Moin in die Runde…
Ich weiß, das es hier einige Menschen mit Wissen gibt.
Und diese bitte ich mir eine Frage zu beantworten.
Bei der Berechnung von Wohngeld, wird da die KV/PV Pauschale von 10vH. vom Bruttoeinkommen abegezogen.
Oder wird erst die Werbungskosten Pauschale vom Brutto abgezogen
und dann von dem bereinigten Brutto, die 10vH für KV/PV ermittelt.
Oder müßte gar beides von dem tatsächlichen Brutto berechnet werden?
Sachstand:
volle EM Rente, Wohngeldantrag bewilligt.
Berechnung:
Bruttorente
Abzüglich Werbungskosten
dann erst Berechnung der 10 vH KV/PV.
= Wohngeldzuschuß
Meines Erachtens ist das falsch rum.
Der KV/PV Beitrag (der zur Hälfte von mir selber getragen wird) wird idR von der Bruttorente berechnet und nicht nach Steuern oder Werbungskosten.
Ist das ein Kunstgriff um Geld zusparen oder ein Fehler?
Vielen Dank im voraus für Antworten der „Wissenden“