Wohnrecht auf Lebenszeit- Nebenkostenregelung

Hallo zusammen,
mein Vater hat mir letztens sein Testament gezeigt, das er bei einem Notar gemacht hat.

Das Testament enthält folgende Formulierung:
„Ich Herr xyz, vermache meiner Lebensgefährtin XYZ ein Wohnrecht an dem Objekt ABC.
Das Wohnrecht ist nach meinem Tod unentgeltlich. Der Vermächtnisnehmer hat lediglich eine monatliche Pauschale in Höhe von 350 Euro zu zahlen.
Das Wohnrecht soll dinglich im Grundbuch gesichert werden.“

Nun meine Frage
Sind dann sämtliche Nebenkosten mit der monatlichen Pauschale von 350 Euro abgegolten, oder wie ist die Formulierung zu verstehen?

Danke für Eure Einschätzung.

Genau so ist ist es zu verstehen.
ramses90

Also mir ist das zu unbestimmt.
Dass keine Mietzahlungen anfallen ist klar.
Aber neben den Betriebskosten gibt es ja auch die Kosten für Erhaltung und Reparaturen.

Wenn da die Pflicht zur Erhaltung der Immobilie komplett gegen eine Pauschalzahlung von 350€ an den Eigentümer übergehen soll, dann würde ich da ein paar mehr Worte erwarten.

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Am besten mal den Vater fragen, wie er das gemeint hat, er wird es wissen.

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Das sehe ich zwar auch so aber erstmal steht´s so da was zur Folge haben könnte, dass der Sohn die dann ehemalige Lebensgefährtin mitfinanzieren müßte.
ramses90

Ich finde das:

eine unverschämte Unterstellung von Dir.
Schließlich ist nicht von Lebenshaltungskosten für die Frau die Rede, sondern von einer Zahlung an den Sohn.

Wenn es nicht grade eine 300-qm-Villa ist, dann sind die 350 € für Nebenkosten großzügig geregelt.

@X_Strom
Im übrigen ist - wie üblich - für Reparaturen und Erhaltung der Hauseigentümer zuständig. .

Reg Dich ab, Du bist doch nicht die derzeitige und dann ehemalige Lebensgefährtin oder?
Und nur weil die testamentarische Regegelung irgendwann mal auch zu Ungunsten des Sohnes ausgelegt werden kann wenn dazu nicht Regeln getroffen wurden von denen wir nichts wissen, kannst Du das ruhig als Unverschämtheit meinerseits titulieren, es ist ja Deine Meinung die meine dazu nicht in Frage stellt denn die bleibt trotzdem bestehen.
ramses90

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§1041 BGB:
Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.

Der ist gemäß §1093 auf Wohnungsrechte anzuwenden.

Hallo,

Ich bin ja auch dem Gebiet des Rechts ein Laie. Ich kenne aber einige Fälle in meinem Umfeld, die Angehörigen das Niesbrauchsrecht eingeräumt haben.

Wenn ich mir nun Wikipedia durchlese:

Scheinen die meisten Regeln des Niesbrauchs auch auf das Wohnungsrecht anzuwenden zu sein. In diesem Artikel heißt es recht deutlich:

Der Wohnungsberechtigte trägt nach dem Gesetz die gewöhnlichen Erhaltungs-, Reparatur- und privaten Kosten sowie die laufenden öffentlichen Kosten (Wasser, Müll, Licht, Heizung etc.).

Das, zusammen mit dem Auszug aus dem Testament verstehe ich so, dass die Wohnungsrechtnehmerin die Nebenkosten der Wohnung selbst zu bezahlen hat, ebenso Erhaltungs- und Reparaturkosten.

Der einzige Unterschied zu einer „normalen“ Miete scheint mir zu sein, dass der Erbe die Wohnungsberechtigte nicht aus Eigenbedarf kündigen kann und keine Miete erhält, die irgendwann steigen darf, sondern nur 350€/M.

Mit anderen Worten: Strom, Müll, Wasser, Abwasser, Heizung, Schornsteinfegerin muss die Wohnungsberechtige alles selber zahlen.

Grüße
Pierre

P.S.: ich kann und will keinen Anwalt ersetzen. Fachkundige, verbindliche Beratung kann nur ein Anwalt leisten. Wenn Du @Mel_NRW Dir also ganz sicher sein willst, gehe mit dem Testament zu einem Anwalt Deines geringsten Misstrauens (das muss nicht der Notar des Vaters sein) und lass Dir das Schriftstück erklären.

P.P.S.: Natürlich kann diese Prüfung auch später, beim Eintritt des Erbfalls noch erfolgen - wer weiß schon, was sich bis dahin noch ändert…

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Die Pauschale ist für Reparaturkosten und Erhaltungskosten, auch Grundsteueranteile. Dazu kommen natürlich die individuellen variablen Kosten wie Heizung, Strom, die je nach Verbrauch, der Mieter unabhängig bezahlen muss.
Udo Becker

Also nach Eurer Meinung soll die Frau für alle Kosten aufkommen.
Da frage ich mich aber, wofür sie dann noch 350,- monatlich an den Sohn zahlen soll? Als „verkappte“ Mietzahlung?
Die ist ja gerade ausgeschlossen, denn im Testament steht:

(fett von mir)

Nun ja. Nach meinem laienhaften Verständnis ist das so üblich. Und ja, mit den Worten „unentgeltlich“ und „Pauschale“ widerspricht sich der Testamentsschreiber.

Ich kann den Notar nicht verstehen, der eine so auslegungsfähige, unbestimmte Formulierung beurkundet und ggf. selbst gewählt hat. Natürlich kann und wird man hier - notfalls unter Zufhilfenahme eines Gerichts - dahin kommen, hier Klarheit zu schaffen. Aber zum Glück ist die Situation so, dass der Vater noch lebt und offen damit umgeht, dass er seiner Lebensgefährtin ein Wohnrecht einräumen will. Also soll der bitte auch detailliert erklären, wie die Formulierung in Bezug auf welche Kosten wie gemeint ist. Und diese Erklärung sollte dann auch als Ergänzung des Testaments in der nötigen Form fixiert werden, damit es dann nach seinem Tod keinen Streit hierüber gibt.

Insoweit sind alle Mutmaßungen und Auslegungsversuche hier überflüssig. Das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen.

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Diese harten Worte hatte ich auch schon hier getippt, aber dann doch wieder gelöscht und ersetzt gegen:

Als juristischer Laie habe ich mich nicht zu mehr getraut - am Ende ist das eine Standardklausel, die wegen unzähliger einschlägiger Urteile gar nicht weiter ausgelegt werden muss.