Wohnsitz Frankreich - Fahrverbot in Deutschland möglich?

Folgender Fall ist natürlich rein fiktiv und hat sich nie zugetragen:
Herr K., deutscher Staatsbürger mit deutschem Füherschein, wohnt seit vielen Jahren in Frankreich. Nun hat er in De einen „Rotlichtverstoß“ begangen. Konsequenz: u.a. ein Fahrverbot. Geht das? Kann eine deutsche Behörde einer in F wohnenden Person den Füherschein entziehen oder erzählt er da Mumpitz? Herr K. ist fast 90 Jahre alt und befürchtet, den Lappen nicht mehr wiederzubekommen.

Den kann sogar natürlich eine deutsche Behörde auch einziehen, egal wo die Person wohnt.

Hallo!

Das ist natürlich möglich.

Und Du darfst dann in Frankreich auch nicht fahren !

„Frankreich: Es droht eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 €, da das Fahren während einer in einem anderen EU-Staat rechtskräftig verhängten Führerscheinmaßnahme untersagt ist. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis dürfen während eines Fahrverbotes in Frankreich nicht fahren.“

Übrigens, allein wegen des Alters und des (einmaligen ?) Überfahren einer roten Ampel ohne weitere Folgen wird sicherlich die Verkehrsbehörde noch keine weiteren medizinischen Untersuchungen anstellen.
Dazu braucht es mehr Anhaltspunkte dass man womöglich wegen altersbedingten Ausfällen nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.

MfG
duck313

Auch in der EU muss du den Füherschein ummelden. Ich beziehe mich auf

wenn nicht, isser wech :blush: da ungültig

Ich kenne einen Inselstaat mitten in der EU, da wird sogar die Karre beschlagnahmt und dann :railway_car: :train2: :rowboat: :running: sind es saure :cherries:

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich mit einem Führerschein haben, der von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde , gilt diese Genehmigung in Frankreich, wenn:

es ist gültig,
und es wird entsprechend den medizinischen Indikationen (zum Beispiel obligatorische Brillenträger) verwendet, die dort registriert sind. 

Darüber hinaus müssen Sie:

das Mindestalter haben, um das Fahrzeug der entsprechenden Kategorie (mindestens 18 Jahre alt für die B-Lizenz ) zu führen,
in dem Land, in dem Sie Ihre Lizenz ausgestellt haben, nicht Gegenstand einer Aussetzung, Beschränkung oder Aufhebung Ihres Rechts zum Führen eines Fahrzeugs waren,
Ihre Lizenz nicht in einem anderen europäischen Land erworben zu haben, während Sie in Frankreich unter dem Verbot waren, einen Führerschein zu beantragen oder zu erhalten. 

Wenn Sie alle diese Bedingungen erfüllen, können Sie mit Ihrer Lizenz in Frankreich fahren, solange sie gültig ist .

Übersetzt von Google, Original:

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Aha. Komm ich nach D, mit F Führerschein, muss ich nach 12 Monaten auf Deutsch umschreiben lassen. Dito in F. Nu gut, bist ja Franzose, hast es hinter dir und kennst das Gesetz.
Gruß an Google

Hatte ich auch so im Kopf, ist aber angeblich nicht mehr so:

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php

Warum nun das? Ist die Übersetzung falsch?

#?#
Ich? Nein.

Gut, also ich muß zugeben bzw. wir sollten davon ausgehen, daß ich nicht wüßte, ob der FS umgemodelt wurde oder nicht. Aber wenn, hat er ja einen in F ausgestellten FS, den könnte eine deutsche Behörde einziehen?!