ist möglich, auch in einer WG Wohngeld zu bekommen.

Die genaue Höhe kann ich nicht sagen, weil es darauf ankommt, in welcher Stadt es ist, und weil ja auch das Einkommen nicht ganz feststeht, sondern wechselt. Da wird dann übrigens immer für ein paar Monate im voraus geschätzt, und hinterher richtig abgerechnet.

Vielleicht willst du ja hier mal gucken:
http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Sozia…

Wenn die Sachbearbeiterin nicht durchblickt, ist das natürlich schlecht. Aber hoffentlich hat die irgend einen Vorgesetzten, der durchblickt.

Ich würde schätzen, dass sich ein Wohngeldantrag lohnen müsste, d. h. dass irgendein Wohngeld bewilligt werden müsste. Aber unbedingt einen richtigen Antrag abgeben, so dass man einen schriftlichen Bescheid bekommt! Nicht sich mit der Auskunft abspeisen lassen, man kriege sowieso nichts!

Viele Grüße