Hallo …
Soll sich Lisa Fleißig Wohnrecht oder lieber Nießbrauchrecht in ihrer Eigentumswohnung eintragen lassen ?
Bevor sie diese an ihren Sohn vererbt …?
Danke für euer Feedback
Sunshine
Hallo …
Soll sich Lisa Fleißig Wohnrecht oder lieber Nießbrauchrecht in ihrer Eigentumswohnung eintragen lassen ?
Bevor sie diese an ihren Sohn vererbt …?
Danke für euer Feedback
Sunshine
Möchtest du die Unterschiede wissen oder kennst du sie bereits und möchtest die Folgen abschätzen?
Hallo,
Vererbt man Dinge nicht nur dann, wenn man tot ist? Und wenn man tot ist, wozu braucht man dann noch eine Wohnung (egal ob Wohnrecht oder Nießbrauch)?
Die gute Frau will doch sicher die Wohnung zu Lebzeiten verschenken und dann weiterhin drin wohnen?
Ja genau …
Finde den Fehler
Dann will die gute Frau die Wohnung zu Lebzeiten verschenken…
Was soll sie tun ?
Ja bitte …
Was sind die Unterschiede und die Folgen?
Danke dir
Viele Grüße
Ein Wohnrecht kann nur persönlich wahrgenommen werden. Zieht die Dame ins Pflegeheim, dann ist das Wohnrecht nutzlos.
Nießbrauch erlaubt, dass sie ins Heim ziehen kann und die Wohnung an jemand anderen vermieten kann, so dass sie auch ohne dort zu leben einen Nutzen hat.
Das Ganze muss sowieso ins Grundbuch eingetragen werden, die Dame benötigt einen Notar und sie sollte sich vom Rechtsanwalt und Steuerberater beraten lassen.
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