Hallo
Privatdarlehen oder überhaupt irgendein Darlehen kann natürlich nicht als Einkommen angerechnet werden, da man es ja zurückzahlen muss. Wenn man es sich leihen musste, weil der Antrag auf Sozialleistungen nicht bearbeitet wurde, ist es ja schon regelrecht zynisch, das als Einkommen anrechnen zu wollen.
Wenn es keinerlei Belege darüber gibt, sollte man in Zukunft meiner Meinung nach so etwas auch für sich behalten, da es ja sonst nur Schwierigkeiten und zusätzliche Arbeit gibt, auch für die Behörde. - Oder wurde das Geld auf das Konto überwiesen?
Übrigens: Selbst wenn es nicht geliehen, sondern geschenkt wäre, könnte es nicht angerechnet werden. Geldgeschenke gelten bei Wohngeld nicht als Einkommen.
Hier ist alles aufgeführt, was als Einkommen gilt:
http://bundesrecht.juris.de/wogg/BJNR185610008.html#…
Geldgeschenke sind nicht dabei, Darlehen natürlich auch nicht.
Jetzt mein Rat:
Entweder schreibst du dem Sachbearbeiter einfach, dass dieses Darlehen keinerlei Einfluss auf die Berechnung von Wohngeld hat, und dass du alle maßgeblichen Angaben ausreichend belegt hast, und dass er umgehend seine Arbeit tun soll, da es sonst Konsequenzen habe (Dienstaufsichtsbeschwerde, Untätigkeitsklage).
Oder du lässt die Leute, von denen du das Gekd geliehen hast, dir einfach schriftlich geben, dass du es geliehen hast, und wann genau, und die Art der Geldübergabe (bar, Überweisung, oder was auch immer), und dass du es wiedergegeben hast, und wann und wie. Es müsste die Adresse des Geldverleihers draufstehen, und natürlich Ort, Datum, Unterschrift. Das Datum kann ruhig von jetzt sein, also ihr müsst da nichts fälschen. Man kann ja auch nachträglich bestätigen, dass man Geld verliehen hat.
Man könnte es so schreiben:
Erklärung
Ich, Max Mustermann, geb. am 01.01.1901 in B., wohnhaft in der X-Straße in Y, habe Herr Aikajest, wohnhaft in der Z-Straße in ABC, am 01.07.2009 2000,- Euro geliehen und an sein Konto Nr. 1234 bei der Mustermannbank BLZ 45678 überwiesen, die er mir am 01.12.2009 durch Rücküberweisung wieder erstattet hat.
Ort Datum Unterschrift
Dein Bekannter muss nicht nachweisen, dass du es zurückgezahlt hat! Es reicht, wenn er es sagt! Vielleicht wäre mein ersterer Vorschlag eigentlich auch der bessere.
Ansonsten kannst du auch eine Untätigkeitsklage einreichen. Ein Antrag von Juni noch nicht bearbeitet, das kann ja wohl nicht wahr sein.
Einfachheitshalber würde ich aber erstmal den Leiter der Abteilung anrufen und den Fall schildern. Vielleicht tut sich dann etwas. Man kann aber höflich erwähnen, dass man erwägt, eine Untätigkeitsklage einzureichen.
Viele Grüße