Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind beide Rentner. Im Januar 2023 haben wir Wohngeld beantragt. Vor ca. 4 Wochen erhielten wir einen positiven Bescheid und das Geld wurde rückwirkend auch schon überwiesen.
Jetzt kam letzte Woche ein Brief von der Sachbearbeiterin, dass der „Grundrentenzuschlag“, welcher meiner Frau seit Oktober 2022 gezahlt wird, noch fehle. Ich solle diesen noch nachreichen.
Die Bearbeiterin meinte, dass dann der Bescheid neu berechnet wird und dass zu 80% mehr Wohngeld bezahlt werden würde.
Was ist aber, wenn nicht? Was ist, wenn durch den Grundrentenzuschlag das Wohngeld wesentlich geringer ausfällt?
Wie ist hier der Sachverhalt? Kann ich, wenn mir ein neuer niedriger Bescheid zugesandt wird, in Widerspruch gehen? Immerhin hat doch so ein Bescheid Gültigkeit, selbst wenn die bearbeiterin einen Fehler zu meinen Gunsten gemacht hat… oder nicht?
Danke im Voraus
Zella