Hallo!
Wir sind eine dreiköpfige Familie mit geringem Einkommen und haben bisher Wohngeld als Mieter erhalten. Nun haben wir im Juli letzten Jahres unsere Wohnung kaufen können, über einen Privatkredit meines Vaters, den dieser letztlich bei der Bank aufgenommen haben. D.h. wir bezahlen die Zinsen und Tilgung aus dem Wohnungskauf an meinen Vater, der diese wiederum in genau der Höhe an die Bank zahlt. Das haben wir so getan, weil wir direkt bei der Bank kein Darlehen bekommen hätten.
Nun haben wir einen entsprechenden Antrag auf Lastenzuschuss als Eigentümer bei der Wohngeldbehörde gestellt. Im Bescheid, der nun erfolgt ist, erkennt diese aber nur die Kosten der Bewirtschaftung (Nebenkosten, Grundsteuer, Verwaltungskosten) an. Zudem steht der Satz im Bescheid „Private Darlehen bzw. Tilgungsraten sind wohngeldrechtlich nicht Einkommensmindernd oder als Belastung anzuerkennen.“
Ich habe im Netz und im Wohngeldgesetztestext keine Entsprechung zu diesem Satz gefunden.
Weiß jemand, ob das Wohngeldamt unsere Belastung aus Tilgun/Zinsen des Kredites ablehnen kann, obwohl diese auschließlich zur Finanzierung der Wohnung dienen, nur weil der KReditgeber nominell eine Privatperson ist (die wiederum diesen Kredit bei der Bank abbezahlt)??
Vielen Dank für die Hilfe!!