Wohnsitz für unbeschränkte Einkommen-Steuerpflicht?

Hallo zusammen,

habe ich, wenn ich beispielsweise von 2015 bis März 2018 in Deutschland gelebt und gearbeitet habe, auch in 2018 noch einen Wohnsitz nach § 8 AO in Deutschland?

es geht um die unbeschränkte Steuerpflicht, damit auch für 2018 die Zusammenveranlagung mit dem deutschen Ehegatten der erst nächstes Jahr mit ins Ausland übersiedelt, beantragt werden kann.

Der gewöhnliche Aufenthalt §9AO, muss wohl mehr als sechs Monate sein, aber beim Wohnsitz habe ich keine Zeitangaben gefunden.
Fall die sechs Monate auch bei Wohnsitz gelten, bezieht sich das auf ein Kalenderjahr?

Hoffe ich konnte das Problem richtig darstellen
Vielen Dank für die Hilfe
Car

In der Regel zumindest.

Es reicht, dass der Steuerpflichtige einen hat. Es ist nicht notwendig, dass er sich da längere Zeit aufhält. Der Wohnsitz muss dem Steuerpflichtigen tatsächlich zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung stehen, dies schließt viele Lösungen aus, bei denen sich jemand einfach nur bei Verwandten oder Bekannten anmeldet.

Dann bestand bis März unbeschränkte Steuerpflicht. Wenn der Wohnsitz dann aufgegeben wurde, endet die unbeschränkte Steuerpflicht dann.

Wenn auch der Ehegatte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, ist damit für 2018 die Ehegattenveranlagung möglich.