Guten Abend,
es gibt folgendes Problem. Für einen Antrag zu Studienförderung muss man die Grundfläche unseres Hauses angeben.
In der Verordnung ab 2004 steht drin, das Wohnraum zwischen 1 - 2 Meter Deckenhöhe nur zu 50% mit berechnet werden müssen. Jetzt sind die Räume allerdings unterschiedlich hoch. Zum Teil an einer Stelle 2,05 und an einer 1,98.
Wie geht das mit in die Berechnung ein, bzw. wie wird das berücksichtigt?
Hi,
es gibt folgendes Problem. Für einen Antrag zu
Studienförderung muss man die Grundfläche unseres Hauses
angeben.
In der Verordnung ab 2004 steht drin, das Wohnraum zwischen 1
- 2 Meter Deckenhöhe nur zu 50% mit berechnet werden müssen.
Jetzt sind die Räume allerdings unterschiedlich hoch. Zum Teil
an einer Stelle 2,05 und an einer 1,98.
Wie geht das mit in die Berechnung ein, bzw. wie wird das
berücksichtigt?
Erfordert der Antrag die Angabe der Wohnfläche, der Grundfläche des Hauses oder die Brutto-Geschossfläche?
Das sind völlig verschiedene Dinge. Wenn aber die Berechnung nach der oben genannten VO erfolgen soll/darf, dann musst Du die Linien herausfinden, auf denen die Raumhöhe genau 2 Meter beträgt (bei Dachschrägen ist das sehr einfach). Dann kennst Du auch die Flächen, die mehr bzw. weniger als 2m Raumhöhe haben - die m² der Teilflächen addierst Du einfach auf (bei den niedrigen natürlich den halben Wert).
Gruß Stefan
Hallo Stefan!
dann musst Du die Linien herausfinden, auf denen die Raumhöhe genau :2 Meter beträgt (bei Dachschrägen ist das sehr einfach).
Nee, nee, da ist gar nix einfach Achte bitte auf die Überschrift; da steht „altes Bauernhaus“. Wenn von Höhen um die 2 m die Rede ist, ist das in vielen alten Häusern nicht etwa die Höhe unter einer Dachschräge, sondern die ganz normale Deckenhöhe. So wurde früher eben mancherorts gebaut. Und die Deckenhöhe ist nicht etwa konstant. Fußböden, Decken, Wände, alles ist buckelig. Ebene Flächen und Geraden kommen gar nicht vor. Rechte Winkel auch nicht. Wer es dabei mit Vorschriften genau nimmt und „nur die 2m-Linie“ suchen soll, sieht sich einer in der Praxis schlicht unlösbaren Aufgabe gegenüber. So kommt man nicht weiter.
In solchen Fällen muß man sich die Freiheit nehmen, Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Man klammert sich nicht an „neumodische“ Details wie Maße in Zentimetern, sondern berücksichtigt zum halbwegs aufrechten Gehen vorgesehene Flächen voll und andere Flächen zur Hälfte oder gar nicht.
Das Bauernhaus muß nur alt genug sein, um mit buchstabengetreuer Vorschriftenauslegung zu scheitern. Im Alkoven wurde früher geschlafen, aber zum Hinlegen zu kurz, zum Aufrichten zu flach, kann man sowas heute nicht mehr als Wohn- oder Schlafraum ausweisen. In der Küche gabs einen Herd und in der guten Stube einen großen Kachelofen, die übrigen Räume waren nicht beheizbar. Etliche, wenn nicht sogar sämtliche Räume würden heute schon aufgrund zu geringer Raumhöhe und viel zu kleinen Fensterflächen gar nicht für den Daueraufenthalt von Menschen durchgehen. Und gehört der Donnerbalken zum Wohnraum?
Diese Sachverhalte kann man manchen an ihren Vorschriften klebenden Behördenmenschen nicht nahe bringen. Also läßt man’s und schreibt je nach Bedarf irgend Angängiges.
Gruß
Wolfgang
Hi,
dann musst Du die Linien herausfinden, auf denen die Raumhöhe genau :2 Meter beträgt (bei Dachschrägen ist das sehr einfach).
Nee, nee, da ist gar nix einfach
Doch, bei Dachschrägen ist es einfach
Achte bitte auf die
Überschrift; da steht „altes Bauernhaus“. Wenn von Höhen um
die 2 m die Rede ist, ist das in vielen alten Häusern nicht
etwa die Höhe unter einer Dachschräge, sondern die ganz
normale Deckenhöhe.
Was du schreibst, ist mir durchaus bewußt und im Ausgangsposting ist ja auch klar beschrieben, dass es nicht um Dachschrägen geht (allerdings gehe ich von etwas einfacheren Verhältnissen aus - in einem Raum max. zwei oder drei Teilflächen).
Da aber in der Frage von „Grundfläche unseres Hauses“ die Rede ist, ist es durchaus im Bereich des Möglichen, dass hier gar keine Wohnflächenberechnung gefordert ist. Also habe ich, etwas verkürzt, die grundsätzliche Methode beschrieben. Auf Nachfragen kann man dann ja reagieren…
Gruß Stefan
Hallo,
steht da wirklich „Grundfläche“ ? Das wäre für den beschriebenen Zweck ausgesprochen unpraktisch (außer das „Bafög-Amt“ weiß von dem Problem mit dem Alter und den niedrigen Decken ).
Die Grundfläche *wäre* die mit dem Gebäude überbaute Fläche. Üblicherweise fehlt dann mindestens der Zusatz, ob Brutto- oder Netto-Geschossfläche gemeint ist (siehe DIN 277). Beide haben nahezu keinen Bezug zur Geschosshöhe.
Die Wohnfläche (um die es hier vermutlich eher geht, da ein gewisser Zusammenhang zur Förderung öffentlich-geförderten Wohnraums besteht, siehe z.B. ehemalige „2. Berechnungsverordnung“) wird mittlerweile (bzw. wurde mit den Jahren) nach sehr unterschiedlichen Normen ermittelt. Aktuell würde man es nach der Wohnflächenverordnung machen.
Da ist dann insbesondere der §2 (3) Nr. 2 interessant. Insoweit ist der Hinweis von Wolfgang völlig richtig, da Räume unter einer gewissen Höhe in den meisten Landesbauordnungen keine Wohnräume mehr darstellen dürften. Um eine entsprechende textliche Erläuterung wird man nicht herumkommen bzw. sollte man nicht verzichten.
Gruß vom
Schnabel