Wohngeldanspruch bei "mietfreiem" Wohnen?

Hallo zusammen,

ich hätte einmal eine Frage zum Wohngeld.

Eine 4-köpfige Familie mit minderjährigen Kindern bewohnt im Haus der Eltern des Mannes eine Wohnung.
Die Familie überlegt nun Wohngeld zu beantragen. Allerdings geht die Familie davon aus, dass die Wohnung nicht als Mietwohnung von den Eltern angegeben ist (sie bezahlt zwar monatlich einen festen und regelmäßigen Betrag, der aber bei Überweisung nicht als Miete angegeben werden soll). Leider ist der Familie nicht bekannt, wie die Eltern das genau geregelt haben (ich habe da mal etwas von mietfrei und geringer Miete gehört?)

Meine Frage also nun: kann es möglicherweise Wohngeld geben? Richtet sich der Anspruch nur nach Einkommen und Mietpreisen einer Region oder wird schon berücksichtigt, ob hier ein offizielles Mieter-Vermieter-Verhältnis vorliegt?

Ich weiß, meine Frage ist etwas konfus und ich kann nicht wirklich Fakten nennen, aber vielleicht hat doch jemand eine Idee?

Viele Grüße

Huhu,

Wohngeld ist ein zuschuss zu den Wohnkosten (Miet / oder Lastenzuschuss), der nur dann gewährleist wird, wenn die berechtigte Person/en ein niedriges Einkommen haben und zum anderen keine weiteren Transferleistungen (ALGII) bekommen.

Die Wohnkosten müssen belegt werden und da wird es schwer.

Den eltern ist hoffentlich bekannt, was steuerhinterzihung ist und das man auch Kosten der Wohnung im Gegenzug von der Steuer absetzten kann und so ggf. sogar weniger Steuern zahlen muss?

Hallo und vielen Dank schonmal,

wie gesagt, ich möchte den Eltern nichts unterstellen, ich weiß nicht, wie genau das steuerlich geregelt ist (soweit ich weiß wurde dies aber auf Anraten des Steuerberaters hin so gemacht, von daher gehe ich davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.

Wie gesagt, es ist etwas konfus :wink:

Die Familie hat einen Mietvertrag und bezahlt einen regelmäßigen Betrag. Laut diverser Wohngeldrechner hätte sie sogar einen nicht unerheblichen Anspruch auf Wohngeld. Gehen wir aber einfach einmal davon aus, dass bei dem Mieterverhältnis alles seine Richtigkeit hat, besteht dann auch anspruch auf Wohngeld, wenn sowieso schon eine geringere Miete bezahlt wird?

äh was hasst du in den Wohngeldrechner eingegeben wenn du diese beiden Fragen in einen Absatz stellst?

Was heißt hier geringere Miete - geringer als was?

Wenn man einen Mietvertrag hat und Miete bezahlt, so ist dieser Mietbetrag (bzw. der Nachweis, dass man diese Miete zahlt) und das Einkommen der Mieter die Grundlage für die Wohngeldberechnung.
Ich verstehe jetzt nicht, wo da das Problem/die Frage ist?

Beatrix

naja es wird geschreiben, dass:

und

läst darauf schleißen, dass hier etwas nicht ganz korrekt läuft

Hallo,

für die Kinder ist es im Grunde erstmal egal, was die Eltern mit der Miete machen und wie sie die nennen. Wenn die Kinder für die Nutzung der Wohnung zahlen, dann sind das eben die Wohnkosten. Wenn da ein pauschaler Betrag fließt, der nicht zwischen Kaltmiete und Neben-/Heizkosten differenziert, gibt es da sicher auch ein Regelung und es wird nur ein bestimmter Anteil anerkannt. In Kombination mit der Anzahl der Haushaltsmitglieder und deren Einkommen ergibt das dann eben einen Wohngeldanspruch in Höhe x€.
Da man aber die Eltern nicht in die Sch… reiten wollen wird, wird man nicht umhinkommen und sich mal unterhalten, welchen Zweck es haben soll, dass die Miete nicht als Miete bezeichnet wird. Das wird denen ja der Steuerberater erklärt haben.
Am Ende kann rauskommen, dass man sich nicht immer die Rosinen rauspicken kann. Eventuell wird es also vielleicht nichts mit maximaler Steuergestaltung bei maximalen Bezug steuerfinanzierter Sozialleistungen. Eigentlich ja logisch. Irgendwo müssen ja die Steuern dafür herkommen. Es kann also auch passieren, dass der Wohngeldanspruch bei abenteuerlichen Gestaltungen nicht besteht, weil dann die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre (§ 21 Abs. 3 WoGG).
Vielleicht geht es den Eltern aber auch nicht vorrangig um Steuergestaltung sondern die Motivation ist anders gelagert. Vielleicht wollen die selbst irgendwelche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, denen Mieteinkünfte im Weg stehen bzw. die dadurch weniger werden.
Im Zweifel hat sich dann das Subsidiaritätsprinzip innerhalb der Familie verwirklicht. Ist zwar nicht besonders in, aber auch das gibt es noch.

Grüße

Also um das ganze vielleicht noch einmal etwas zu lichten (und da mittlerweile beim Vermieter nachgefragt wurde und alles so seine Richtigkeit hat und hier auch nichts hinterzogen wird etc.).

Ich kenne mich mit den Dingen nicht wirklich gut aus, da ich selbst noch nicht vermietet habe. Aber: die Wohnung läuft als Eigenbedarf. Die Kosten, die die Familie den Eltern monatlich bezahlt, sind Unkosten für das Haus sowie die Nebenkosten.

Konkrete Frage also nun: ist es möglich, Wohngeld zu beantragen, ohne dass an der gegebenen Situation etwas geändert werden muss oder dürfte dazu die Wohnung nicht als Eigenbedarf angegeben sein? Oder anders: besteht der Anspruch auf Mietzuschuss sobald man Angestellter mit bestimmtem Gehalt ist, kein persönliches Wohneigentum hat und generell für eine Region ein bestimmter Mietspiegel gegeben ist?

Am Ende kann rauskommen, dass man sich nicht immer die Rosinen rauspicken

Ja, das kann es, aber immerhin kann man ja einfach versuchen, ob man picken kann, und wenn das nicht geht, wird die Welt auch nicht untergehen, aber immerhin hat man es versucht, oder? :wink:

Eigenbedarf schleißt Mietzahlungen in voller Höhe nicht aus, glaube daher nicht an einer Beratung vom Streuberater oder ähnlichen.

wenn es so ist wie es ist, einfch mal benatragen, denn deine Rechner haben ja schon gesagt, dass ihr was bekommst.

Ich kenne keinen „Eigenbedarf“ im Zusammenhang der Vertragsgestaltung von Mieter und Vermieter.
In welchem Zusammenhang ist die Wohnung als „Eigenbedarf“ angegeben???

Ich würde sagen, dass hier Dinge vermischt werden, die nichts miteinander zu tun haben…

Beatrix

Folglich zahlt ihr keine Miete sondern nur Neben- bzw. Betriebskosten.
und ohne Mietvertrag könnt ihr auch kein Wohngeld beantragen.
Habt ihr einen Mietvertrag muß euer Zahlbetrag aufgeschlüsselt werden da nur ein Teil dieser Kosten anerkannt werden.

Zu der Miete zählen auch Kosten des Wasserverbrauchs und Kosten der Abwasser- und Müllbeseitigung, sowie anfallende Kosten für die Treppenhausbeleuchtung, wobei Letztere nicht strikt an den Vermieter sondern auch an Dritte (z.B. eine Gemeinde) gezahlt werden können. Dieses muss aber Mietvertraglich festgehalten sein.

Insbesondere bei der Miete gibt es aber auch Kosten, die zwar charakteristisch zu denen, die gerade angesprochen wurden, passen würden, doch werden diese nicht als Mietkosten betrachtet und können so nicht übernommen werden. Zu diesen Kosten zählen:
:black_medium_small_square:Kosten für den Betrieb von Heizungen, Warmwasserversorgungsanlagen, Brennstoffversorgungsanlagen und vergleichbare Kosten für gewerbliche Wärmelieferung (z.B. Fernwärme)

Die Eltern müssen von ihrem Kind keine Miete verlangen oder dürfen eine wesentlich geringere als die ortsübliche verlangen ohne mit dem Finanzamt Ärger zu bekommen - deshalb vermutlich die Wortwahl „Eigenbedarf“.
Bei der Überweisung sollte dann natürlich auch nicht Miete stehen sondern Neben- + Betriebskosten oder sowas.

Krümelchen

Vielen Dank,

ja, nach vielem Überlegen und nochmaligem ausgiebigem googeln bin ich auch zu dem Ergebnis gekommen, dass offenbar nur die Kaltmiete bezuschusst wird. Dadurch, dass quasi diese nicht bezahlt wird, gibt es auch keinen Zuschuss.

Danke nochmal allen :smile: