Hallo,
Jemand räumt seine Partnerin ein Wohnrecht ein,Jemand stirbt und Noch Ehefrau erbt alles…
Frage,wer muss die Unkosten zahlen…Versicherungen u.s.w? Strom und Wasser die Partnerin selber,ok
Lisa
Hallo,
Jemand räumt seine Partnerin ein Wohnrecht ein,Jemand stirbt und Noch Ehefrau erbt alles…
Frage,wer muss die Unkosten zahlen…Versicherungen u.s.w? Strom und Wasser die Partnerin selber,ok
Lisa
Hallo!
Wohnrecht bedeutet (nur) man darf dort ohne Mietzahlung wohnen.
Die sonst bei Mietern üblichen Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom…) muss der Wohnrechtinhaber selbst zahlen.
Ebenso (Schönheits)Renovierungen und Reparaturen.
MfG
duck313
Hallo,
Ist das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen? Ist es als lebenslanges Wohnrecht eingetragen?
Die Inhaberin des Wohnrechts ist von Mietzahlungen befreit. Aber sie ist zur Instandhaltung, Reparatur und Zahlung der Nebenkosten verpflichtet. Lediglich große Umbauten, die dann wiederum die Zustimmung der Person mit dem Wohnrecht erfordern, müssen von der neuen Besitzerin getragen werden.
Grüße
Pierre
Manche nennen dies KOSTEN