Wohnrecht auf Lebenszeit

Hallo Ihr hier im Wissenspool,

ich habe eine Frage, und zwar möchte ich ein Haus kaufen und meinem Partner ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen. DAs scheint mir heute das Passendste.
Kann mir jemand sagen, wie man das als Betrag ausrechnen kann? D.h. Alter, Lebenserwartung und dann Betrag, der sein Eigentum ist.
Ich bin da nicht vom Fach, deshalb sind das wahrscheinlich nicht alles die richtigen Begriffe, aber ich denke, ihr versteht, was ich suche.

lieben Dank im Vorraus!

Hallo,

ich weiß nicht, ob das beim Wohnrecht auf Lebenszeit identisch ist, aber zumindest der Nießbrauch errechnet sich aus der Sterbetafel multipliziert mit dem Wert (ortsübliche Miete für das Objekt).

Die aktuelle Tabelle findest du hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2016-11-04-bewertung-eine-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-fuer-stichtage-ab-1-1-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Gruß,
Steve

Hallo,

schildere dem Anwalt das, was ihr wollt. Er wird dann einen passenden Vertrag aufsetzen.

Wohnungsrecht bedeutet, dass der Partner dort wohnen darf. (Er darf auch Familienangehörige dort bei sich wohnen lassen, ebenso dürfen Pflegekräfte oder Bedienstete in den zugewiesenen Räumen wohnen)
Nießbrauch bedeutet, dass der Partner die Räume selber nutzen darf, aber auch an Fremde vermieten darf.

Was ist denn eigentlich das Ziel?
Wohnrecht und Nießbrauch können ganz übel ausgehen, wenn man sich trennen sollte.
Zur Versorgung nach dem eigenen Ableben wäre ein passendes Testament vielleicht ein Option.
DAS kann man nämlich auch ändern!

Wir sind (noch) nicht verheiratet, haben momentan unterschiedliches Eigenkapital, ich möchte, dass das was er reinbringt auch an Arbeitsleistung irgendwie „sichtbar“ wird.
Aber sehr gut, was Du schreibst!
Vielleicht sollten wir vertraglich festhalten, dass (bei Trennung) das „Wohnrecht“ geldlich ausbezahlt wird…sodass man solch schwierigen Situationen aus dem Wege gehen kann, die entstehen können.
Ausserdem ist sicherlich zu bedenken, was nach Tod eines Beteiligten passieren soll.

Und warum dann nicht einfach in Anteilen? Irgend ein gehampel über eine fiktive Kapitalisierung eines in vielen Fällen wertlosen Rechtes, … wozu?

Hallo,

ich finde die Idee mit den lebenslangen Wohnrecht auch eher heikel um ehrlich zu sein. Ich habe gerade ein ähnliches Problem. Mein Partner und ich sind noch nicht verheiratet und haben eine Wohnung in Anteilen gekauft. Unsere Sorge ist, dass wenn einer von uns stirbt, der andere ausziehen muss um die Immobilie zu verkaufen, weil er die Erben nicht auszahlen kann. Wir haben uns jetzt für ein Testamten entschieden. Das greift nur, wenn der andere stirbt.
LG Juli