Wohnriester Bausparvertrag schädliche Verwendung

Stimmt es tatsächlich, dass man die staatliche Riesterförderung und Steuervorteile zurückzahlen muss, wenn man vor dem 85. Lebensjahr sein Haus verkauft und dann zur Miete wohnen möchte?

Zahlreiche Menschen verkaufen im Alter ihr Haus und suchen sich eine Wohnen zur Miete, dass kann doch nicht wirklich eine Regelung der Rieserprodukte sein, oder?

Stimmt es tatsächlich, dass man die staatliche Riesterförderung und Steuervorteile zurückzahlen muss, wenn man vor dem 85. Lebensjahr sein Haus verkauft und dann zur Miete wohnen möchte?

>>> Ja natürlich stimmt das. Denn es geht bei der Förderung nicht darum, dass sich Menschen ein Haus kaufen um es wieder zu verkaufen. Warum sollte man so etwas fördern?

Zahlreiche Menschen verkaufen im Alter ihr Haus und suchen sich eine Wohnen zur Miete, dass kann doch nicht wirklich eine Regelung der Rieserprodukte sein, oder?

>>> bei den meisten geht es genau darum, die Miete im Alter nicht mehr zahlen zu müssen.

Nun, ganz so schlimm ist es in der Praxis aus unterschiedlichen Gründen nicht:

  1. Der Wohnriester -auf Wunsch der Bausparkassen nach mehr Umsatz nachträglich eingeführt- ist nach wie vor ein Nischenprodukt, da ich mit jedem „Versicherungsriester“ bauen, aber mit keinem „Wohnriester“ Rente beziehen kann.
    2.Zum Rentenbeginn kann die Steuerschuld mit erheblichen Rabatten in einer Summe beglichen werden. Davon werden wohl „Wohnriesternutzer“ überwiegend Gebrauch machen.
  2. Bei Verkauf vor dem 85. Lebensjahr ist die Förderung nur anteilig zurückzuzahlen.
  3. Dies gilt übrigens bei Tod auch für die Erben
    Fazit: Bei Abschluss eines „Wohnriesters“ wirklich alle, alle, alle Vor- und Nachteile prüfen und sich Fragen vom Anbieter schriftlich beantworten lassen! Das erspart Ärger.
    Gruß aus Ingolstadt
    Lutz Rietzscher