Folgender Fall ist natürlich rein fiktiv und hat sich nie zugetragen:
Herr K., deutscher Staatsbürger mit deutschem Füherschein, wohnt seit vielen Jahren in Frankreich. Nun hat er in De einen „Rotlichtverstoß“ begangen. Konsequenz: u.a. ein Fahrverbot. Geht das? Kann eine deutsche Behörde einer in F wohnenden Person den Füherschein entziehen oder erzählt er da Mumpitz? Herr K. ist fast 90 Jahre alt und befürchtet, den Lappen nicht mehr wiederzubekommen.
Conduire en France avec un permis délivré en Europe (EEE)
L'échange d'un permis de conduire obtenu dans un État de l'Espace économique européen (EEE) n'est pas nécessaire pour conduire en France.