Hallo zusammen,
habe ich, wenn ich beispielsweise von 2015 bis März 2018 in Deutschland gelebt und gearbeitet habe, auch in 2018 noch einen Wohnsitz nach § 8 AO in Deutschland?
es geht um die unbeschränkte Steuerpflicht, damit auch für 2018 die Zusammenveranlagung mit dem deutschen Ehegatten der erst nächstes Jahr mit ins Ausland übersiedelt, beantragt werden kann.
Der gewöhnliche Aufenthalt §9AO, muss wohl mehr als sechs Monate sein, aber beim Wohnsitz habe ich keine Zeitangaben gefunden.
Fall die sechs Monate auch bei Wohnsitz gelten, bezieht sich das auf ein Kalenderjahr?
Hoffe ich konnte das Problem richtig darstellen
Vielen Dank für die Hilfe
Car