Wohnriester kündigen?!

Hallo zusammen,

ich habe seit 2009 einen bestehenden Wohnriester Vertrag bei der LBS.
Leider hatte mir meine Kundenberaterin damals in meinem jugendlichem Leichtsinn einen Classic L Vertrag angeschwatzt. Für mich war das ‚damals‘ alles toll und so unterschrieb ich…

So, nun ein paar Jährchen später habe ich mit vielen Betroffenen über Wohnriester gesprochen und so kam raus, dass ein Wohnriester Vertrag ÜBERHAUPT gar keinen Sinn für mich und meine Zukunft macht!

Jetzt meine Frage:

Komm ich irgendwie an die paar Kröten ran, die ich da nun angespart habe oder nicht, wenn ich den Vertrag kündige?

Steuererklärungen mit dem Vetrag bestehen auch nicht. (Wegen Ausbildung etc.)

Danke für eure Hilfe,
Rockabellame

Hallo,

ich würde empfehlen den Vertrag in eine „normalen“ Riesterrentenversicherung umzuwandeln. Der Riester ist nämlich recht flexibel.

Auch wenn ich die Vertragsunterlagen nicht kenne, wage ich zu bezweifeln, dass eine Kündigung möglich oder überhaupt sinnvoll ist.
Am besten nochmal in den Vertragsbedingungen nachlesen und mit dem Berater Kontakt aufnehmen.

Viel Erfolg

Hallo,

Auszug: Bausparbedingungen LBS - Wohnriester

§ 14 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer, Rückzahlung des Bausparguthabens

(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens an dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von drei Monaten nach Eingang seiner Kündigung folgt, verlangen.
(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.
(3) Reichen 25 v.H. der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung der Bausparguthaben gekündigter Verträge aus, können Rückzahlungen aus bauspartechnischen Gründen auf spätere Zuteilungstermine verschoben werden.
(4) Der Bonus kommt nur nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 zur Auszahlung.
(5) Unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 steht dem Bausparer ein Sonderkündigungsrechtmit einer Frist von längstens sechs Wochen zu.

Die Abschlussgebühr wird allerdings bei Kündigung nicht mehr zurückgezahlt.

Gruß Merger

Hallo,
ein Wohnriester ist letztlich nichts anderes als ein staatlich geförderter Bausparvertrag und damit sinnvoll für Menschen, die den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie fest im Auge haben und nicht nur davon träumen. 
Neben der Kündigung wäre auch eine Beitragsfreistellung bzw. Umwandlung in einen „Rentenriester“ in Betracht zu ziehen. Kündigung wäre in jedem Fall eine „steuerschädliche Verwendung“, d.h. der Anbieter muss die staatlichen Zulagen zurückzahlen (sofern sie denn überhaupt geflossen sind) und kann außerdem Gebühren für sich beanspruchen. Also unbedingt vorher bei Anbieter anfragen, welche der o.a. Möglichkeiten außer der Kündigung angeboten werden und mit welcher Rückerstattung bei Kündigung gerechnet werden kann, damit du keine böse Überraschung erlebst. 
So wie du schreibst, könnte noch eine weitere Möglichkeit bestehen. Da die der Vertrag „aufgeschwatzt“ worden ist, wurde sicher keine solide Beratung durchgeführt bzw. dokumentiert. Das VVG sagt ganz klar: Keine Beratungsdokumentation - kein rechtsgültiger Vertragsabschluss. Bitte also prüfen, ob überhaupt eine Beratungsdokumentation erstellt wurde und wenn ja, ob tatsächlich deine Wünsche und Kenntnisse berücksichtigt wurden. Ist das nicht der Fall, wäre auch eine Rückabwicklung ab Beginn möglich.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz

Hallo,

Da die der Vertrag „aufgeschwatzt“ worden ist, wurde
sicher keine solide Beratung durchgeführt bzw. dokumentiert.
Das VVG sagt ganz klar: Keine Beratungsdokumentation - kein
rechtsgültiger Vertragsabschluss.

Würdest Du mir bitte die §§ im VVG nennen die sich auf einen Bausparvertrag beziehen ???

Oder anders gefragt: seit wann handelt es sich bei einem Bausparvertrag um eine Versicherung.

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Danke für die Antworten! Haben mich schon ein ganzes Stück weitergebracht! Ich werde auf jedenfall prüfen lassen, ob so ein Protokoll besteht, denn selbst meine neue Kundenberaterin sagte, dass ich in diesem Vertrag nie an die Summe kommen würde und der für eine junge Frau mit ‚normalen‘ Einkommen total absurd ist! Viele Grüße!

Danke für die Antworten! Haben mich schon ein ganzes Stück
weitergebracht! Ich werde auf jedenfall prüfen lassen, ob so
ein Protokoll besteht,

Nur bringt dich dies nicht weiter, denn für den Verkauf eines Bausparvertrages ist kein Beratungsprotokoll erforderlich. Es besteht dazu auch keine gesetzliche Verpflichtung.

Gruß Merger