Immobilienkauf: Verkäufer will befristet weiter in der
Wohnung ohne gegen ‚Mietzahlung‘ wohnen.
Hallo,
wir möchten eine Wohnung von einem Ehepaar erwerben und hierbei beim Kaufvertrag eine Vereinbarung treffen, so dass der Verkäufer in der Wohnung noch 6 Monaten in der Wohnung ohne Mietzahlung quasi „Wohnrecht" weiter wohnen, bis deren neues Eigentumshaus fertig gebaut ist (Mitte des Jahres 06.2021/Anfang 07.2021) und sie dort einziehen können. Das Geld benötigen die Verkäufer Anfang Juli.
Dazu wollen sie den Rest von Instandshaltungskredit (Darlehen) an uns übertragen.
Bis Jetzt ist noch keine Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen.
Sollte während der Übergangszeit Schäden oder Mehr Heizungskosten entstehen (die Heizung 141 kWh/(m²∙a)), werden wir diese sofort sanieren bzw. nachzahlen lassen, während die Verkäufer noch dort wohnen. Die Sanierung haben wir beim Einzug in das Haus ohnehin geplant.
Fragen:
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Worauf müssen wir wegen der besagten Übergangsregelung und (Darlehen) auch hinsichtlich des notariellen Kaufvertrags achten? Kann die Regelung komplett im notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden?
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Gibt es steuerliche Aspekte wegen des Instandshaltungskredits (Darlehen).Handelt es sich rechtlich um einen Wohnrecht mit üblichen Rechten?
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Was geschieht bei Schäden am Haus, die während der Übergangszeit entstehen? Ich vermute wir werden als neue Eigentümer dafür Sorge tragen müssen, dass Mängel beseitigt werden? Kann man hierbei ausschließen, dass sich der Verkäufer in der Wohnphase auf ein Recht zur Kostenerstattung der Sanierung beruft, beispielsweise wegen angeblicher oder tatsächlicher Mängel?
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Was ist, wenn das Ehepaar aus irgendeinem Grund doch nicht zum vereinbarten Termin ausziehen kann weil deren neue Eigentumswohnung nicht fertiggestellt ist, oder wegen gesundheitlicher Probleme Schwierigkeiten entstehen?
=> Wie können wir sicherstellen, dass der vereinbarte späteste Auszugstermin 01.07.2021?
auch tatsächlich eingehalten wird? -
Wie sieht im Fall des Falles die rechtliche Handhabe aus, den Verkäufer zum Auszug zu zwingen? Wie lange kann sich so etwas bis zu einer Zwangsräumung hinziehen? Diese Frage ist wichtig für uns, da wir so lange unsere alte Mietwohnung weiterbezahlen müssen und evtl. auch keine 500€ Raten mehr an uns gezahlt werden können? Die monatliche Rate bei der Bank + zusätzlich unsere Miete zu zahlen würde natürlich ganz schön teuer…
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Haben Sie Empfehlungen oder Hinweise zur geschilderten Situation?
Vielen Dank