Wohnrecht-Testament

Hallo,meine Frage wäre,es geht ums Wohnrecht.
Wir haben ein Doppelthaus 1999 von meinen Schwiegereltern überschrieben bekommen.Meine Schwigereltern haben ein Wohnrecht.Da meine Schwiegereltern jetzt in ein Heim gehen,wäre meine Frage dürfen sie ihre Wohnung selbst vermieten ? Unsere Befürchtung ist, das wir Mieter bekommen die uns nicht passen (gegeben falls würde meine Tochter einziehen.)Für Antworten möchte ich mich recht herzlich bedanken.

Bei wer-weiss-was kannst du andere Mitglieder anschreiben oder deine Frage im öffentlichen Forum stellen.

Zu deiner Anfrage haben wir Experten zu folgenden Themengebieten gefunden. Wähle anhand der Interessensgebiete bis zu 20 Experten aus, die du anschreiben möchtest.

Wohnrecht
[Experten anzeigen] Wohnrecht § 1093 BGB
[Experten anzeigen]
Experten zu vielleicht passenden Themengebieten

Mietrecht
[Experten anzeigen]

Wir haben leider keine passende Experten gefunden.

%name% (%longlevel% %interest%) %name% %longlevel%
Anhand deiner Auswahl haben wir folgende Experten gefunden, die du anschreiben kannst:

Direkt abschickenVorschau
Falls keine passende Interessensgebiete und/oder Experten gefunden worden kannst du hier manuell die Suche anpassen:

suchen

Statt deine Frage den gefundenen Experten direkt zu stellen, kannst du sie auch im Forum veröffentlichen.
Frage im Forum veröffentlichen
Um die Frage im Forum zu stellen, musst du dir den passenden Themenbereichen (sogenannten Bretter) heraussuchen.
Folgende Bretter könnten zu deiner Frage passen:

Mietrecht
Allgemeine Rechtsfragen
Immobilien
oder suche dir selbst ein passendes Brett aus.

Du hast das Brett „“ ausgewählt.

Die Frage jetzt im ausgewählten Brett stellen.
Aus rechtlichen Gründen ist ein direktes Absenden deiner Frage in diesem Brett nicht möglich.
Bitte benutze die Vorschau um fort zu fahren. Vorschauabschicken

Frage an Experten stellen

Hallo,
also das können deine Schwiegereltern nicht. Wohnrecht bedeutet nur, dass sie darin wohnen können bis zum Lebensende. Sollten sie das aber aus irgendeinem Grund nicht mehr tun oder können, verfällt das Wohnrecht.
Hoffe konnte dir helfen

Hallo,danke für die Information.Leider Glaube ich dass sie doch vermieten können.In meinem Vertrag steht natürlich in Amsdeutsch ein Vermerk.(Die Wohmberechtigtenund sind berechtigt,den von ihnen bewohnten Altbau jederzeit ganz oder Teilweise entgeltlich oder unentgeltlich da
dauernd oder vorübergehend einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.:Hallo,

also das können deine Schwiegereltern nicht. Wohnrecht
bedeutet nur, dass sie darin wohnen können bis zum Lebensende.
Sollten sie das aber aus irgendeinem Grund nicht mehr tun oder
können, verfällt das Wohnrecht.
Hoffe konnte dir helfen

Hallo,
OK wenn das so festgehalten ist, dann kannst du nichts machen. Dann können sie es ja wirklich vermieten. Also hoffen das sie sich mit dir absprechen falls sie Mieter finden.
Gruß