Ein Armuts-Rentner bzw eine Armuts-Rentnerin kann bekanntlich Wohngeld oder Grundsicherung beantragen.
Für das Wohngeld der Bund, für die Grundsicherung die Kommune zuständig.
Ein Rentner, der zu seiner Rente zusätzlich Grundsicherung bezieht, der braucht, ähnlich wie ein Hartz-4-Empfänger, z.B. keine GEZ-Gebühr bezahlen, zusätzlich bekommt er seine Mietnebenkosten erstattet und bekommt als Bedürftiger Begünstigungen z.B. beim Eintrittsgeld von Veranstaltungen.
Im Gegensatz dazu hat ein Rentner, der zu seiner Rente zusätzlich Wohngeld bezieht, die oben genannten Vergünstigungen nicht:
Er ist GEZ-Pflichtig, er muß seine Wohnnebenkosten selbst bezahlen und muß bei Veranstaltungen den vollen Eintritt entrichten.
Unter dem Strich liegt ein Rentner, der mit Wohngeld seine Rente aufstockt, unter dem Strich weit unter dem Hartz-4-Regelsatz.
Was meint ihr dazu?