Wohngeld werbungskosten bei geringfügiger beschäft

Guten Tag

meine frau arbeitet in geringfügiger Beschäftigung(Minijob).
Warum wird bei der Berechnung des Wohngeldes keine Werbungskosten(920€) abgezogen?

hallo…also die werbungskosten können nicht abgezogen werden ,du schreibst das deine frau einen mini job hat ,sie bezahlt wegen dem geringfügigen job keine steuern somit kann sie auch keine werbekosten geltend machen !

Hallo,

die Werbungskostenpauschale wird nicht bei einem MiniJob angesetzt.

MfG

Hallo,
weil der Abzug der Werbungskosten i.H.v. 920,- Euro nur für Angestellte (bzw. für alle die mehr als einen 400 Job haben) gesetzlich vorgesehen ist. Es gibt für geringfügige Beschäftigte laut Gesetz keinen Werbekostenabzug. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

Gruß

Guten Tag

meine frau arbeitet in geringfügiger Beschäftigung(Minijob).
Warum wird bei der Berechnung des Wohngeldes keine
Werbungskosten(920€) abgezogen?

Guten Tag

meine frau arbeitet in geringfügiger Beschäftigung(Minijob).
Warum wird bei der Berechnung des Wohngeldes keine
Werbungskosten(920€) abgezogen?

Sorry diese Frage kann ich dir nicht beantworten werde mich aber schlau machen und versuchen Ihnen eine Antwort nach zu reichen.

Hallo

meine frau arbeitet in geringfügiger Beschäftigung(Minijob).
Warum wird bei der Berechnung des Wohngeldes keine Werbungskosten(920€) abgezogen?

Entschuldigung, dass ich nicht geantwortet habe. Hatte teilweise sehr viel zu tun und jetzt bin ich krank.

Beim Minijob findet die Werbungskostenpauschale keine Anwendung. Die Aufwendungen müssen konkret nachgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Simsy Mone

Bitte nachfragen und erklären lassen v. d. Wohngeldstelle. Nachweis für die Werbungskosten (Fahrtkosten so hoch?) vorlegen beim Nachfragen. Wirklich wichtig sind die Werbungskosten dann erst bei Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich.

Alles Gute
Allgäu-Tante

Guten Tag

meine frau arbeitet in geringfügiger Beschäftigung(Minijob).
Warum wird bei der Berechnung des Wohngeldes keine
Werbungskosten(920€) abgezogen?

Guten Tag

meine frau arbeitet in geringfügiger Beschäftigung(Minijob).
Warum wird bei der Berechnung des Wohngeldes keine
Werbungskosten(920€) abgezogen?

Hallo,
Werbungskosten können von der Steuer abgezogen werden.
Hat Deine Frau denn Steuerabzüge bei einem Minijob???

Gruß
Tabaluga