Hallo,
Wohnmobile mit mehr als 3,5 t und weniger als 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht dürfen auf Autobahnen 100 km/h fahren, steht bei vielen Webseiten.
Ich finde in den §3 und §18 StVO aber keinen Hinweis darauf. Im §18 sehe ich lediglich die 100 km/h Ausnahme für Kraftomnibusse ohne Anhänger.
Also: Wo steht’s geschrieben? (Und warum schafft es der Gesetzgeber nicht, solche Gesetze so zu schreiben, dass man es findet?)