Wohngeld / Lastenzuschuss - Tilgung Privatdarlehen

Hallo!

Wir sind eine dreiköpfige Familie mit geringem Einkommen und haben bisher Wohngeld als Mieter erhalten. Nun haben wir im Juli letzten Jahres unsere Wohnung kaufen können, über einen Privatkredit meines Vaters, den dieser letztlich bei der Bank aufgenommen haben. D.h. wir bezahlen die Zinsen und Tilgung aus dem Wohnungskauf an meinen Vater, der diese wiederum in genau der Höhe an die Bank zahlt. Das haben wir so getan, weil wir direkt bei der Bank kein Darlehen bekommen hätten.
Nun haben wir einen entsprechenden Antrag auf Lastenzuschuss als Eigentümer bei der Wohngeldbehörde gestellt. Im Bescheid, der nun erfolgt ist, erkennt diese aber nur die Kosten der Bewirtschaftung (Nebenkosten, Grundsteuer, Verwaltungskosten) an. Zudem steht der Satz im Bescheid „Private Darlehen bzw. Tilgungsraten sind wohngeldrechtlich nicht Einkommensmindernd oder als Belastung anzuerkennen.“
Ich habe im Netz und im Wohngeldgesetztestext keine Entsprechung zu diesem Satz gefunden.
Weiß jemand, ob das Wohngeldamt unsere Belastung aus Tilgun/Zinsen des Kredites ablehnen kann, obwohl diese auschließlich zur Finanzierung der Wohnung dienen, nur weil der KReditgeber nominell eine Privatperson ist (die wiederum diesen Kredit bei der Bank abbezahlt)??

Vielen Dank für die Hilfe!!

Hallo arm_inarm,
danke für Deine Anfrage. Leider muss ich da auch passen. Da habe ich
nicht genug Ahnung von und will Dir nichts Falsches sagen. Sorry.
Hoffentlich konnte Dir jemand anderes helfen.
Wünsche Euch viel Glück und Erfolg.
Herzliche Grüße
Puddelchen

Tut mir leid, darüber kann ich nichts Genaues sagen. Lassen Sie sich doch von der Wohngeldstelle die entsprechende Gesetzesstelle zeigen. Könnte mir aber vorstellen, dass eine schriftliche Vereinbarung Zwischen Ihnen und Ihrem Vater doch akzeptiert wird. Notfalls müssten Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen.
Alles Gute!

Es tut mir leid, aber da bin ich überfragt und kann nicht weiterhelfen. Könnte sein ,dass das wirklich leider so ist.

hallo arm_inarm,
leider kann ich dir da nicht viel helfen, da ich mit den Gewohnheiten und Gesetze der Wohngeldstelle nicht vertraut bin, Frage doch einfach mal bei dem zuständigen Jobcenter nach vielleicht bekommt ihr da eine passende Anwort.
Denn ich meine wenn ihr ein geringes Einkommen habt, müßtet ich da von dort auch noch ein wenig Geld bekommen statt von der Wohngeldstelle.
So wie ich das verstehe, hat dein Vater den Kredit für euch aufgenommen für den Kauf des Hauses.
Ich würde erst einmal Wiederspruch einlegen und einen Anwalt der für Mietssachen zuständig ist um Rat fragen.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008 (Carola)

Hallo. Ich weiß, es ist lange her, aber wie ging euer Problem aus?
Wäre schön noch was zu hören ;-). LG Sat

Servus,

@arm_inarm hat vor knapp neun Jahren das letzte Mal einen Blick hier rein geworfen.

Schöne Grüße

MM

Hallo… Tatsächlich 9 Jahre…
Wir haben dann Einspruch eingelegt und kurz darauf kam die Bewilligung durch eine andere Sachbearbeiterin. Kann man sich nur vorstellen, was da intern ablief…
Viele Grüße