Hallo,
ich bin 67 j. und beziehe zu meiner Altersrente Grundsicherung werde aber jetzt zum dritten mal binnen 4 Wochen aufgefordert Wohngeld zu beantragen, da dies angeblich höher wäre zweimal vom Sozialamt und nachdem ich mit meinem Sachbearbeiter es geklärt habe, dass ich mich für die Grundsicherung entscheide, auf die Frage, ob ich rechtlich verpflichtet bin, bekam ich keine konkrete Antwort, jetzt bekam ich von der Wohngeld stelle, eine Aufforderung zur Antragstellung auf Wohngeld, bei Wohngeld habe ich nämlich von vorneherein 118; 00 € weniger da bei Wohngeld die 17 % Mehrbedarf vom Regelsatz die ich wegen meiner Erkrankung bekomme und ich muss Rundfunk bezahlen es steht in keinem Schreiben, ob ich dazu verpflichtet bin,
kann ich weiterhin auf die Grundsicherung bestehen?
Hi,
vielleicht hilft dir das weiter:
Gruß
Christa
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