Wohngeld vs. Grundsicherung für Armuts-Rentner

Ein Armuts-Rentner bzw eine Armuts-Rentnerin kann bekanntlich Wohngeld oder Grundsicherung beantragen.
Für das Wohngeld der Bund, für die Grundsicherung die Kommune zuständig.
Ein Rentner, der zu seiner Rente zusätzlich Grundsicherung bezieht, der braucht, ähnlich wie ein Hartz-4-Empfänger, z.B. keine GEZ-Gebühr bezahlen, zusätzlich bekommt er seine Mietnebenkosten erstattet und bekommt als Bedürftiger Begünstigungen z.B. beim Eintrittsgeld von Veranstaltungen.
Im Gegensatz dazu hat ein Rentner, der zu seiner Rente zusätzlich Wohngeld bezieht, die oben genannten Vergünstigungen nicht:
Er ist GEZ-Pflichtig, er muß seine Wohnnebenkosten selbst bezahlen und muß bei Veranstaltungen den vollen Eintritt entrichten.
Unter dem Strich liegt ein Rentner, der mit Wohngeld seine Rente aufstockt, unter dem Strich weit unter dem Hartz-4-Regelsatz.

Was meint ihr dazu?

Definiere Armut.
Wenig Rente, wenig Einkommen, oder wenig Vermoegen?

Hallo,

das Du entweder Grundrechenarten nicht beherrscht und/oder die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme nicht kennst.
Denn ein Rentner, der keinen Anspruch auf Grundsicherung hat, hat eine Rente, die höher ist als
die Gesamtsumme von
Grundbedarf + Miete + Mietnebenkosten + Sozialversicherungsbeiträge + (ggfs.) Mehrbedarf.

Insoweit ist diese Aussage

irreführend, wenn Du damit meinst, daß diese Kosten bei der Berechnung des Anspruchs auf Grundsicherung für Rentner nicht berücksichtigt wird.

Ist dann die Rente nur minimal ( kleiner als 17.50€) über dem Satz für die Grundsicherung, besteht auch

ein Anspruch auf Befreiung oder Reduzierung des Rundfunkbeitrags.

Und für Rentner allgemein gibt es ebenfalls sehr viele

unabhängig vom Einkommen.

Und deswegen ist diese Aussage

so pauschal falsch.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo Albarracin,

zugegeben: Die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme kenne ich nicht, sonst wäe ich hier nicht unterwegs.

„… Denn ein Rentner, der keinen Anspruch auf Grundsicherung hat, hat eine Rente, die höher ist als die Gesamtsumme von
Grundbedarf + Miete + Mietnebenkosten + Sozialversicherungsbeiträge + (ggfs.) Mehrbedarf.“

Folgesdes ist mir dabei nicht klar:
Ist Grundbedarf = Regelsatz (momentan 409 Euro)?
Ist mit „Miete“ die momentane Nettomiete gemeint?
Sind in den Nebenkosten auch die Stromkosten enthalten?
Wie wird die jährliche Nebenkostenabrechnung vom Wohnungseigentümer verrechnet, die der Mieter entrichten muß?

Die Grundsicherung kann meines Wissens beantragt werden, wenn
Die Rente + Bruttomiete kleiner ist als Regelsatz + Bruttomiete.

Wird bei der „Rente“ die Bruttorente oder Nettorente berechnet,
d.h. der auf das Konto des Rentners monatlich überwiesene Betrag?

Danke und Gruß hsc