Wohnrecht oder Nießbrauchrecht

Hallo …

Soll sich Lisa Fleißig Wohnrecht oder lieber Nießbrauchrecht in ihrer Eigentumswohnung eintragen lassen ?
Bevor sie diese an ihren Sohn vererbt …?

Danke für euer Feedback

Sunshine

Möchtest du die Unterschiede wissen oder kennst du sie bereits und möchtest die Folgen abschätzen?

2 Like

Hallo,

Vererbt man Dinge nicht nur dann, wenn man tot ist? Und wenn man tot ist, wozu braucht man dann noch eine Wohnung (egal ob Wohnrecht oder Nießbrauch)?

Die gute Frau will doch sicher die Wohnung zu Lebzeiten verschenken und dann weiterhin drin wohnen?

1 Like

Ja genau …

Finde den Fehler :slight_smile:

Dann will die gute Frau die Wohnung zu Lebzeiten verschenken…

Was soll sie tun ?

Ja bitte …

Was sind die Unterschiede und die Folgen?

Danke dir

Viele Grüße

Ein Wohnrecht kann nur persönlich wahrgenommen werden. Zieht die Dame ins Pflegeheim, dann ist das Wohnrecht nutzlos.
Nießbrauch erlaubt, dass sie ins Heim ziehen kann und die Wohnung an jemand anderen vermieten kann, so dass sie auch ohne dort zu leben einen Nutzen hat.

Das Ganze muss sowieso ins Grundbuch eingetragen werden, die Dame benötigt einen Notar und sie sollte sich vom Rechtsanwalt und Steuerberater beraten lassen.

2 Like

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.