Hallo
Ich möchte mal nachfragen.
Wie haben unserer Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt. Jetzt nach Ablauf der Kündigungsfrist schreibt sie, dass sie noch keine passende Wohnung gefunden habe. Da sie ein Kleingewerbe im esoterischen Bereich betreibt, brauche sie unbedingt ein Gäste WC und alles muss stimmen.
Jetzt mal meine Fragen?
1., Sie hat nur Wohnraum im reinen Wohngebiet gemietet, nutzt den aber zum Teil gewerblich als Kleingewerbe!! , ist das zulässig?
2., Des Öfteren finden Gruppenmeditationen mit 6-12 Personen zum Meditieren statt.
Gibt es da irgendwelche Auflagen z.B. in Sachen Brandschutz bei so einer Menschenansammlung? Ursprünglich hieß es von der Mieterin, dass nur immer mal eine Person da sein sollte
Oder zählt das überhaupt noch zu Kleingewerbe?
Danke im Voraus
Hallo!
es ist aber nicht Sache des Vermieters darauf Rücksicht zu nehmen, ob die Mieterin Ersatzräume findet. Wenn der Eigenbedarf berechtigt ist, dann muss sie grundsätzlich zum Termin raus.
Kleingewerbe ist ein unbestimmter Begriff, der hier auch nicht zutrifft.
Im reinen Wohngebiet sind nur „nicht störende“ Betriebe überhaupt zulässig, was hauptsächlich auf Bürotätigkeit o.ä. und keinen/sehr wenig Publikumsverkehr abzielt. In der Regel braucht aber auch das schon einen Antrag auf „Nutzungsänderung“.
Therapie/Meditation mit Gruppen von 6-12 Personen ist schon grenzwertig.
Brandschutz ? 6- 12 Personen sind noch keine „Ansammlung“ selbst wenn gewerbliche Nutzung anders zu betrachten ist, also eine Familienfeier mit dieser Personenzahl (da gibt’s ja keine extra Auflage, klar)
ich weiß nicht recht, warum man jetzt auf den Punkten 1 und 2 „herumreiten“ will ?
Was hat das mit dem offenbar verzögerten und hinhaltendem Auszug zu tun ?
Glaubt man, den Auszugstermin irgendwie beschleunigen zu können, indem man beim Bauamt/Ordnungsamt die Punkte anspricht ?
MfG
duck313
Hallo,
bei einer begründeten, fristgerechten Kündigung wegen Eigenbedarf kann es dem Vermieter eigentlich egal sein, ob der Mieter sich früh genug um eine Ersatzwohnung kümmert oder nicht.
Von daher sind die Fragen für euch ziemlich irelevant, da es einer fristlosen Kündigung, die sich durch solch eventuelles Fehlverhalten der Mieterin begründen ließe, gar nicht bedarf.
Ich hoffe doch, die Kündigung war „wasserdicht“?
Vielleicht kann sich die Dame ja eine Wohnung mit passendem Karma herbeitanzen?
Auf jeden Fall nicht zögern, nicht nachgeben. Schließlich habt ihr ja den Eigenbedarf, der ist ja nicht erfunden!
In einer netten Antwort könnte man auf die Dringlichkeit hinweisen, man könnte auf Schadenersatzansprüche hinweisen, die man gelten machen könnte, wenn die Wohnung nicht frei wird.
Ich sehe das als Alternative zur einen langen und teuren Räumungsklage
Die Kündigung ist absolut wasserdicht.
Vater kommt in die Wohnung,
Räumungsklage dauert aber bestimmt 1 Jahr
Andere Idee:
Kannst du nicht Antennen am Gebäude anbringen, die wie Mobilfunkantennen aussehen?
Darauf reagieren Esoteriker ausgesprochen allergisch!