Hallo, ich wüsste gerne ob man die Wohnriesterförderung auch in Anspruch nehmen kann um einen Privatkredit (Familiendarlehen) zu tilgen, der zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt wurde.
Wenn ja, an wen wende ich mich?
Vielen Dank!
nizzob
Hallo,
es tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung. Bitte stellen Sie Ihre Frage hier nochmals. Ich wohne in Portugal und hier gibt es das nicht.
Viel Erfolg wünsche ich Ihnen.
Freundliche Grüße
Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Zulageberechtigte das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.
Somit sehe ich auch kein Problem das Familiendarlehen -soweit dieses vertraglichen Ansprüchen genügt - damit zu tilgen.
Den Abschluss eines Wohnriester-Vetrages kann man neben den bisherigen Anbietern (Banken, Versicherungen)nun auch bei Bausparkassen abschließen. Hier sollte man einfach einmal einen entsprechenden Berater aufsuchen.
Weitere Infos und auch aktuelle Wohn Riester News kann man auch dem nachfolgenden Link entnehmen.
http://www.wohn-riester-ratgeber.de
Auch das Bundesfinanzministerium hält Infos dazu bereit.
[http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinne…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen und Buerger/Alter und Vorsorge/Altersvorsorge/113 Wohnriester FAQ.html)
Hallo Nizzob,
habe das selbe Problem. Hat es bei Dir geklappt? Wie gehe ich das an?
Hallo Nizzob,
habe das selbe Problem. Hat es bei Dir geklappt? Wie gehe ich
das an?
Hallo Sonnenspaß,
bisher bin ich da noch nicht weiter aktiv geworden. Meine Bank kann mir da leider auch keine wirklich zufriedenstellende Antwort geben. Falls Du da weiterkommst, würde ich mich freuen, wenn Du mir Bescheid gibst. Ich werde auf jeden Fall berichten, wenn ich was Neues weiss.
Schönen gruß
nizzo-b
Riester ist eine der besten Möglichkeiten zur Altersvorsorge. Jeder Riester ist als Wohnriester geeignet. Und je nach Anbieter kann man damit eine selbstgenutzte Immobilien teilweise oder ganz entschulden. Dennoch ist von dem Plan einen Riester als Wohnriester einzusetzen, dringend abzuraten!
Wenn man nach Jahren des Abzahlens sich in der sicheren Gewissheit wähnt, seine Immobilie schuldenfrei zu haben, kommt der dicke Steuerhammer im Rentenalter.
Bedeutet: Jemand finanziert seine Immobilie teilweise oder ganz mit einem Riester. Irgendwann ist die Immobilie abbezahlt und man wird Rentner. Dann kommt der Staat und hält die Hand auf! Das können je nach Einkommen im Alter, wenn ein Paar beide Riester eingesetzt hat, locker bis zu 300 €/Monat sein, die man dann vom Alter 67 bis 85 an den Staat abführen muss!
Abgesehen davon kann man nicht jederzeit seine Immobilie vermieten oder wieder verkaufen, weil man dann die Riesterfinanzierung förderschädlich war! Große Probleme treten auch dann auf, wenn sich z.B. ein Paar, dass so mit ihren beiden Riestern eine Immobilie finanziert, trennt. Denn dann wird mindestens ein „Finanzierer“ ausziehen und die Finanzierung durch den Wohnriester wird förderschädlich! So oder so, man schränkt sich in der Lebensplanung immens ein.
Daher Finger weg von Finanzierungen mit einem Wohnriester. Riester ist aber bestens geeignet zur reinen Altersvorsorge.
Freundliche Grüße
Fenris